Rhein-Neckar, 06. Juni 2016. (red/ms) Das Innenministerium Baden-Württemberg hat den Regierungsbezirken insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld soll Personen, die in Folge der schweren Unwetter der vergangenen Woche nicht-versicherte Sachschäden erlitten haben, „Soforthilfe“ geleistet werden
In den vergangenen Wochen haben schwere Unwetter in ganz Baden-Württemberg verheerende Schäden verursacht. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungsgesellschaften (GDV) werden Kunden bundesweit mit rund 450 Millionen Euro entschädigt. Das gilt allerdings nur für versicherte Privatpersonen.
Auch das Innenministerium Baden-Württemberg will helfen und stellt zwei Millionen Euro bereit. Laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) leiste das Land damit „Hilfe für die Wiederbeschaffungen von verloren gegangenen Gegenständen des täglichen Bedarfs“.
Hilfe für bis zu höchstens 400 Personen
Von den zwei Millionen Euro kommen 200.000 Euro im Regierungsbezirk Karlsruhe an. Diese werden, wie ein Pressesprecher auf Rückfrage mitteilt, dem Neckar-Odenwald-Kreis, dem Rhein-Neckar-Kreis und „eventuell“ auch Heidelberg zugewiesen werden. Für die Verteilung sei die Schwere der Schäden ausschlaggebend.
50 Prozent des „nicht anders abgedeckten Schadens“ können unter Umständen übernommen werden – maximal bis zu 2.500 Euro pro Haushalt, beziehungsweise höchstens 500 Euro pro Person. Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass Alleinstehende nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr und Familien nicht mehr als 50.000 Euro verdienen.
Gewerbebetriebe haben keine Aussichten auf Schadensübernahme – eine Ausnahme sind Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Unabhängig von Umsatz und Gewinn können sie bis zu 5.000 Euro zugewiesen bekommen.
Schäden dürfen nicht versichert sein
In jedem Einzelfall ist die Bedingung: Es muss glaubhaft nachgewiesen werden können, dass die Schäden durch das Unwetter verursacht wurden und nicht versichert sind. Ein Antrag kann formlos beim zuständigen Landratsamt gestellt werden.
Wie ein Sprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe mitteilt, habe man den betroffenen Landratsämtern aber auch einen Vordruck als Vorschlag zukommen lassen, an dem man sich orientieren könne. Vorbild dafür sei der stark betroffene Hohenlohekreis (Regierungsbezirk Stuttgart), der das eigens entwickelte Antragsformular dankenswerterweise zur Verfügung gestellt habe.
Formular folgt
Auf Rückfrage erklärt eine Sprecherin des Landratsamts Rhein-Neckar, dass man den Vordruck für den Antrag am Montag gegen 15:00 Uhr vom Regierungspräsidium erhalten habe und sich gegenwärtig in der Feinabstimmung befinde – sobald das Formular fertig gestellt sei, werde man es öffentlich machen:
Bitte haben Sie hier Verständnis. Mit so einer Aufgabenlage hatten wir es hier noch nicht zu tun,
erklärt die Sprecherin. Sobald das Formular fertiggestellt ist, werden wir es hier ergänzen.
Nicht unkompliziert und erst recht nicht „sofort“
Den Landratsämtern kann in der aktuellen Lage aus Sicht der Redaktion kein Vorwurf gemacht werden – sehr wohl muss hingegen kritisiert werden, dass das Innenministerium bereits am vergangenen Freitag ankündigte, „Soforthilfe“ leisten zu wollen – und dass die Behörden seitdem offenbar weitgehend alleine gelassen worden sind und die Krisenkommunikation bislang katastrophal verläuft.
Die schwersten Schäden hat das Unwetter im Zeitraum zwischen dem 27. und 30. Mai verursacht. Eine Woche später folgt etwas, was das Ministerium als „unkomplizierte Soforthilfe“ bezeichnet, denn niemand solle allein gelassen werden. Fraglich bleibt bei dieser Kommunikation, wie viele Betroffene überhaupt etwas davon mitbekommen, dass ihnen Hilfe angeboten wird – ganz zu schweigen von den bürokratischen Hürden, die überwunden werden müssen. (Lesen Sie dazu unseren Kommentar: Soforthilfe, die keine ist)
Wie werden die Gemeinden unterstützt?
Unklar ist gegenwärtig, wie Gemeinden und Städte unterstützt werden sollen, deren kommunale Infrastruktur beschädigt ist worden ist – auch hier dürfte der entstandene Schaden im mehrstelligen Millionenbereich liegen. Eine Anfrage der Redaktion zur Höhe des Gesamtschadens ans Innenministerium blieb bislang unbeantwortet.
Aktuell überprüfe das Ministerium wie weitere staatliche Hilfen – „insbesondere auch zur finanziellen Unterstützung der Kommunen bei der Beseitigung der Schäden“ – aussehen könnten, heißt es in einer Pressemitteilung. Am Dienstag wolle man die Ergebnisse im Kabinett beraten. Eine Anfrage der Redaktion, welche Konzepte hier vorstellbar wären, blieb bislang unbeantwortet.