Mannheim, 06. April 2020. (red) Aktualisiert. In Mannheim (und auch andernorts) sind Kleingärtner völlig verunsichert. Was gilt auf der eigenen Parzelle? Ist das ein privater Raum, in dem sich bis fünf Personen aufhalten können (auch Fremde, die jemanden besuchen) oder ein öffentlicher Raum, wo ein Kontaktverbot besteht, das regelt, dass nicht in einem Haushalt lebende Personen höchstens zu einer anderen Person Kontakt haben dürfen? Drängende Fragen, denn die Schrebergärten haben als „öffentliches Grün“ noch mehr Zulauf als sonst.
Aktualisierung, 07. April 2020, 23:07 Uhr: Die Stadt Mannheim hat nach 1,5 Tagen endlich geantwortet, referiert aber mehr oder weniger die Allgmeinverfügung und beantwortet konkrete und vorstellbare Fragen nicht. Wir haben erneut nachgefragt.
Die Pressestelle des Sicherheitsdezernenten und Ersten Bürgermeisters Christian Specht (CDU) hat die heutige RNB-Anfrage noch nicht einmal als Eingang bestätigt, noch geantwortet.
Das ist ein sicheres Zeichen dafür, dass unsere Anfrage wieder einmal „Beratungsbedarf“ auslöst, weil niemand über die Fragen hinter der Anfrage bislang nachgedacht hat.
Schrebergärten oder auch Kleingärten sind überwiegend in öffentlicher Hand und werden an Bürger verpachtet. Die Anlagen sind tagsüber offen zu halten, damit auch Nicht-Pächter sich an den grünen Oasen erfreuen können. Klingt nach öffentlichem Raum? Ist wohl so. Aber wer pachtet, also mietet, befindet sich normalerweise auf dem gepachteten Grundstück ähnlich wie ein Mieter im privaten Raum. Wie also sind die Regeln für das öffentliche Grün, dass nicht von stadteigenen Gärtnern, sondern von Pächtern privat gestaltet wird?
Darf man sich im Privaten bis zu fünf Personen treffen oder gilt die Abstandsregel im öffentlichen Raum, also mindestens 1,5 Meter Abstand? Dürfen dann andere Personen auf das Grundstück, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden? Wenn ja, wie viele, denn viele Gärten haben 300 Quadratmeter und mehr, es können sich also locker ein bis zwei Dutzend Personen dort aufhalten, ohne die Abstandsregeln zu verletzen, wenn man diese einhält?
Klar ist: Private Grillfeten mit Gästen, wo man gemeinsam eng bei eng am Tisch sitzt, sind nach den Allgemeinverordnungen verboten.
Doch das setzt die Vorstände in den Kleingartenanlagen unter Stress – auf Ansprache haben vereinzelt viele Pächter überraschend viele Kinder, Enkel, Onkels und Tanten und alle leben unter einem Dach. Kann das sein? Eher nicht.
Die große Sorge: Was, wenn Verstöße Überhand nehmen – droht dann die Schließung dieses öffentlichen Grüns, sogar für die Pächter, die sich korrekt verhalten?
Und wird der Bevölkerung, die sich einfach nur bei einem Spaziergang am Grün erfreuen möchte, auch noch dieser Erholungswert genommen?
Das sind drängende Fragen – die Stadt Mannheim lässt sich Zeit, diese zu beantworten. Merke: Verbieten geht einfacher, als zu gestalten.
Und Anfragen von RNB zu beantworten, ist für manche immer stressig.