Haßmersheim/Rhein-Neckar, 06. Dezember 2011. (red/pm) Im Strafverfahren gegen die als „Sklavenhalter von Haßmersheim“ bekannt gewordenen Täter hat das Landgericht Mosbach den tatverdächtigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt, seine Frau und Komplizin muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Beide hatten eine heute 21-jährige Frau aus Würzburg neun Monate gefangen gehalten und misshandelt.
„Strafmildernd“ wirkte sich Teilgeständnisse des Mannes aus. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 51-jährigen Mann eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten gefordert, für die 46-jährige Frau vier Jahre und neun Monate.
Der Angeklagte wurde wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 50 Fällen, in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in 71 Fällen zu der Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Urteil bezüglich des Angeklagten ist rechtskräftig.
Die Angeklagte wurde wegen Geiselnahme zu der Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der gegen den Angeklagten gerichtete Anklagevorwurf der sexuellen Nötigung wurde gem. § 154 a StPO eingestellt.
Die Anwältin der Frau bezeichnete diese als „Opfer und Täterin“ zugleich. Sie habe sich gegen den Einfluss des Mannes nicht wehren können, habe aber die „Sklavin“ als Haushaltshilfe ausgenutzt.
Die damals 20 Jahre alte Frau war im März 2010 freiwillig zu der Familie gezogen und ab September 2010 neun Monate gegen ihren Willen festgehalten worden, bis sie fliehen und die Geiselnahme bei der Polizei anzeigen konnte
Laut FAZ handelt es ich beim dem Paar um bereits früher verurteilte Wiederholungstäter.
Das Paar war bereits 2002 wegen der Misshandlung einer Verwandten vom Landgericht Heidelberg verurteilt worden. Beide hatten demnach die damals minderjährige Schwester der Frau mehrfach schwer mit einer Eisenstange und einer Kette verletzt. Der Mann bekam damals viereinhalb Jahre Haft, die Frau eine zweijährige Bewährungsstrafe.