Rhein-Neckar, 04. April 2013. (red/pm) Der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl (Grüne) informierte jetzt, dass das Land die Pauschale für Asylsuchende, die die aufnehmenden Kommunen erhalten, um knapp 1.800,- Euro auf 12.270,- Euro pro Person erhöht hat. Das sei eine spürbare Entlastung der Kassen des Rhein-Neckar-Kreises und der großen Kreisstädte, auch wenn von der Erhöhung nur neue Zugänge betroffen seien.
Information des MdL Uli Sckerl
„Die Ausgaben für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sind aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli vergangenen Jahres zu Lasten der Kommunen erheblich gestiegen. Die grün-rote Landesregierung beweist jetzt, dass das Land die Städte und Landkreise mit diesen Belastungen nicht alleine lässt“, so Sckerl
Uli Sckerl weiter: „Die Soziallasten für Städte und Landkreise können weiter deutlich verringert werden, wenn Asylbewerber und Flüchtlinge endlich früher die Erlaubnis zur Arbeit erhalten. Es würde auch die persönliche Situation der Flüchtlinge deutlich verbessern, von staatlichen Transferleistungen weniger oder gar nicht mehr abhängig zu sein“. Zur Umsetzung dieses Schrittes müssen jedoch bundesrechtliche Regelungen geändert werden, die derzeit noch eine frühzeitige Teilhabe am Arbeitsmarkt verhinderten.
Zum Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 (Az.1 BvL 10/10 und 1BvL 2/11) entschieden, dass die in § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (Grundleistungen) festgelegten und seit 1993 unverändert gebliebenen Geldleistungen der Höhe nach evident unzureichend und deshalb mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar sind.
Für die Zeit bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Gericht eine seit dem 1. August 2012 anzuwendende Übergangsregelung angeordnet. Nach dieser Regelung haben die Leistungsberechtigten Anspruch auf höhere, anhand des Regelbedarfsermittlungsgesetzes zu berechnende Leistungssätze. Bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung des Bundesgesetzgebers erhalten die Betroffenen somit Leistungen, die in etwa dem Sozialhilfeniveau entsprechen.“