Schriesheim/Weinheim, 05. Juli 2013. (red/ld) Die Schriesheimer Bürger wählen im Herbst den Bürgermeister. Der Weinheimer Gemeinderat einen Beigeordneten als Ersten Bürgermeister. Für beide gilt die Gemeindeordnung und doch sind die Bewerbungsfristen unterschiedlich lang. Einen Monat lang hatte Weinheim die Stelle ausgeschrieben. In Schriesheim sind es sechs Monate; drei Monate weniger als vor der Wahl Ende 2005. Wie kommt das?
Von Lydia Dartsch
Eine einmonatige Frist reicht eigentlich aus, für die Bewerbung eines Kandidaten für das Erste Bürgermeisteramt, befindet die Stadt Weinheim. Der Gemeinderat hat dem am 15. Mai zugestimmt: Am 25. Mai war sie öffentlich ausgeschrieben worden. Am 26. Juni endete die Bewerbungsfrist. Dr. Torsten Fetzner tritt ohne Gegenkandidaten zur Wiederwahl an.
Sechs Monate gibt man den Bürgermeisterbewerbern in Schriesheim. Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 20. Februar wurde die Stelle am 28. Juni ausgeschrieben. Die Frist endet erst am 07. November. Auch Hansjörg Höfer tritt erneut an.
In beiden Fällen werden Bürgermeister gewählt. Die Gemeindeordnung gilt für Gemeinden wie Schriesheim ebenso wie für große Kreisstädte wie Weinheim.
Hierbei ist zunächst die unterschiedliche Konstellation mit Bürgermeisterwahl durch die Gemeindebürger und -bürgerinnen, wie bei Schriesheim und Beigeordnetenwahl durch den Gemeinderat – wie beim Ersten Bürgermeister in Weinheim – mit den jeweils maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten,
sagt Uwe Herzel vom Regierungspräsidium in Karlsruhe.
Dauer der Frist nicht geregelt
Die Gemeindeordnung regelt den Zeitpunkt der Wahl, den spätesten Zeitpunkt der öffentlichen Stellenausschreibung und deren spätestes Ende: Frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor dem Ablauf der Amtszeit muss gewählt werden. Spätestens zwei Monate vor der Wahl muss sie öffentlich ausgeschrieben werden, heißt es in §47 GemO. §10, Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes regelt außerdem, dass die Frist spätestens am 27. Tag vor der Wahl enden muss.
Die Wahl des Beigeordneten ist in § 50 der Gemeindeordnung geregelt. Ein Zeitraum für die Bewerbungsfrist wird darin aber nicht festgesetzt.
Da wird den Gemeinden ein Spielraum zugestanden,
sagt Herr Herzel. Die Bewerbungsfrist hat spätestens am 27. Tag vor dem Wahltag zu enden.
Das Hauptkriterium, welches bei der öffentlichen Ausschreibung zu beachten ist, lautet, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist bei einer vierwöchigen Ausschreibung u.a. im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg gegeben,
sagt Johannes Wolf vom Personal- und Organisationsamt der Stadt Weinheim. Würden sich mehrere Interessenten bewerben, benötige der Gemeinderat außerdem einen Vorlauf für eine Bewerberauswahl im Personal- und Hauptausschuss.
„Amtsinhaber als einziger Bewerber ist nicht unüblich“
Das wird in diesem Jahr nicht nötig sein. Gegenkandidaten zu Dr. Torsten Fetzner haben sich nicht beworben. Ganz anders vor acht Jahren: Damals hatten sich vier Bewerber gemeldet. Das sei nicht unüblich sagt Roland Kern, Pressesprecher der Stadt Weinheim:
Vor acht Jahren musste die Stelle neu besetzt werden. In diesem Jahr gibt es einen Amtsinhaber, der erneut antritt. Wenn man bedenkt, dass die Bewerber für einen solchen Posten in der Regel bereits ein öffentliches Amt inne haben und der Bewerbungsprozess öffentlich stattfindet, werden es sich die Bewerber gut überlegen, ob sie gegen einen Amtsinhaber antreten wollen und damit möglicherweise ihre eigene Rolle gefährden,
Das seien Erfahrungswerte. Dr. Torsten Fetzner (vor seiner Wahl langjähriger Stadtrat in der GAL) sei im Gemeinderat bei allen Fraktionen angesehen. Daher sei nicht zu erwarten, dass ein Mitbewerber die Wahl im Gemeinderat gewinnen werde. Die Wiederwahl des amtierenden Ersten Bürgermeisters ist also sicher. Die Amtszeit des Ersten Bürgermeisters Dr. Torsten Fetzner in Weinheim endet am 30. November. Der Gemeinderat muss also zwischen dem 01. September und dem 31. Oktober wählen.
Lange Bewerbungsfrist in Schriesheim
Bei der Wahl eines Bürgermeisters, wie in Schriesheim, steht die Lage anders. Dort wird der Bürgermeister traditionell am ersten Advent gewählt – dieses Jahr am 01. Dezember. Am 28. Juni wurde die Stelle des Bürgermeisters öffentlich ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 07. November. Das sind knapp sechs Monate – kürzer als bei der letzten Wahl. Vor acht Jahren dauerte die Frist neun Monate lang. In Vergleich zu anderen Gemeinden sei das lang, sagt Edwin Schmitt, Hauptamtsleiter in Schriesheim:
Wir wollen den Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit geben, sich noch vor den Sommerferien bei den Bürgerinnen und Bürgern zu positionieren und Wahlkampf zu machen.
Die Frist sei kürzer, weil sich die damaligen Bewerber beschwert hatten, dass sie zu einem sehr langen Wahlkampf gezwungen gewesen seien.
Außerdem sei eine längere Frist mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden, als bei einer kürzeren: Da die Bewerber in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Bewerbung auf dem Wahlzettel stehen, müsse beispielsweise der Hausbriefkasten alle zwei Stunden geleert werden, um nachvollziehen zu können, wer sich wann beworben hat, Herr Schmitt. Auf erster Stelle wird der amtierende Bürgermeister Hansjörg Höfer stehen. Bisher hat nur er sich beworben.