Heidelberg, 05. Juli 2017. (red/pm) Die Stadt Heidelberg will mehr energetisch hochwertigen Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen. Das Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ erhöht die Anreize für energiesparendes Bauen und Sanieren.
Information der Stadt Heidelberg:
“Attraktiv für Immobilienbesitzer und Mieter: Die Stadt Heidelberg erhöht bei ihrem Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ die Anreize für energiesparendes Bauen und Sanieren. Mit den neuen Vorgaben will die Stadt erreichen, dass künftig mehr Bürgerinnen und Bürger in energetisch hochwertigem Wohnraum mit entsprechend niedrigen Energiekosten leben können. So werden beispielsweise die Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen großer Mehrparteienhäuser attraktiver. Neu sind außerdem Mietzuschüsse für Haushalte von öffentlich geförderten Wohnungen, die energetisch saniert worden sind.
Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. Juni 2017, einstimmig beschlossen. Die neue Fassung des Förderprogramms gilt für Anträge, die seit 1. Juli 2017 eingereicht werden können. Erste Informationen über die neuen Fördersätze und die Anforderungen sowie aktualisierte Antragsformulare erhalten Interessierte online unter www.heidelberg.de/foerderprogramm. Eine umfangreiche Informationsbroschüre ist in Arbeit.
Fortschreibung Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ – ein Überblick:
- Mehrparteienhäuser profitieren: Die derzeitige Förderobergrenze von 12.800 Euro pro Objekt wird auf 15.000 Euro je Objekt für Objekte mit bis zu drei Wohneinheiten und einer Förderobergrenze von 5.000 Euro je Wohneinheit bei Objekten mit mindestens vier Wohneinheiten angehoben. Dies soll den Anreiz für die Sanierung großer Mehrparteienhäuser erhöhen. Aktuell sind die meisten geförderten Objekte Einfamilien- oder Zwei- bis Drei-Parteienhäuser.
- Förderung PLUS: Bei Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, in denen öffentlich geförderter Wohnraum zur Verfügung steht, erhöhen sich die Fördersätze und die Förderobergrenzen um jeweils 50 Prozent. Diese Zusatzförderung soll dazu beitragen, dass mehr sozial schwache Bürgerinnen und Bürger in energetisch hochwertigem Wohnraum mit entsprechend niedrigen Energiekosten leben können.
- Mietzuschuss: Parallel zu dieser Zusatzförderung können Miethaushalte von öffentlich geförderten Wohnungen, in Abhängigkeit von ihrem Haushaltseinkommen, einen Mietzuschuss beantragen, sofern sie von einer energetischen Sanierung betroffen sind, die nach diesem Förderprogramm bezuschusst wurde. Die Kombination dieser beiden Programme soll neue Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen setzen und zugleich die finanzielle Belastung der Betroffenen reduzieren. Das Wohnungsentwicklungsprogramm wird auf Beschluss des Gemeinderates vom 29. Juni 2017 entsprechend angepasst: Mit dem neuen Förderprogramm „Mietzuschuss bei energetischer Sanierung von öffentlich geförderten Wohnungen“ können berechtigte Haushalte einen monatlichen Mietzuschuss von einem Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhalten. Der Zuschuss wird jeweils auf die Dauer von maximal zwei Jahren bewilligt, längstens bis zehn Jahre nach der modernisierungsbedingten Mieterhöhung.
- Kulturdenkmäler: Es gibt Sonderpauschalen für energetische Sanierungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern. Neu ermöglicht wird die Option einer Innendämmung. Gleichzeitig wird eine Baubegleitung durch Energieberater mit geprüften Kenntnissen im Bereich Denkmalschutz zur Pflicht. Dadurch sollen Anzahl und Qualität energetischer Sanierungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern gesteigert werden.
- Komplettsanierungen: Die Stadt unterstützt künftig auch diejenigen, die nicht nur einzelne Maßnahmen an ihrem Objekt durchführen wollen, sondern durch umfassende Maßnahmen am Gesamtgebäude eine hohe Gebäudeenergieeffizienz erreichen wollen. Auch bei Kulturdenkmälern ist eine Komplettsanierung möglich und durch die KfW förderfähig.
- Energieberatung: Bei allen geförderten Maßnahmen ist eine Baubegleitung durch Energieberater sinnvoll. Diese Baubegleitung wird durch das Förderprogramm generell unterstützt (unabhängig davon, ob sie zwingende Fördervoraussetzung ist).
- Bonus-Förderung bei der Verwendung ökologischer Dämmmaterialien: Wer außer durch Energiesparen noch mehr für die Umwelt und das Klima tun will, der wird zusätzlich unterstützt. Denn die Verwendung von Dämmmaterialien, die auf nachwachsenden Rohstoffen basieren und durch das Umweltgütezeichen „Blauer Engel“ zertifiziert sind, wird mit zusätzlich fünf Euro pro Quadratmeter Dämmmaterial gefördert. Diese Materialien werden sehr ressourcenschonend hergestellt, und bei der Entsorgung entstehen weniger Schadstoffe als dies bei herkömmlichen Dämmstoffen der Fall ist.
- Bonus-Förderung bei mehreren zeitgleichen Maßnahmen: Jede Maßnahme für sich leistet einen relevanten Beitrag zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Doch durch die aufeinander abgestimmte Sanierung mehrerer Bauteile erreicht die Energieeffizienzsteigerung einen höheren Wert als die Summe der Einzeleinsparpotentiale, da Schwachstellen wie Wärmebrücken und Luftundichtigkeiten besser vermieden werden können. Wer mindestens zwei Bauteile gleichzeitig saniert, wird künftig mit gestaffelten, zusätzlichen Zuschüssen gefördert.
- Installation von Brut- und Nistplätzen: Künftig sollen Maßnahmen unterstützt werden, die Quartiere für Gebäudebrüter und Fledermäuse an sanierten Bauteilen schaffen.
Die baulich-technischen Anforderungen des Förderprogramms „Rationelle Energieverwendung“ aus dem Jahr 2010 werden weitestgehend beibehalten. In wenigen Fällen (Gaubenflächen) werden die Werte an die technischen Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angepasst, um eine parallele Förderung durch Stadt und KfW zu ermöglichen. Nach wie vor gilt, dass die Summe aller öffentlichen Fördermittel maximal 25 Prozent der förderfähigen Kosten betragen darf.
Pro Jahr Einsparung des Wärmeverbrauchs von mehr als 2.300 Haushalten
Das Heidelberger Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ gibt es seit 1993; seit 1999 ist die Wärmeeinsparung durch Sanierungsmaßnahmen berechnet und dokumentiert. Pro Jahr beläuft sich die Wärmeeinsparung auf 37,3 Millionen Kilowattstunden – dies entspricht dem durchschnittlichen Wärmeverbrauch von mehr als 2.300 Haushalten. Pro Jahr werden dadurch circa 7,5 Millionen Kilogramm Kohlendioxid eingespart.
Schon seit 1993 fördert die Stadt Baumaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Altbauten für die Bereiche Dach, Außenwand und Fenster. Der Neubau von Passivhäusern wird ebenfalls bezuschusst. Die Anforderungen im Förderprogramm gehen deutlich über die gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinaus.
„Masterplan 100% Klimaschutz“
Hintergrund sind die ambitionierten Klimaschutzziele der Stadt Heidelberg. Die finanzielle Unterstützung von Bauherren bei der Investition in die Energieeffizienz ihrer Gebäude ist ein wirksames Instrument zum Erreichen des im „Masterplan 100% Klimaschutz“ der Stadt Heidelberg definierten Ziels: die klimaneutrale Kommune. Bis 2050 will Heidelberg die CO2-Emissionen um 95 Prozent reduzieren und den Energiebedarf der Kommune um die Hälfte senken. Dies kann die Stadt nur gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie zentralen Akteuren der Stadt erreichen. Weitere Infos gibt es unter www.heidelberg.de/masterplan100.”