Edingen-Neckarhausen, 04. August 2016. (red/pol) Aktualisiert. Vergangene Mittwochnacht löste das unbedachte Verhalten eines 21-Jährigen in Edingen-Neckarhausen einen Großeinsatz der Polizei aus. Er führte eine Softair-Pistole mit sich herum, die für eine richtige Waffe gehalten wurde und zu großer Besorgnis der Anwohner führte.
Aktualisiert, 05. August, 15:28 Uhr: „Am Donnerstagnachmittag konnten die Beamten des örtlichen Polizeipostens mit dem 21-jährigen Tatverdächtigen in Kontakt treten. Die Ordnungshüter nahmen die freiwillig herausgegebene „Softair-Waffe“ in Verwahrung. Es bestätigte sich, dass diese einer „scharfen Schusswaffe“ derart ähnlich sieht, dass eine Unterscheidung nur bei einer genauen Betrachtung möglich ist. Weitere Details zum Sachverhalt oder zur Motivlage des 21-Jährigen können aus ermittlungstaktischen Gründen sowie aufgrund des laufenden Verfahrens nicht genannt werden.“
Information des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Das Verhalten eines 21-Jährigen, hatte am Mittwoch, kurz vor 23:00 Uhr, in Edingen-Neckarhausen, einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Ein Autofahrer hatte gesehen, dass bei einem zunächst noch unbekannten Mann, welcher sich in der Friedrichsfelder Straße aufgehalten hatte, aus dem vorderen Hosenbund eine Pistole herausragte. Kurze Zeit später ging ein erneuter Notruf ein, welcher die vorherige Beobachtung bestätigte.
Diese Meldungen, an deren Ernsthaftigkeit kein Zweifel bestand, führten sofort zu einem ganzen Bündel polizeilicher Maßnahmen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der Tatverdächtige vermutlich in einer Wohnung in Edingen-Neckarhausen, in der Straße „Im Vogelskorb“ aufhalten könnte. Deshalb wurden alle verfügbaren Polizeistreifen zusammengezogen.
30 Beamte im Einsatz
Über 30 Einsatzkräfte des Mannheimer Polizeipräsidiums umstellten die Örtlichkeit. Am Donnerstag, gegen 02:30 Uhr, trafen angeforderte Spezialkräfte ein, so dass wenig später die avisierte Wohnung geöffnet und durchsucht werden konnte. Der Tatverdächtige hatte sich zwar an diesem Abend dort aufgehalten, war jedoch nicht mehr anwesend.
Allerdings erlangten die Durchsuchungskräfte weitere Informationen über dessen mitgeführte Pistole. Demnach handelt es sich um eine sogenannte „Soft-Air-Pistole“. Diese Waffen sind in Form, Größe und Farbe den „scharfen Schusswaffen“ so ähnlich, dass eine Unterscheidung nur durch eine genaue und nahe Betrachtung möglich ist.
Auf Grund dessen ließ sich das zunächst angenommene Gefahrenpotenzial insoweit relativieren, so dass die Einsatzkräfte nach und nach wieder zu ihren Dienststellen entlassen werden konnten. Nachdem die Personalien des „Pistolenträgers“ zweifelsfrei ermittelt werden konnten, wurde auch dessen Wohnort überprüft. Allerdings wurde der 21-Jährige auch dort nicht angetroffen. Weitere polizeiliche Maßnahmen finden ab Donnerstagmorgen statt.
Zahlreiche Anwohner verunsichert
Der stattgefundene Einsatz hatte in Anbetracht des gegenwärtig empfundenen Sicherheitsgefühls, bei zahlreichen Anwohnern des betreffenden Gebietes in Edingen-Neckarhausen für erhebliche Verunsicherung gesorgt. So gingen beim Polizeirevier Ladenburg mehrere Anrufe von besorgten Bürgern ein, die sich über den Grund des Einsatzes informieren wollten. Auch in der Nähe des umstellten Hauses fanden sich immer wieder Schaulustige ein, die jedoch nach Aufforderung der Polizei, wieder in ihre Wohnungen zurückkehrten.
Ganz unabhängig von jeglichen strafrechtlichen Verstößen oder damit verbundenen polizeilichen Einsatzmaßnahmen muss jedoch ausdrücklich benannt werden, dass ein Verhalten, wie das Zeigen einer Waffe oder die Bedrohung mit einer Waffe, auch wenn es sich um eine Soft-Air- oder vergleichbare Anscheinswaffe handelt, völlig inakzeptabel ist. Abgesehen von den unnötigerweise ausgelösten Ängsten und Sorgen wird hier auf unverantwortliche Weise das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt.“
Der identifizierte Besitzer der Waffe war bis 13:22 Uhr noch nicht gefunden. Klar ist: Auch das Führen einer „Anscheinswaffe“ im öffentlichen Raum ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und kann mit einer empfindlichen Ordnungsstrafe belegt werden.
Ob sogar eine Straftat vorliegt, muss die Polizei noch ermitteln. Neben der Ordnungsstrafe können noch weitere Kosten auf den Mann zukommen, zu denen wir aus juristischen Gründen an dieser Stelle noch keine Angaben machen können.