Mannheim, 03. September 2016. (red/pol/pro) In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilen Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim mit, dass die 38 Jahre alte Mutter des gestern tot im Stadtteil Neckarau aufgefundenen, zehn Jahre alten Mädchens, in Untersuchungshaft genommen worden ist. Offenbar besteht am Tatverdacht kein Zweifel, da es keine Mitteilung über die Einrichtung einer Sonderkommission gibt.
Von Hardy Prothmann
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde heute durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen eine 38-jährige Mannheimerin erlassen. Sie steht im dringenden Verdacht, ihre 10-jährige Tochter in der Nacht zum 02. September im Stadtteil Mannheim-Neckarau mittels mehrerer Messerstiche getötet zu haben.
Einzelheiten zum mutmaßlichen Tathergang teilten die Behörden bislang nicht mit.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt wegen „Mordverdachts“ – ob dies so aufrecht erhalten wird, bleibt abzuwarten. Möglicherweise wird die Anklage später auf Totschlag lauten, wenn keine mordspezifischen Kriterien nach Strafgesetzbuch §211 vorliegen. Dies werden die weiteren Ermittlungen erbringen.
Festnahme am Tatort
Die Polizei wurde am Freitagvormittag über das Verbrechen gegen 10:20 Uhr informiert. Die 38-Jährige wurde noch am Tatort festgenommen. Im Zuge der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei erhärtete sich der Verdacht gegen die Mutter des Kindes.
Nach der Haftvorführung bei der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Mannheim und der Eröffnung des Untersuchungshaftbefehls wurde die Beschuldigte gegen 14:20 Uhr in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Damit deutet sich an, dass die Frau als straffähig erachtet wird. Sonst wäre sie in eine psychologische Unterbringung verbracht worden.
Offenbar eindeutige Sachlage
Nach unseren Informationen steht der Vater des getöteten Kindes unter Schock. Dieser war von der Polizei zunächst am Freitag im Laufe der Ermittlungen in „Obhut“ genommen worden. Anders als andere Medien berichten, war er nicht „verhaftet“ worden.
Die Art der Information der Behörden deutet darauf hin, dass die Tatverdächtige die Polizei selbst informiert hat, da es keinen Hinweis auf sonstige Zeugen gibt und die Mutter einzige Tatverdächtige ist. Die gemeinsame Tochter war das einzige Kind.
In unklaren Fällen wird insbesondere bei Kapitalverbrechen umgehend eine Sonderkommission (Soko) der Polizei eingerichtet, um die Tataufklärung zu ermöglichen. Die Tatsache, dass keine Soko eingerichtet worden ist, deutet darauf hin, dass die Behörden bislang von einer eindeutigen Sachlage ausgehen, die keine weiteren Ermittlungen zu Tatbeteiligungen Dritter notwendig machen.
Anm. d. Red.: Wie bereits gestern berichtet, informieren wir unsere Leserschaft über relevante, öffentlich bedeutsame Informationen zu dieser Familientragödie. Informationen aus der Privatsphäre der Familie, die uns vorliegen, sind für die Öffentlichkeit erstmal nicht interessant. Ebensowenig Fotomaterial. Außerdem ist die Würde des toten Mädchens zu wahren.
Die Würde eines Menschen besteht über dessen Tod hinaus.
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