Mannheim, 04. Dezember 2015. (red/ms) Oliver L. (44) hat Chemikalien für die Herstellung der Droge Amphetamin – auch bekannt als Speed oder Pep – bereitgestellt. Nicht ein paar Gramm oder Kilos – sondern tonnenweise. Heute wurde er dafür am Mannheimer Landgericht zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Es ist die erste Verurteilung in einem Marathon-Prozess mit insgesamt elf Angeklagten.
Nur wenige Prozesse am Landgericht Mannheim ziehen sich über einen vergleichbaren Zeitrahmen oder verursachen einen ähnlichen Aufwand: Die erste Hauptverhandlung im Drogen-Marathon-Prozess gegen insgesamt elf Angeklagte wurde nach 66 Verhandlungstagen eingestellt, da der vorsitzende Richter erkrankte. In der darauf folgenden zweiten Hauptverhandlung legte der Angeklagte Oliver L. am 15. Verhandlungstag ein vollumfängliches Geständnis ab – heute wurde das Urteil gegen ihn verkündet, der Prozess gegen die anderen Beteiligten läuft weiter.
Oliver L. hat seinen Verbündeten mehrere Tonnen an Rohstoffe und Chemikalien für die Herstellung der Droge Amphetamin bereitgestellt. Nach Schilderung des vorsitzenden Richters Gerd Rackwitz habe der Angeklagte offenbar wegen einer „prekären finanziellen Lage“ versucht, sich damit etwas dazu zu verdienen – offenbar ohne nennenswerte Erfolge: Er wurde scheinbar nicht am Gewinn der Geschäfte beteiligt.
Der 44-jährige L. ist bereits vielfach vorbestraft und musste bereits mehrere Haftstrafen verbüßen. Diesmal trägt der Tatbestand, dessen er sich schuldig gemacht hat, den sperrigen Titel „Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“. Zwar handelte es sich bei den Substanzen, die L. bereitstellte, damals noch frei handelbar und nicht illegal – dadurch, dass der Angeklagte allerdings wusste, wofür er die Mittel beschaffte – die Herstellung von synthetischen Drogen – machte er sich dennoch schuldig.
Nachdem sich der Prozess seit Verhandlungsauftakt bereits knapp 1,5 Jahre zieht, ging es heute bei der Urteilsverkündung sehr schnell: Richter Rackwatz brauchte nur knapp 20 Minuten, um das Strafmaß zu verkünden und zu begründen. In Verbindung mit zahlreichen anderen ausstehenden Einzelstraftaten, für die der Angeklagte noch nicht bestraft worden ist, ergibt sich eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Laut Richter Rackwatz gehe man mit dem Urteil an die Untergrenze des juristisch Möglichen – strafmildernd habe sich die Kooperationsbereitschaft von L. bis hin zum Geständnis ausgewirkt, durch die sich das Verfahren deutlich beschleunigt habe.