Mannheim, 04. Dezember 2016. (red/pm) Am vergangenen Freitag hat der Prozess gegen ein Ehepaar begonnen, die rund 1,28 Millionen Euro an Steuern und Sozialabgaben hinterzogen haben sollen. Die beiden betrieben Terminwohnungen, in denen überwiegend rumänische Frauen der Prostitution nachgegangen seien. Während das Ehepaar behauptet, diese „Damen“ seien selbständig gewesen, sieht die Staatsanwaltschaft eine Lohnabhängigkeit.
Information des Landgerichts Mannheim:
„Die Angeklagten sollen von Januar 2008 bis Ende Oktober 2010 u.a. in Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart als Unternehmer im Prostitutionsgewerbe Terminwohnungen betrieben haben, in denen überwiegend rumänische Frauen der Prostitution nachgegangen seien. Hauptverantwortlicher sei der Angeklagte G. D. gewesen. Die Angeklagte K. D. soll ihn unterstützt und sich vor allem um die telefonische Vereinbarung der Termine mit den Freiern gekümmert haben.
Bei den Prostituierten soll es sich nicht um selbständige Gewerbetreibende, sondern um abhängige Arbeitnehmerinnen gehandelt haben. Den Angeklagten wird daher zur Last gelegt, sie hätten, der Angeklagte G. D. als Täter, die Angeklagte K. D. als Gehilfin, bewirkt, dass im Zeitraum von Januar 2008 bis Oktober 2010 Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von rund EUR 337.000 sowie Arbeitgeberbeiträge in Höhe von rund EUR 318.000 nicht an den zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt worden seien.
Des weiteren soll durch das Verhalten der Angeklagten in diesem Zeitraum die Abfuhr der anfallenden Lohnsteuer unterblieben und dadurch Lohnsteuer in Höhe von rund EUR 290.000 nicht entrichtet worden sein.
Des Weiteren seien in den Jahren 2008 bis 2010 durch unrichtige bzw. unterlassene Abgabe von Umsatz- bzw. Gewerbesteuererklärungen Steuerverkürzungen in Höhe von mehr als EUR 300.000 (Umsatzsteuer) bzw. rund EUR 16.000 (Gewerbesteuer) eingetreten. Zudem soll in den Jahren 2009 und 2010 die Einkommensteuer um rund EUR 20.000 verkürzt worden sein.
(Fortsetzungstermine: 09., 15., 22. Dezember 2016, 11., 13., 18., 19., 26. Januar, 02., 09., 15., 16., 23. Februar, 08., 09., 15., 16., 22., 23., 30. März, 05., 06., 26., 27. April, 03., 04. und 25. Mai 2017 jeweils 09.30 Uhr)“