Guten Tag!
Ladenburg, 06. April 2011 (red) Was wie ein verspäteter April-Scherz klingt, ist bittere Realität: Phil Leicht, einer der Künstler des „Atelier 47“ am Marktplatz hat heute einem unserer freien Mitarbeiter ein „Hausverbot“ ausgesprochen. Einfach so. Der Grund: Vor ein paar Tagen hatte der Fotograf zum ersten Mal für uns Bilder gemacht. Von einem Ereignis, dass nichts mit dem Atelier 47 zu tun hat. Aus Sicht von Phil Leicht ein schwerwiegender Fehler. Denn damit fällt unser Mitarbeiter unter „Sippenhaft“. „Unumstößlich“. Der „Bann“ kam per email auf Facebook.
Von Hardy Prothmann
Sehr geehrter Herr „Leicht“ (Anm. d. Red. „Phil Leicht“ ist ein „Künstlername“),
Sie haben heute Mittag um 12:13 Uhr einem unserer freien Mitarbeiter ein „Hausverbot“ erteilt.
Tatsächlich war Ihnen dieser Fotograf vor kurzem bei einer Veranstaltung noch sehr „willkommen“ und sie lobten die Qualität seiner Bilder. Die können wir bestätigen, deswegen sind wir froh, dass er ab und an auch für uns arbeitet.
„Unumstößliches Hausverbot“
Vor einigen Tagen hat er dies zum ersten Mal getan und kurz darauf erkundigen Sie sich bei ihm über Facebook, ob er „nun auch für das Ladenburgblog arbeitet?“ Der Fotograf bestätigt das, woraufhin Sie ihm schreiben:
„ups, dann hast du bei uns ja auch Hausverbot .o(
Herr Prothmann, seine Blogs und seine Mitarbeiter haben bei mir Hausverbot!
unumstößlich!
Warum schreiben wir Ihnen diesen offenen Brief? Am einfachsten wäre es, Sie und Ihr Verhalten zu ignorieren. Ab so „einfach“ ist das nicht – weil wir uns als Redaktion vor unsere freien Mitarbeiter stellen und diese schützen. Und weil die Öffentlichkeit über Ihr absurdes Verhalten informiert sein muss.
Ihr Verhalten, Herr Phil Leicht, ist nicht akzeptabel. Es ist sogar mehr als das, es ist skandalös.
Selbstverständlich können Sie ein „Hausrecht“ ausüben – als Veranstalter von öffentlichen Konzerten wäre es aber selbst nach einer „negativen Berichterstattung“ nicht hinnehmbar, wenn deswegen Journalisten an einer weiteren Berichterstattung gehindert werden.
„Unumstößliche“ Missachtung der Presse- und Kunstfreiheit – von einem „Künstler“…
Wer Öffentlichkeit herstellt, sollte sich immer auch der Öffentlichkeit stellen können und wollen – vor allem der nach Artikel 5 grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Pressefreiheit.
Diese gilt für alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, aber insbesondere für kritische Journalisten und Künstler und ist einer der wertvollsten Artikel des Grundgesetzes als Reaktion auf die Nazi-Diktatur, die eine freie Meinung und deren Bildung mit allen Mitteln der Verfolgung bis hin zu Todesstrafen unterdrückt hat.
Insbesondere Menschen, die sich als „Künstler“ sehen oder Kunst vermarkten und eine Öffentlichkeit suchen, müssten also das vorrangigste Interesse haben, eine zensurfreie Berichterstattung immer vor jedes andere Interesse zu stellen. Sie, Herr Phil Leicht, tun exakt das Gegenteil.
Sie hatten mir und meiner Frau bereits am 30. Januar 2011 ein „Hausverbot“ ausgesprochen. Wir haben das bislang nicht thematisiert, aus Rücksicht auf den anderen Künstler im Atelier 47, Herrn Siegmund Eibel, der nichts mit Ihrem Verhalten zu tun hat.
Vorgeschichte
Was war passiert? Das ist schnell erzählt: In insgesamt acht Artikeln haben wir zwischen September 2010 und Januar 2011 über das „Atelier 47“ berichtet. Zwei Mal sind Sie persönlich nur namentlich erwähnt, es gab zwei Terminankündigungen, ein Porträt zum Start der Konzertreihe, zwei Konzertkritiken und ein Porträt über Siegmund Eibel.
Alle Artikel haben eine positive Aussage und Sie, Herr Phil Leicht, zeigten sich sehr bemüht um uns, denn schließlich hatte sich sonst kein Medium für Ihre Veranstaltung interessiert. Und selbst wenn die Berichte kritisch-negativ gewesen wären, wäre Ihr Verhalten nicht zu rechtfertigen.
Ganz im Gegenteil haben wir sehr zugewandt berichtet, weil uns bis heute das Konzept gut gefällt, Zimmerkonzerte in kleiner Gesellschaft zu veranstalten. Wir haben darauf verzichtet zu berichten, dass es Ihnen nicht ein Mal gelungen ist, 30 Gäste zusammen zu bekommen, obwohl durchaus bekannte Künstler aufgetreten sind.
Wir haben auch auf einen „Verriss“ über eine Lesung verzichtet, weil eine der Performance-Künstlerinnen aus Hamburg die Wirkung von Sonne und pfälzischem Wein überschätzt hatte und sturzbesoffenen eine katastrophale „Vorstellung“ ablieferte. Warum? Aus dem Wohlwollen heraus, dass jeder Anfang schwer ist. Und der Abwägung, ob ein negativer Bericht die insgesamt gute Idee unnötig beschädigt.
Den Schaden richten nun Sie selbst an. Vermutlich aus verletzter Eitelkeit oder kleinem Selbstbewusstsein oder einer Mischung aus beidem. Das kann fatal sein.
Kurz nach dem von meiner Frau geschriebenen Porträt über Herrn Eibel, haben Sie Mitte Januar den Kontakt zu uns eingestellt und beispielsweise auf Facebook alle „Freundschaften“ zu unseren Blogseiten gekündigt. Ohne Nachricht, ohne Begründung. Wir können nur vermuten, dass Sie sich selbst als „zu wenig berücksichtigt“ empfunden haben, aber das ist reine Spekulation.
Sie nutzten aber weiterhin urheberrechtlich geschützte Fotos von uns (unter anderem eines, das den Bürgermeister Ziegler beim Besuch im Atelier zeigt), was wir aus Freundlichkeit geduldet haben. (Dokumentation auf Facebook – Sie brauchen dafür einen Facebook-Zugang.)
Wie wichtig ein Urheberrecht ist, müssten Sie als „Künstler“ eigentlich wissen. Wir haben Sie nach Ihrem unfreundlichen Verhalten darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Bilder zu entfernen haben.
„Sippenhaft“
Daraufhin erhielten wir von Ihnen besagtes Hausverbot, das aber nicht nur mich und meine Frau als Journalisten betrifft, sondern offenbar eine Art „Sippenhaft“ darstellt.
Herr Phil Leicht – Ihr Verhalten ist leider nicht nur absurd, es ist jeder Kunst und jedem Künstler unwürdig. Unsere Leserinnen und Leser bilden sich selbst eine Meinung und entscheiden auf dieser Grundlage, ob sie einen Veranstalter mit Ihrer Haltung weiter durch den Besuch von Konzerten unterstützen wollen.
Bedauerliche Haltung
Wir nehmen an, dass einige die einzig richtige Konsequenz ziehen und dies solange nicht mehr tun, bis Sie diesen absurden „Bann“ mit einer entsprechenden Entschuldigung aufheben. Wäre die Bedeutung, Ihre mindestens zur Zeit vollständig undemokratische Haltung nicht so erschreckend, müsste man Ihr Verhalten als lächerlich empfinden.
Mit dem Wissen, was eine solche Haltung für fürchterliche Folgen schon hatte und überall auf der Welt in repressiven Systemen hat, vergeht einem aber das Lachen.
Wenn Sie einen lichten Moment haben sollten, werden Sie verstehen, was wir meinen. Und keine Sorge, wir haben in nächster Zeit nicht vor, über eine Ihrer Verstaltungen zu berichten. Auch wenn das aus Sicht der auftretenden Künstler sicherlich bedauerlich ist. Ebenso aus Sicht der interessierten Öffentlichkeit.