Hemsbach, 06. November 2015. (red/pm) Die Stadtverwaltung Hemsbach macht darauf aufmerksam, dass die Haus- und Grundstückswasseranschlüsse, insbesondere die Wasserzähler, gegen Frosteinwirkung zu schützen sind, damit an diesen keine Schäden entstehen.
Information der Stadt Hemsbach:
„Auftretende Schäden an den Haus- und Grundstückswasseranschlüssen und Wasserzählern sind unverzüglich dem Bereitschaftsdienst der Abteilung Wasserwerk des städtischen Bauhofes unter der Rufnummer 0177/2346130 oder während der Dienststunden dem Tiefbauamt Hemsbach, Telefon 06201/70732, mitzuteilen, damit diese schnellstens behoben werden können und keine weitere Schäden entstehen.
Schäden und Wasserverluste, die auf Frost oder unsachgemäße Bedienung der Wasserversorgungsanlage zurückzuführen sind, gehen nach den Bestimmungen der Hemsbacher Wasserversorgungssatzung zu Lasten des Grundstückseigentümers oder Wasserabnehmers (§ 21 Wasserversorgungssatzung), teilt die Stadtverwaltung weiter mit.
Gleichzeitig weist das Rathaus daraus hin, dass Hauptabstellvorrichtungen und Wasserzähler nicht zugestellt oder verbaut werden dürfen. Diese müssen im Schadensfall, bei der jährlichen Wasserablesung oder dem turnusmäßigen Wasserzählerwechsel jederzeit zugänglich sein.“