Heidelberg, 05. Oktober 2018. (red/pol) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 30-jährigen georgischen Staatsangehörigen wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines 24-jährigen Mannes aus Nigeria. Diesem wurdem an der Schleuse zum Patrick-Henry-Village mit einem Taschenmesser Sehnen der linken Hand durchtrennt.
Information der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Der Beschuldigte geriet am Dienstag, den 02. Oktober gegen 20:00 Uhr aus bislang nicht näher bekannten Gründen im Bereich der Schleuse des Ankunftszentrums Heidelberg in Streit mit einem 24-Jährigen.
Nach einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung soll der Beschuldigte ein Taschenmesser ergriffen und dieses seinem Kontrahenten in den linken Arm gestochen haben. Hierbei sollen Sehnen und Nerven der linken Hand durchtrennt worden sein. Der Geschädigte wurde nach der Tat in ein Krankenhaus verbracht und notoperiert. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht die Möglichkeit, dass die Beweglichkeit der Finger des Geschädigten trotz medizinischer Versorgung dauerhaft eingeschränkt bleibt, weshalb zumindest der Verdacht der schweren Körperverletzung im Raum steht.
Der 30-Jährige wurde am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen gefährlicher Körperverletzung dem Bereitschaftsrichter beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Dieser erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Beschuldigte wurde sodann in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.“