Rhein-Neckar, 07. November 2016. (red/pro) Die Debatte um das Verbot von Kinderehen ist in vollem Gange. Jeder, der seinen Verstand beisammen hat, muss Kinderehen ablehnen. Und jeder, der die Sache mit dem Rechtsstaat, dem Grundgesetz und Menschenrechten so einigermaßen verstanden hat, sowieso. Aber es gibt da die Personen bei der SPD, die enorme Verständnisprobleme in der Sache haben. Die SPD schickt sich an, die sexuelle, rechtliche und kulturelle Misshandlung von Schutzbefohlenen per „Ausnahmebeurteilung“ legitimieren zu wollen. Der Vorgang ist unerhört, widerlich und muss sofort sanktioniert werden, um den gesellschaftlichen Frieden nicht weiter vorsätzlich zu gefährden. Eine konsequente Umsetzung des „Kindeswohls“ kostet vermutlich knapp eine Milliarde Euro pro Jahr. Da drückt man schon mal ein Auge zu? Das geht gar nicht.
Kommentar: Hardy Prothmann
Unsere Leserinnen wissen, dass wir aktuelle Debatte gerne mal anders als andere aufziehen. Was mir sofort eingefallen ist, als ich das kolportierte Zitat der Staatsministerin Aydan Özoguz (SPD) gelesen haben, war Mike Krüger. Unsere jüngere Leserschaft kenn den Mann vielleicht nicht, er hat als Barde und Komiker viel Erfolg gehabt. Einer seiner Hits war 1980 „Der Nippel„:
Du musst doch nur den Nippel durch die Lasche ziehen und mit der kleine Kurbel ganz nach oben drehen, da erscheint sofort ein Pfeil und da drückst Du dann gleich drauf und schon geht die Sache auf.
Was Mike Krüger 1989 gedichtet und vorgetragen hat, ist die Absurdität von „Abläufen“. Egal, ob es um Kaffeeautomaten, BHs oder die Himmelspforte geht.
Kein Ahnung, welcher Nippel oder welche Lasche oder welcher Pfeil dem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) oder der Staatsministerin für Integration, Aydan Özoguz, fehlt. Über die Funke-Mediengruppe wurde bekannt, dass sich Frau Özoguz so geäußert haben soll:
Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen.
Die weitere Begründung, unter anderem in der FAZ zitiert:
Werden ihre Ehen aberkannt, verlieren sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen.
Wenn irgendjemand auf der Welt ein Recht auf Asyl und Schutz hat, dann Kinder, vor allem weibliche Kinder, die ganz sicher niemals in Länder zurückkehren sollten, in denen es Kinderehen gibt und teils schon Mädchen im Alter zwischen zehn und 14 Jahren verheiratet werden.
Die Debatte zerreißt einem Herz und Hirn
Wer dann über „Unterhalts- und Erbansprüche“ sinniert, der hat den Schuss nicht gehört. Kein Wunder, denn wer so denkt, hat einen Kopfschuss und dementsprechend nicht mehr alle beisammen.
Mädchen – und vor allem um die geht es – die im Kindesalter zwangsverheiratet werden, sind im sozialen Abseits vollständig angekommen. Genau dahin wurden sie bereits hineingedrängt. Wer solche Heiraten mit „Versorgung“ und Blabla begründet will, redet immer über Zwang und nie über einen freien Willen, den nach unserer rechtsstaatliche Auffassung Personen unter 14 Jahren sowieso nie haben können. Menschen unter 14 Jahren sind strafunmündig, weil sie unmündig sind, Verantwortung zu tragen. Deswegen sind sie auch vertragsunmündig.
Wir haben einen Rechtsstaat, der sich um Ansprüche kümmert und Sorge dafür trägt, dass Ansprüche geltend gemacht werden können.
Es zerreißt mir das Herz und das Hirn, wenn ich erleben muss, dass Bürokraten auch nur ansatzweise über „Rechtsfolgen“ nachzudenken bereit sind, die in anderen Ländern vorgegeben werden und aus denen diese „Folgen“ herauszudefinieren bereit sind. Wer so denkt, pervertiert die deutsche Rechtssstaatlichkeit und befördert Staatsverdruss ohne Rücksicht auf Verluste.
Kinderehen sind nicht mit „Verständnis“ zu betrachten
In der Debatte tauche auch Schlaumeier auf, die meinen, das sei kein „muslimisches“ Problem, auch in Indien und in anderen Ländern gebe es die Kinderehe. Die sei „gesellschaftlich“ zu betrachten. Ja sogar sinnvoll, weil die Mädchen bessere Chancen hätten, denn sie würden aus der Obhut der Familie unter die Obhut des Ehemanns gestellt, der verpflichtet sei, das Mädchen und deren Kinder zu versorgen. Außerdem entstünden dadurch „Verbindungen“ zwischen Familien, die der Konfliktvermeidung vor Ort dienten.
Das kann vermutlich so sein. Vor Ort. In Syrien, in Afghanistan oder irgendwo in Afrika. Aber niemals in Deutschland. Soll man in Deutschland künftig Verständnis haben, wenn die Scharia „gesellschaftsfähig“ wird? So aus „Integrationsverständnis“? Als „Anerkennung“ von „Kulturkreisen“?
Mädchen, Kinder, die nach Deutschland kommen und Kinderehefrauen sind, müssen sofort und ohne jegliche Debatte in staatlichen Schutz kommen. Die Jugendämter sind für diese Mädchen und jungen Frauen zuständig und nicht irgendwelche „Ehemänner“.
„Ehemänner“ von Minderjährigen gehören angeklagt
Sofern diese Mädchen unter 16 Jahre alt sind, gehören die angeblichen Ehemänner in Deutschland sofort wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht gestellt – soweit ich die Debatte verfolgt habe, ist das noch niemandem aufgefallen. Offenbar nimmt man das einfach so hin – denn die „Ehe“ basiert ja auf anderen „gesellschaftlichen Werten“. Gehts noch?
Selbst wenn die Mädchen aktuell über 16 Jahre alt sein sollten, aber schon jünger verheiratet wurden, gehören alle „Ehemänner“ sofort vor Gericht gestellt, wenn klar ist, dass sie im Ausland minderjährige Kinder „geheiratet“ haben und mit diesen „intim“ geworden sind. Und diese Botschaft muss in all die Länder gesendet werden, damit sie klar verstanden wird.
Und was soll die „Scheinheiligkeit“ in Sachen „Unterhalts- und Erbansprüche“? Welches „Erbe“, welchen „Unterhalt“ haben diese Mädchen von Kerlen zu erwarten, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen und staatliche Bezüge kassieren, von denen nichts abzuziehen ist?
Wie weit will sich Deutschland noch „kultureller Vielfalt“ beugen?
Was soll das „Argument“, eine Rückkehr in die Heimatländer wäre unmöglich? Gehts es perverser? Wenn der deutsche Staat auch nur ansatzweise darüber nachdenken würde, Kinder, die Opfer von Missbrauch geworden sind, in „Heimatländer“ zurückzuschicken, dann hätte der deutsche Staat ein massives Problem.
Der deutsche Staat hat ein solches massives Problem. Es heißt Aydan Özoguz und Heiko Maas.
Es ist unerträglich, dass diesen Bürokraten jede Empathie fehlt. Es ist unerträglich, wie sehr man sich der Knute „kultureller Vielfalt“ zu beugen bereit ist und es ist unerträglich, dass offenbar jegliches grundsätzliches Verständnis für unsere Rechtsstaatlichkeit fehlt.
Sie ist 14. Sie hat ein ein Jahr altes Kind – darf sie weiter „Ehefrau“ sein? Diese Frage kann niemals ernsthaft gestellt werden.
Selbstverständlich ist erschütternd, wenn man sich den Fall vorstellte, dass ein 14-jähriges Mädchen, dass ein vielleicht ein Jahr altes Kind hat, aus der „Familie herausgerissen“ wird. Hier geht es um einen jungen Menschen, der noch Kind ist und selbst ein Kind hat und Ängste und Sorgen hat und dessen Umfeld dafür verantwortlich ist, was diesem jungen Menschen geschehen ist und dessen Umfeld definiert, wer „Schutz“ bietet. Stellen wir uns eine 18-jährige Mutter mit einem fünf Jahre alten Kind vor – sie wäre 13 Jahre alt gewesen, als das Kind auf die Welt kam und zwölf Jahre als, als sich der „Ehemann“ an ihr verging. Alles „verjährt“, weil sich die mittlerweile erwachsene Frau nicht „beschwert“, sondern in ihr Schicksal gefügt hat?
Dass sich die Integrationsbeauftragte auch nur ansatzweise die Sichtweise zu eigen macht, dass ein Kind mit Kinder, das man aus dieser Hölle befreit, ins soziale Abseits gedrängt werden könnte, ist ein himmelschreiender Skandal.
Diese Kinder brauchen Schutz
Diesen Mädchen muss jeglicher Schutz zukommen und jegliche Hilfe, die Deutschland als Staat leisten kann. Es gibt niemanden, der hilfsbedürftiger ist. Selbstverständlich ist das nicht einfach und selbstverständlich sind das individuelle Dramen. Aber es darf einfach nicht sein, dass sich der Staat archaischen „Rechtsordnungen“ auch nur ansatzweise unterwirft.
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Diese Mädchen wollen vermutlich unter Umständen keine Hilfe – aus Angst und Sorge um ihr „Wohlergehen“. Das ist aber kein Argument, dass unserer gesellschaftlichen Rechtsordnung standhält. Wenn diese Mädchen hier sind, muss der Staat sie in Obhut nehmen. Und dieser Staat muss für klare Verhältnisse sorgen, sonst wird der Staatsverdruss weiter wachsen.
Die SPD schafft sich durch solche Haltungen weiter selbst ab und muss sich nicht wundern, wenn sie der AfD weiter Wähler zutreibt, die diesem Treiben nicht länger beiwohnen wollen, sondern auf Abstand und in die Opposition gehen.
Schafft die Ehe unter 18 konsequent ab
Konsequent betrachtet, sollten auch Ehen von unter 18-Jährigen in Deutschland abgeschafft werden. Niemand kann jungen Paaren verbieten, nicht trotzdem miteinander zu leben und auch intim zu sein. Die Möglichkeit zur Ehe – einem Rechtsvertrat – sollte der Volljährigkeit vorgehalten sein. 18 Jahre sind für eine solche weitreichende Entscheidung sowie schon ein junges Alter.
Die Recherche der Funke-Mediengruppe hat erbracht, dass wir aktuell durch die Zuwanderung von Flüchtlingen von mindestens 1.500 „Kinderehen“ ausgehen müssen. Die Zahl der Ehen, die in Deutschland geschlossen worden sind, bei denen 2015 ein Partner unter 18 Jahre war, lag 2015 bei 92. Der „Rest“ ist „importiert“.
Die traurige „Wahrheit“ hinter dem SPD-Desaster ist vermutlich allein ein Frage des Geldes – würde man konsequent handeln und die (überwiegend) Mädchen in staatliche Obhut nehmen, würden 1.500 Kinderehen vermutlich deutliche Summen kosten. Für „UMAs“, also unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, kann man über den Daumen gepeilt rund 5.000 Euro pro Person, pro Monat annehmen. Das sind 75 Millionen Euro pro Monat oder 900 Millionen Euro pro Jahr.
Es geht ums Geld – sonst nichts. Moral spielt keine Rolle
Darüber hat die Funke-Mediengruppe nicht berichtet – auch kein anderes Medien. Das lesen Sie exklusiv hier im Rheinneckarblog. Der deutsche Staat schickt sich an, die Rechte von Kindern zu vergewaltigen, weil der Preis der „Integration“ zu hoch ist.
Wer hätte das gedacht! Eine knappe Milliarde Euro reicht aus, um den Rechtsstaat über Bord zu werfen. Die knappe Milliarde reicht nicht. Dazu kommen noch enorme Kosten der Rechtsverfolgung, um all die angeblichen „Ehemänner“ des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen anzuklagen, zu verurteilen und wegzusperren. Das kostet nochmals sehr viele Millionen.
Die CDU fordert ein klares Verbot von Kinderehen – die SPD hat nicht verstanden, dass die CDU ab 2017 bereits mit den Grünen als Koalitionspartner kalkuliert. Die Grünen halten sich auffällig zurück und beobachten, wie die SPD an sich selbst scheitert, indem sie sich allein für dieses unglaubliche Drama verantwortlich machen lässt.
Es wundert, dass die SPD so dumm ist, nicht Tacheles zu reden: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat im Herbst 2016 über eine Million Menschen ins Land gelassen. Darunter mindestens 1.500 Kinder und Jugendliche in „Kinderehen“. Fast die Hälfte dieser Kinderehefrauen sind Syrerinnen. Wenn die CDU nun konsequent fordert, dass diese „Ehen nicht anzuerkennen“ sind, dann muss sie öffentlich erklären, welche Kosten damit verbunden sind. Stattdessen bindet sich die SPD das Problem ans Bein, das wie ein Klotz den eigenen Untergang beschleunigt. Das ist erstaunlich.
Noch erstaunlicher ist, dass offenbar 361 „verheiratete“ Kinder bekannt sind, die mutmaßlich sexuell missbraucht werden und nicht bekannt ist, dass der deutsche Rechtsstaat sofort tätig geworden ist, um diese Kinder zu schützen und die mutmaßlichen Straftäter nach §176 Strafgesetzbuch konsequent zu verfolgen. Das ist ein Mega-Skandal.
Die AfD schaut zu und lacht, wie die SPD das mit dem Nippel und der Lasche versucht hinzubekommen und sich etablierte Parteien öffentlich selbst demontieren.
Appendix – laut Recherchen der Funke-Mediengruppe gibt es folgende Zahlen:
Zum Stichtag 31. Juli 2016 seien im Ausländerzentralregister exakt 1.475 minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ gespeichert. Das habe eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen ergeben. Die Behörden gingen davon aus, dass die Dunkelziffer höher sei.
Laut Innenministerium handele es sich bei den meisten minderjährig Verheirateten mit 664 Personen um Syrer. Weitere Herkunftsstaaten sind Afghanistan (157), Irak (100), Bulgarien (65), Polen (41), Rumänien (33) und Griechenland (32). 1.152 Personen, also 78 Prozent, seien Mädchen.
Zu den 16- bis unter 18-jährigen Verheirateten gehörten 994 Personen. 361 „verheiratete“ Kinder und damit rund ein Viertel, seien jünger als 14 Jahre alt.
Nur 26 der registrierten Personen hätten ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, 516 hätten ein befristetes Aufenthaltsrecht.
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