Heidelberg, 04. August 2012. (red/pm) Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Rechtsauffassung der Stadt Heidelberg in einem Rechtsstreit mit zwei Gastwirten bestätigt.
Information der Stadt Heidelberg:
“Im einem seit Juni 2010 anhängigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Heidelberg und zwei Gastwirten in der Unteren Straße zur Außenbewirtschaftung außerhalb der zulässigen Zeiten hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Linie der Stadt bestätigt. Die Verfügung, um die es in diesem Verfahren ging, untersagt den Verzehr von in der Gaststätte erworbenen Getränken im öffentlichen Straßenraum in unmittelbarer Nähe der Gaststätte nach 23 Uhr (bzw. in Ausnahmefällen, wie Schlossbeleuchtung oder besondere Sportereignisse nach 24 Uhr), da es sich dabei um eine genehmigungsbedürftige Sondernutzung handelt.
Nach erfolglosem Eilverfahren und ebenfalls im Sinne der Stadt entschiedenem Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe wurde die von den betroffenen Gastwirten beantragte Zulassung der Berufung nun mit Beschluss vom 3. Juli 2012 unanfechtbar abgelehnt.
„Das Urteil bestätigt die Stadt Heidelberg in ihrem Bestreben, übermäßiger Lärmentwicklung im öffentlichen Raum in der Altstadt entgegenzuwirken“, so Bürgermeister Wolfgang Erichson. Die Zahl der Verstöße ist seit dem Erlass der Verfügung und mit entsprechender regelmäßiger Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst bereits erheblich zurückgegangen.”