Rhein-Neckar-Kreis, 04. April 2023. (red/pm) Wie das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises mitteilt, wird die aufgrund der Geflügelpest („Vogelgrippe“) angeordnete Aufstallungspflicht bis zum 24. April 2023 verlängert.
Information des Rhein-Neckar-Kreis:
„Wie das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises mitteilt, wird die aufgrund der Geflügelpest („Vogelgrippe“) angeordnete Aufstallungspflicht bis zum 24. April 2023 verlängert.
Bereits seit Mitte Februar war die Infektionskrankheit bei Wildvögeln an mehreren Orten im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen worden. Aktuell wurde nun bei einer in Neckargemünd tot aufgefundenen Möwe die Geflügelpest festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bei dem Tier am 31. März 2023 das hoch-pathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 amtlich bestätigt.
Die Anordnung der Aufstallungspflicht, die seit dem 8. März im gesamten Landkreisgebiet gilt, wird deshalb zum Schutz der Geflügelbestände vorerst bis zum 24. April 2023 verlängert. Ursprünglich sollte die Frist der Allgemeinverfügung, die unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen abrufbar ist, am 11. April auslaufen.
Im gesamten Kreisgebiet müssen die betroffenen Geflügelarten (dazu zählen Hühner, Truthühner, Perhühner, Rebhühner, Fasane, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus) deshalb weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden.
Außerdem sind Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen im Rhein-Neckar-Kreis untersagt. Um alle Geflügelhaltungen vor Infektionen zu schützen werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Weitere Informationen:
Allgemeinverfügung vom 04.04.2023 (Fristverlängerung) (210 KB)
Allgemeinverfügung vom 07.03.2023 (228 KB)
Informationsseite des MLR zur Geflügelpest (“Vogelgrippe”)
(Erstellt am 04. April 2023)”