Mannheim, 04. Februar 2015. (red/ms) Im vergangenen Juni ist es im Mannheimer Jungbusch zu einer Massenschlägerei gekommen. Dabei fielen auch Schüsse: Mehmet C. muss sich deswegen nun wegen versuchten Totschlags und andererer, tateinheitlich begangener Delikte vor Gericht verantworten.
Von Minh Schredle
Am Dienstag, dem 03. Februar, startete der Prozess am Mannheimer Landgericht. Die Urteilsverkündung wurde auf den 11. März 2015 angesetzt. Bis dahin soll es noch zehn Verhandlungstage geben und mehr als 50 Zeugen sollen angehört werden.
Es ist noch immer unklar, was genau am 16. Juni 2014 vorgefallen ist. Fest steht: Der Konflikt drehte sich im Wesentlichen um zwei türkische Großfamilien, die am gleichen Tag mehrmals aneinander gerieten, bis die Situation in einer Massenschlägerei eskalierte.
Gab es eine Tötungsabsicht?
Die Schüsse fielen erst im Anschluss an die eigentliche Schlägerei, niemand wurde dabei verletzt. Allerdings drang eine der abgefeuerten Kugeln auf 1,84 Meter Höhe in einen Rolladen ein – diese hätte auch den Kopf eines Menschen treffen können. Außerdem ist nach dem aktuellen Kenntnisstand ebenfalls möglich, dass er sein Ziel lediglich verfehlte.
Der Angeklagte Mehmet C. hat nicht vom Schweigerecht Gebrauch gemacht und Fragen des Gerichts beantwortet. Sein Pflichtverteidiger ist Jochen Hoos, Fachanwalt für Verkehrsrecht, verlas eine Erklärung zu den Tatvorwürfen.
Dieser Schilderung nach habe Mehmet C. aus Notwehr gehandelt. Er und ein Freund, dessen Familie in den Konflikt involviert war, seien einer Gruppe von etwa 20 Menschen begegnet, die seinen Freund ohne Vorwarnung brutal attackiert hätten.
„Ich wollte niemanden töten“
Er habe zunächst einen Warnschuss in die Luft abgegeben, nachdem die Gruppe seinen Freund schon zu Boden geprügelt hätten.
Als er anschließend umringt wurde, habe er „bewusst zwischen den Menschen durchgeschossen“, um so zu zeigen, „dass er es ernst meint“. Er sagte:
Es wäre ein Leichtes gewesen, jemanden zu töten.
In beiden denkbaren Varianten, also mit oder ohne Tötungsabsicht, ist schon jetzt klar, dass sich der Angeklagte des unerlaubten Waffenbesitzes schuldig gemacht hat.
Mehmet C. behauptete, bei den Vorfällen im Jungbusch zum ersten Mal in seinem Leben eine Schusswaffe verwendet zu haben, obwohl er die Waffe schon mehrere Jahre besitze.
„Zumindest grob fahrlässig“
Von Oberstaatsanwalt Dr. Reinhard Hofmann wird ihm vorgeworfen, dass sein Handeln auch dann noch grob fahrlässig gewesen sei, wenn er als ungeübter Schütze nicht direkt auf jemanden gezielt hätte:
Damit nahm der Angeklagte den Tod einer Person zumindest billigend in Kauf.
Dr. Ulrch Meinerzhagen, vorsitzender Richter, kündigte an, das Gericht plane, nicht nur den genauen Hergang der Tat zu rekonstruieren, sondern auch die Umstände, die dazu geführt hatten.
Ein Ereignis – Viele Geschichten
Das ist ambitioniert. Denn bereits am heutigen Tag wurden neben dem Angeklagten vier Zeugen vernommen, von denen jeder das gleiche Ereignis ganz unterschiedlich schilderte.
Klar ist: Die Lage ist unklar. Bislang wirkten die Zeugenaussagen nicht nur widersprüchlich, wenn man sie gegeneinander stellt – sie waren in sich allein schon unstimmig.
Der nächste Verhandlungstag findet am kommenden Donnerstag, dem 05. Februar, statt.
Eine ausführliche Berichterstattung über den ersten Prozesstag folgt gegen 13 Uhr.