Darmstadt/Rhein-Neckar, 05. Oktober 2016. (red/stw) Das Verfahren gegen einen früheren Landrat des Odenwaldkreises wurde wiederaufgenommen. Der Mann soll Verstöße bei Auftragsvergaben in Höhe von fast 100.000 Euro begangen haben.
Information der Staatsanwaltschaft Darmstadt:
“Das Verfahren gegen den früheren Landrat des Odenwaldkreises wurde ursprünglich am 10.09.2014 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da – insbesondere hinsichtlich des Untreuevorwurfs – (noch) kein Schaden festgestellt werden konnte.
Ermittlungsverfahren wiederaufgenommen
Nachdem die Vergabe von Fördermitteln in Höhe von 68.780,60 Euro wegen schwerer Vergabeverstöße bei der Auftragsvergabe zum Standortmarketing an eine Werbeagentur widerrufen wurde, wurde das Ermittlungsverfahren wiederaufgenommen. Es folgten weitere Ermittlungen.
Nunmehr wurde mit Anklageschrift vom 02.09.2016 Anklage zum Amtsgericht – Schöffengericht – Michelstadt wegen Untreue erhoben. Der Schaden laut Anklage beträgt 68.780,60 Euro wegen nicht gewährter Fördermittel zuzüglich 28.820,33 Euro, die auf Rechnungen einer Werbeagentur ohne ausreichende Vertragsgrundlage gezahlt wurden.
Dem früheren Landrat wird vorgeworfen, kraft seines Amtes die Vergabeverstöße und den Ausgleich der Rechnungen bewirkt zu haben. Den Schaden hat letztendlich der Landkreis zu tragen.
Hintergrund
Gemäß § 170 Abs. 1 StPO erhebt die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass hierzu bieten.
Das ist der Fall, wenn nach Abschluss der Ermittlungen bei vorläufiger Würdigung des gesamten Akteninhalts eine Verurteilung des Beschuldigten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Anderenfalls hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren einzustellen.”