Mannheim, 05. März 2012. (red/pol) Zwei Rollerfahrer wurden bei gestrigen Verkehrskontrollen von der Polizei ohne gültiges Versicherungskennzeichen erwischt. Da seit 01. März das blaue Rollerkennzeichen verpflichtend ist, rät die Polizei, das eigene Kennzeichen zu überprüfen.
Information der Polizei:
„Im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen ertappten Streifenbeamte am Sonntag, 04.03.2012, gleich zwei Rollerfahrer, die ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs waren. Sie hatten offensichtlich nicht beachtet, dass das Versicherungsjahr zum 29. Februar endete; ab 01. März sind nun blaue Rollerkennzeichen Pflicht. Zu den Kontrollen kam es in der Neckarstadt und in Käfertal.
Bei einem der Fahrer ergab ein Alkoholtest einen Alkoholgehalt von 0,5 Promille im Blut. Er muss vermutlich mindestens einen Monat seinen Führerschein abgeben. Der zweite Kontrollierte war sogar ganz ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs, ihn erwartet eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Die Polizei rät daher allen Mofa- und Rollerfahrern, die Gültigkeit ihrer Versicherungskennzeichen zu prüfen und den Versicherungsschutz durch gültige Kennzeichen zu gewährleisten. Diese gibt es beispielsweise in vielen Motorrad- und Rollerwerkstätten.“