Rhein-Neckar/Weil am Rhein/Lörrach, 07. Januar 2016. (red) Zwei minderjährige Mädchen werden in der Silvesternacht von vier „Männern“ vergewaltigt. Erst heute wird die Tat bekannt. Auf Nachfrage erläutert die zuständige Staatsanwaltschaft die Gründe.
Von Hardy Prothmann
Was haben die Mädchen durchmachen müssen? Ein 21-jähriger Mann und drei minderjährige Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren, vergewaltigen in der Silvesternacht zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen. (Hier finden Sie unsere Erstmeldung.)
Als die Männer von den Mädchen ablassen und diese die Wohnung verlassen können, wenden sie sich umgehend an die Polizei und zeigen die Tat an:
Damit haben die beiden Mädchen großen Mut bewiesen und absolut richtig gehandelt,
sagt Iris Janke, Leitende Oberstaatsanwältin in Lörrach. Auf Nachfrage erläutert sie, warum der Fall erst heute bekannt geworden ist:
Grundsätzlich behandeln wir Jugendstrafsachen nicht-öffentlich aus Gründen des Jugendschutzes – in diesem Fall sowohl der Opfer als auch für drei der vier Tatverdächtigen. Vor dem Hintergrund der anderen Ereignisse sehen wir aber aktuell ein hohes öffentliches Interesse. Der Fall ist aber anders gelagert.
Anders als in Köln, Stuttgart oder Hamburg geschah die Tat nicht im öffentlichen Raum. Alkohol spielte keine Rolle. Die Mädchen waren zunächst freiwillig in die Wohnung des 21-jährigen Tatverdächtigen gegangen, man kannte sich. Woher und wie intensiv, dazu sagt die Staatsanwältin aus „ermittlungstaktischen Gründen“ noch nichts.
Es handelt sich um ein sehr schweres Verbrechen, soviel ist sicher.
Drei der vier Tatverdächtigen sind in Haft. Der 15-jährige Bruder des 21-jährigen Mannes ist auf der Flucht. Er war zunächst dem Landkreis zur Inobhutnahme überstellt worden.
Der 21-jährige Mann wohnt als anerkannter Flüchtling in einer normalen Wohnung, der Bruder bei ihm. Die beiden anderen Tatverdächtigen sind in der Schweiz und in den Niederlanden registriert. Wieso sie sich in Weil aufhielten? Keine Auskunft. Alle vier Männer sind Syrer.
Wir haben in der Pressemitteilung betont, dass die Tat nicht im Umfeld einer Flüchtlingsunterkunft begangen worden ist. Wäre das der Fall gewesen, hätten wir es früher gemeldet, da wir hier einen sehr öffentlichen Kurs fahren,
sagt die Behördenleiterin Janke.
Sind die Tatverdächtigen geständig? Auch dazu will sich die Oberstaatsanwältin zur Zeit wegen der laufenden Ermittlungen noch nicht äußern. Zu den Opfern gibt es auch Schutzgründen keine Angaben.
Die Mädchen müssen die schrecklichen Erlebnisse nun verarbeiten und sind in ärztlicher Behandlung.