Rhein-Neckar, 03. Juli 2012. (red/pm) Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch immer nur an einem dieser Fahrzeuge geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.
Information der Stadt Heidelberg:
„Ziele der Einführung sind unter anderem eine flexiblere Nutzung mehrerer Fahrzeuge einer Klasse, der Anreiz zum Kauf eines Zweitfahrzeugs sowie für Elektromobilität und als Ersatz für das Saisonkennzeichen.
Nur für bestimmte Fahrzeugklassen möglich
Möglich ist das Wechselkennzeichen für bestimmte Fahrzeugklassen. Es ist nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Personenkraftwagen und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind zudem Zulassungen mit Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und Rotem Kennzeichen. Fahrzeuge mit „H-Kennzeichen“ sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.
Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen Kennzeichenteil und einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, das am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt.
Kosten und Zuteilung
Bei der Zuteilung eines Wechselkennzeichens entstehen zu den üblichen Zulassungskosten zusätzlich sechs Euro Verwaltungsgebühren. Zum Nachweis des vorläufigen Versicherungsschutzes müssen die entsprechenden Versicherungsbestätigungen je Fahrzeug vorgelegt werden.
Die Zuteilung von Wechselkennzeichen erfolgt nur bei der Kraftfahrzeug-Zulassungs- und Führerscheinstelle in der Pleikartsförster Straße 116 (ADAC-Gebäude), 69124 Heidelberg. Für Rückfragen stehen die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Telefon 06221 58-43700 gerne zur Verfügung.
Ausführliche Infos gibt es auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de > Bürgerservice > Was finde und erledige ich wo? (Direktlink)„