Mannheim, 04. November 2019. (red/pm) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Ende Oktober entschieden, dass die Zweitwohnsitzsteuer, so wie sie in zwei bayrischen Touristenorten erhoben wird, nicht rechtens ist. Die Mannheimer Nebenwohnsitzsteuer ist von diesem Urteil jedoch nicht betroffen.
Information der Stadt Mannheim:
„Die beiden vom Gericht beanstandeten Punkte spielen in der Mannheimer Satzung, auf Basis derer wir die Nebenwohnsitzsteuer in Mannheim erheben, keine Rolle. In den betroffenen bayrischen Gemeinden stützt sich die Berechnung der Steuer auf Daten aus den 60er Jahren. Zudem handelt es sich dort um einen Staffelsteuertarif. Beides ist in Mannheim nicht der Fall“, äußert sich Erster Bürgermeister und Finanzdezernent Christian Specht zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Berechnungsgrundlage für die Nebenwohnsitzsteuer in Mannheim ist die Nettokaltmiete. In Mannheim beträgt sie 10 % und liegt damit im landesweiten Durchschnitt.
Die Nebenwohnsitzsteuer wird in Mannheim seit dem 01. Januar 2018 erhoben. „Damit haben wir eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, die sich daraus ergibt, dass Personen mit Nebenwohnsitz die Infrastruktur der Stadt Mannheim zwar beanspruchen, die Stadt hierfür aber keine finanzielle Kompensation erhält. Es geht also auch ein Stück weit um eine solidarische Finanzierung der städtischen Leistungen wie Straßen, Fahrradwege, Parkanlagen, öffentliche Bäder, kulturelle Einrichtungen, die mitunter täglich von unzähligen Menschen in Anspruch genommen werden. Die Bereitstellung und Instandhaltung dieser Infrastruktur schlägt im Haushalt jedes Jahr mit Millionenbeträgen zu Buche“, so Specht.
Den Lebensmittelpunkt zum Hauptwohnsitz machen
Anlass für die Erhebung der Nebenwohnsitzsteuer war jedoch nicht die Steuer als solche, sondern die Idee, so einen Anreiz zu schaffen, dass sich Bürgerinnen und Bürger von einem Neben- auf einen Hauptwohnsitz ummelden, wenn sie hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Denn die Finanzausgleichszahlung des Landes bemisst sich vor allem anhand der gemeldeten Hauptwohnsitze.
„Die Maßnahme war ein großer Erfolg: Die Ummeldungen von Neben-.auf Hauptwohnsitz in Mannheim haben sich seit der Einführung der Nebenwohnsitzsteuer kontinuierlich weiter erhöht und liegen inzwischen bei rund 2.500. Dadurch erhalten wir allein im kommenden Jahr Mehrerträge in Höhe von rund 5 Millionen Euro. Zusätzlich entstehen durch die Erhebung der Nebenwohnsitzsteuer Erträge in einer Größenordnung von ca. 450.000 Euro jährlich“, berichtet Kämmerer Specht. „Diese Mittel sind enorm wichtig, da sie uns wichtige Handlungsspielräume bei der Gestaltung unseres Haushaltes ermöglichen.“
Aktuell sind bei der Stadt Mannheim rund 4.600 Menschen mit Nebenwohnsitz registriert. Vor Einführung der Steuer waren es noch knapp 20.000. Damit ist als Nebeneffekt der Einführung der Nebenwohnsitzsteuer, eine Bereinigung des Melderegisters der Stadt Mannheim, eingetreten.“