Ludwigshafen, 4. Juli 2022. (red/pm) Gegen illegale Müllablagerungen wird die Stadtverwaltung im Zuge eines Pilotprojekts mit Videoaufnahmen vorgehen.
Information der Stadt Ludwigshafen:
„Gegen illegale Müllablagerungen wird die Stadtverwaltung im Zuge eines Pilotprojekts mit Videoaufnahmen vorgehen. Der Einsatz der Kameras soll voraussichtlich im Laufe des kommenden Herbstes erfolgen. Es ist vorgesehen, an ausgewählten Orten im Stadtgebiet mobile Videoüberwachungen durchzuführen, um die Verursacher*innen von ordnungswidrig entsorgtem Abfall ausfindig zu machen, deren Verhalten mit Bußgeldern zu ahnden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Der Einsatz dieser punktuellen Videoüberwachung erfolgt in enger Abstimmung mit Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz (LfDI). Innerhalb enger rechtlicher Grenzen, datenschutzkonform und nur für einen klar definierten Zweck – um Gefahren abzuwehren, illegale Abfallablagerungen zu unterbinden und deren Urheber*innen zu ermitteln – kann die Stadtverwaltung die Videoaufnahmen vornehmen und verwenden.
Mit dem LfDI vereinbarte die Stadt, dass an vier ausgewählten, sogenannten Hotspots Videoüberwachungen erlaubt sind, um illegale Müllablagerung im Dienste der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – unter anderem um Verletzungsgefahren für Kinder – zu unterbinden. Für das Konzept „Pilot mobile Videoüberwachung: Installation von mobilen Kameras zur Verhinderung illegaler Müllablagerungen“ wurden mit dem LfDI Zeiträume und Bewertungskriterien für die Pilotphase abgestimmt, woran der Erfolg und die Wirkung des Projekts gemessen werden. Die Dauer des Pilotprojekts ist auf sechs Monate befristet und nach drei Monaten erstellt der Bereich Umwelt einen Zwischenbericht für jeden überwachten Standort und legt die Auswertungen dem LfDI vor.
Videoüberwachung als äußerstes Mittel gegen illegale Müllablagerungen
Da jede Form der Videoüberwachung einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen darstellt, sind Filmaufnahmen nun das äußerste Mittel, das die Stadtverwaltung gegen illegale Müllablagerungen einsetzt. Videoaufzeichnungen sind unter anderem nur dann zulässig, wenn sie dazu dienen, konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren und die Funktionsfähigkeit öffentlicher Anlagen zu schützen. Dafür ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich, unter welchen Voraussetzungen, Filmaufnahmen zur Kontrolle des öffentlichen Raums überhaupt rechtens sind. Im Falle Ludwighafens soll die Videoüberwachung helfen, die Verursacher*innen illegaler Müllablagerungen zu identifizieren und gegen sie Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Falls mögliche Straftaten auf dem Videomaterial zu erkennen sind, wird umgehend die Polizei davon in Kenntnis gesetzt. Daher könnte es gegebenenfalls zu einer Weitergabe der Daten an die Strafverfolgungsbehörden kommen.
In den zurückliegenden Jahren versuchte die Stadtverwaltung auf vielfältige Art und Weise, der Anzahl der illegalen Müllablagerungen Einhalt zu gebieten. Die umfangreichen Beratungsangebote, öffentlichkeitswirksamen sowie mehrsprachigen Kampagnen zum Sauberhalten des Stadtgebiets, der Aufbau eines Abfallvollzugsdienstes (ab Mai 2019) und der deutliche Anstieg von Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten (ab Mai 2021) hatten bislang nicht die erhofften Effekte, um die Verschmutzungen an vielen Stellen im Stadtgebiet zu verhindern oder zurückzudrängen. Zu vielfältigen, bislang ergriffenen Maßnahmen gehört unter anderem der Einsatz sogenannter Müllsheriffs – als Bestandteil des Abfallvollzugsdienstes – und des Kommunalen Vollzugsdienstes, der ebenfalls illegale Müllablagerungen ahndet, wenn er sie bei seinen Patrouillen feststellt.
Ludwigshafen hat etwa über den Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) mehrere Projekte angestoßen, um die Bevölkerung für das Sauberhalten ihrer Stadt, Nachbarschaft und Umgebung zu sensibilisieren. Seit Jahren bietet die Stadt unterschiedliche Aufklärungs- und Hilfsprojekte an, die sich der Müllvermeidung, fachgerechten Entsorgung von Abfall und verbesserten Sauberkeit im Stadtgebiet widmen. Zudem werden umweltpädagogische Projekte und Materialien beispielsweise zur Abfallvermeidung angeboten.
Beispielsweise seit März 2022 bietet das Projekt „Umweltpatenschaft“ Interessierten die Möglichkeit, als Einzelperson oder gemeinsam in einer Gruppe dazu beizutragen, das eigene Umfeld oder eine selbst gewählte Fläche im Stadtgebiet sauber zu halten. Wer sich als Umweltpatin oder Umweltpate bei der Stadtverwaltung anmeldet, erhält eine Greifzange, Handschuhe sowie Abfallsäcke und ist obendrein unfall- und haftpflichtversichert. Seit Beginn dieser vom WBL und dem Bereich Umwelt initiierten Aktion gab es mehr als 120 Anmeldungen.
Unter anderem wirbt die Aktion „Saubere Stadt“, an der sich jährlich hunderte Bürger*innen beteiligen, für mehr Sauberkeit in Ludwigshafen. Es ist eine Initiative des Marketing-Vereins Ludwigshafen e.V., an der seit deren Start im Jahr 1998 mehr als 55.000 Teilnehmer*innen gezählt wurden.
Die Bevölkerung kann zudem aus einem Angebot vielfältiger Broschüren, digitalem Informationsmaterial und persönlicher Beratung wählen. Beispielsweise sind im jährlich ausgeteilten Abfallkalender wie auch in der App „Abfall LU“ alle Abfallabfuhrtermine und Ansprechpartner*innen aufgeführt. Die App erinnert auf Wunsch Nutzer*innen an die Abfuhrtermine und weist die Standorte von Altglascontainern sowie die Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe aus.
Videoüberwachung in rechtlich engem Rahmen möglich Verantwortlich für die Videoüberwachung ist vom Bereich Umwelt der Abfallvollzugsdienst, der aus acht Mitarbeiter*innen und einer Teamleiterin besteht. Am Standort der Videokamera, die in einem, für diesen Zweck umgebauten Fahrzeug installiert sein wird, wird öffentlich und sichtbar auf die Überwachung der betroffenen Örtlichkeit hingewiesen. Der Überwachung der Örtlichkeit erfolgt durchgängig, das heißt, die Kamera zeichnet ununterbrochen auf und kann flexibel, beispielsweise auch mehrere Tage an einer Stelle, eingesetzt werden. Die Stadtverwaltung darf nur unter bestimmten Winkeln einen vorher konkret umrissenen Beobachtungsraum mit Hilfe der Videoaufnahmen überwachen. Die Kamera muss ausschließlich auf den öffentlichen Verkehrsraum ausgerichtet sein. Eingangsbereiche von Häusern und Gebäuden sowie Spielplätze dürfen vom Kamerawinkel nicht erfasst werden.
In Absprache mit dem LfDI werden während des Überwachungszeitraums die Gesichter der aufgenommenen Personen ausschließlich verpixelt dargestellt und daher nicht erkennbar sein. Falls bei der Sichtung des Bildmaterials Videosequenzen vorliegen, die zeigen, wie Personen illegal Abfall abladen, befinden die Mitarbeiter*innen des Abfallvollzugsdienstes nach dem Vier-Augen-Prinzip, ob ordnungswidriges Verhalten zur Einleitung eines entsprechendes Verfahren vorliegt. Das heißt, zwei Mitarbeiter*innen des Abfallvollzugsdienstes müssen beim Sichten der Aufnahmen beide unabhängig voneinander zur Einschätzung kommen, dass das Filmmaterial ordnungswidriges Verhalten zeigt. Unter dieser Voraussetzung kann die Verpixelung der Gesichter aufgehoben werden, um die Verursacher*innen zu ermitteln.
Im Fall von solchen Vergehen zieht der Abfallvollzugsdienst anhand der Aufnahmen ferner den Zeitpunkt der illegalen Müllablagerung und gegebenenfalls dabei verwendete Transportmittel ein. Möglicherweise lassen sich über aufgenommene Fahrzeuge und deren Kennzeichen die mutmaßlichen Täter*innen ermitteln. Innerhalb eines Monats, nachdem eine potentielle Ordnungswidrigkeit aufgenommen wurde, muss die Untere Abfallbehörde – Bereich Umwelt der Stadtverwaltung Ludwigshafen – entscheiden, ob ein abfallrechtliches Verfahren eingeleitet wird.
Die Aufnahmen der Videoüberwachung werden nach 30 Tagen gelöscht. Eine darüberhinausgehende Speicherdauer ist nur für die Sequenzen zulässig und erlaubt, die im Falle eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens aufgrund ihrer der Gerichtverwertbarkeit vonnöten sind. Die gerichtsverwertbaren Aufnahmen dürfen auf Festplatten und dem stadteigenen Server bis zum Abschluss des Verfahrend aufbewahrt werden.
Steinruck: „Ludwigshafen im Kampf gegen illegale Müllablagerungen gestärkt“
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck sieht Ludwigshafen im Kampf gegen Abfallvergehen durch die Überwachung per Videokamera gestärkt. „Die Stadtverwaltung verfügt damit über ein neues technisches Instrument, um gegen illegale Müllablagerungen vorzugehen. Der Einsatz dieser Technik stellt für die Stadtverwaltung die letzte mögliche Eskalationsstufe dar, um den bisherigen Kampf gegen illegale Müllablagerungen nochmals zu verschärfen“, betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Wir knüpfen an den Kameraeinsatz die Hoffnung daran, dass er uns ermöglicht, ordnungswidrig handelnden Personen ausfindig zu machen, sie für ihr Verhalten mit Bußgeldern zu belegen und auch eine abschreckende Wirkung für solch unsoziale Handlungen zu erzielen.“
Als Datenschutzbeauftragter des Landes betont Prof. Dr. Kugelmann, dass die Videoüberwachung in Ludwigshafen nur deshalb zulässig ist, weil andere, mildere Maßnahmen im Kampf gegen Verschmutzung bereits ausgereizt seien. „Die Videoüberwachung ist damit das letzte geeignete Mittel, um den öffentlichen Raum zu schützen. Der Einsatz von Kameras kann in Ludwigshafen erfolgen, weil die Stadtverwaltung dabei höchsten Ansprüchen an den Datenschutz genügt und in der Vergangenheit schon viele andere Maßnahmen einsetzte, um gegen Littering vorzugehen“, unterstreicht er.
Die Videoüberwachung erfolgt federführend durch den Bereich Umwelt. „Das Pilotprojekt erweitert die Mittel des Abfallvollzugsdienstes auf der Suche nach Verursacher*innen illegaler Müllablagerungen um ein technisch leistungsfähiges Instrument. Die aus diesem Projekt resultierenden Ergebnissen und zusammengetragenen Erfahrungen werden zeigen, ob Videoaufnahmen zur Zurückdrängung von Abfallvergehen effektiv einsetzbar sind“, erklärt Uwe Fröhlich, stellvertretender Leiter des Bereichs Umwelt.“