Heidelberg/Rhein-Neckar, 06. Juni 2012. (red/pm) Der Rhein-Neckar-Kreis hat bereits jetzt 29 Prozent der für 2013 geforderten 34 Prozent Kleinkinderbeteuungsplätze erreicht. Bis Ende 2013 sind weitete 926 Plätze für unter Dreijährige geplant.
Information des Landratsamts Rhein-Neckar
„Die Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe und die Initiativen des Kreisjugendamtes sind sehr vielfältig. Davon können sich einmal mehr die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses überzeugen, die am kommenden Dienstag, 12. Juni 2012, zusammenkommen. Die öffentliche Sitzung, zu der Landrat Stefan Dallinger auch alle Interessierten herzlich einlädt, beginnt um 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Heidelberger Landratsamts.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören neben den Kreisrätinnen und Kreisräten die Vertreter der Jugendverbände und der Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, Vertreter der Kirchen und der Polizei an. Neben Informationen zu den Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren und zum Pflegegeld für Kinder und Jugendliche befassen sich die Ausschussmitglieder mit der Gewährung von laufenden Geldleistungen für Kinder in der Kindertagespflege.
Die befristete Finanzierung der Schulsozialarbeit ist ebenso Thema wie der Tätigkeitsbereicht der Psychologische Beratungsstellen/Erziehungsberatungsstellen. Daneben werden die Kreisrätinnen und Kreisräte über das neue Bundeskinderschutzgesetz und die Verfahrensvorgaben zum verbesserten Kinderschutz in der Vollzeitpflege informiert.
Weiter stehen ein Zwischenbericht über das Präventionsangebot der Jugendgerichtshilfe für die 8. Klassen an Haupt- und Werkrealschulen, ein Bericht des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales zu den Bruttoausgaben der Jugendhilfe und ein solcher über den Prozess des Übergangs des Stadtjugendamtes Weinheim in den Rhein-Neckar-Kreis, der trotz kurzer Vorlaufzeit reibungslos erfolgt ist, auf der Tagesordnung.
Die Kleinkindbetreuung hat in den Städten und Gemeinden weiter hohes Gewicht. Dabei ist man im Rhein-Neckar-Kreis schon nahe an der bis 2013 landesweit vorgegebenen Versorgungsquote von 34 Prozent für die Zahl der Betreuungsplätze der unter Dreijährigen herangerückt. Zum Stichtag 31.12.2011 standen danach mit dem Angebot der Stadt Weinheim für 13.364 Kinder insgesamt 3.897 Plätze in Kinderkrippen, betreuten Spielgruppen, Kindergärten und in der Tagespflege zur Verfügung.
Damit liegt der Kreis mit einer Versorgungsquote von 29 Prozent sehr deutlich über dem Landesdurchschnitt von 20,8 Prozent (Stand März 2011). Im Vergleich zur letzten Erhebung Ende 2010 gibt es 548 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (inklusiv Stadt Weinheim). Bis Ende 2013 wollen die Kommunen weitere 926 Plätze für die unter Dreijährigen schaffen und damit voraussichtlich eine Versorgungsquote von 37 Prozent, das sind drei Prozentpunkte mehr als die vorgegebene Quote von 34 Prozent, erreichen.
Das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetzt verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Der Rhein-Neckar-Kreis hat als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Ausübung des Schutzauftrags weiterzuentwickeln.
Hierzu gehören unter anderem das Notruftelefon 112 und die Umsetzung des Programms „STÄRKE“. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz werden die Standards für den Kinderschutz nochmals signifikant erhöht. Nach Einschätzung der Verwaltung wird die Umsetzung des Gesetzes zunächst einen Personalbedarf von 2,5 Stellen zur Folge haben.
Das Pflegekinderwesen im Rhein-Neckar-Kreis ist für die Betreuung von rund 300 Pflegekindern zuständig. Die verstärkte Berichterstattung in den Medien über Fälle von Kindesmisshandlungen hat die Kreisverwaltung veranlasst, die Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege kritisch zu überprüfen.
Neben der persönlichen Eignung der Pflegepersonen, den häuslichen und finanziellen Verhältnissen muss sich die Pflegeperson in Bewerberseminaren für diese Aufgabe ausrechend qualifizieren. Ebenso werden ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Bei bestehenden Pflegeverhältnissen werden vom Jugendamt nach fünf Jahren erneut diese Unterlagen angefordert.
Ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 legen die Erziehungsberatungsstellen/Psychologischen Beratungsstellen für den Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg vor, die mit 36 Fachkräften rund 96.000 jungen Menschen unter 18 Jahren und ihren Familien zur Verfügung stehen. Bei den zehn Beratungsstellen, die zum Teil noch über Außenstellen verfügen, wurden 4.756 Beratungsfälle verzeichnet.
Zusammen mit Eltern, Geschwistern und anderen am Beratungsprozess beteiligten Personen wurden nahezu 10.000 Menschen beraten. Hinzu kamen Beratungen in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung und viele weitere Fragen aus dem weiten Feld der familienorientierten Beratung. Erziehungsberatung ist für Kinder, Jugendliche und Eltern kostenlos. Fester Bestandteil des Angebots der Beratungsstellen ist die sogenannte E-Mail-Beratung für Jugendliche unter www.von-mir-aus.de , die seit 2007 sehr gut nachgefragt wird.
Haupttätigkeit der Jugendgerichtshilfe ist es, junge Straffällige und deren Eltern zu beraten und zu betreuen. Landrat Stefan Dallinger berichtet über das Präventionsangebot der Jugendgerichtshilfe für 8. Klassen an Haupt- und Werkrealschulen, das entwickelt worden ist, weil die Fallzahlen bei der Tätergruppe Schülerinnen und Schüler in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich angestiegen sind (2008: 58,8 Prozent, 2009: 59,9 Prozent, 2010: 61,6 Prozent).
Einen Modellversuch gibt es seit dem 14. Mai 2011 für zwei 8. Klassen an der Hartmann-Baumann-Grund- und Werkrealschule Hockenheim. Im Schuljahr 2012/2013 soll das Projekt auf weitere Haupt- und Werkrealschulen im Kreis ausgeweitet werden. In zwei Unterrichtseinheiten werden insbesondere Informationen über jugendtypische Straftaten und deren strafrechtliche Folgen, Konflikt- und Gewaltvermeidung, Teamfähigkeit und Förderung der Selbst- und Fremdwahrnehmung vermittelt.
Ziel des Präventionsprojekts ist es unter anderem dem strafbaren Verhalten von Jugendlichen entgegenzuwirken, umfassende Informationen über die Konsequenzen und Folgen zu vermitteln, die Motivation zu kriminellem Verhalten bewusst zu machen und die soziale Kompetenz der Schüler zu stärken und zu fördern.„