Weinheim/Mannheim/Hirschberg, 03. Mai 2019. (red/pro) Aktualisiert. Der Noch-Bürgermeister von Hirschberg, Manuel Just, kann ab sofort sein Oberbürgermeisteramt in Weinheim antreten, nachdem eine Klägerin mit einer Wahlanfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gescheitert war und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einen Antrag auf Zulassung der Berufung (1 S 552/19) am 02. Mai per unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen hat. Am 10. Juni 2018 hatte Herr Just mit fast 70 Prozent die Wahl zum Oberbürgermeister gewonnen – er musste elf Monate auf seinen Amtsantritt warten: „Da erlebt man die Emotionen nochmals und ich freue mich ein zweites Mal“, sagte Herr Just dem RNB. In Hirschberg soll die Bürgermeisterwahl Ende Juli stattfinden.
Von Hardy Prothmann
Elf Monate musste der klare Wahlsieger Manuel Just warten, um endlich sein Amt als neuer Oberbürgermeister in Weinheim antreten zu können. Wie er dem RNB auf Anfrage mitteilte, „wird dies am 13., 14. oder 15 Mai“ sein. Eigentlich könnte er schon heute, aber der Amtsantritt will vorbereitet werden und in der kommenden Woche gibt es noch ein paar nicht-öffentliche Ausschusssitzungen in Hirschberg, die Manuel Just leiten will.
Dynamiker kann loslegen
Damit geht die Ära Just, der sich in seiner zweiten Amtszeit befand, in Hirschberg zu Ende und in Weinheim beginnt eine neue Ära Just. Es wurde auch Zeit, denn nach der durch die Klage eingetretenen Hängeparty musste der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner die Amtsgeschäfte führen – eine erhebliche Anstregung, die man dem Mann in den vergangenen Monaten auch ansah. Auch für Manuel Just endet eine Doppelbelastung, einerseits als Bürgermeister von Hirschberg und andererseits als gewählter OB in Weinheim, der in den vergangenen elf Monaten ständig in Weinheim präsent war, obwohl er noch „nichts zu sagen“ hatte.
Nicht nur Herr Dr. Fetzner wird aufatmen, sondern die gesamte Gemeinde Weinheim und den Dynamiker Just herzlich begrüßen. Und hier gibt es sogleich eine Herausforderung für Herrn Just, denn am 26. Mai sind Kommunalwahlen. Er wird entscheiden müssen, ob er die bisherige Organisation belässt oder selbst das Ruder übernimmt. Am 22. Mai 2019 wird er seine erste Gemeinderatssitzung leiten, es folgt eine weitere im Juni und im Juli wird sich der neue Gemeinderat konstituieren. So gesehen beginnt auch hier eine neue Ära, weil Oberbürgermeister Just zwar den alten Gemeinderat noch kennenlernt. Und in der Mai-Sitzung geht es gleich zur Sache: Da soll der Satzungsbeschluss für die „Hintere Mult“ fallen. Kritiker wollen das dem neuen Gemeinderat überlassen – mit der ersten Sitzung hat der neue Oberbürgermeister Just also gleich ein heißes Eisen zu schmieden. (Anm. Red.: In der ersten Fassung hatten wir eine missverständliche Formulierung, es gäbe keine wichtigen Entscheidungen in der Wahlperiode mehr, das sollte sich auf Hirschberg beziehen, siehe unten.)
Gerichtliche Entscheidungen vs. fehlender Gestaltungswille
Wer Herrn Just kennt, weiß, dass er redegewandt ist und gerne ein offenes Wort redet: „Ich muss kritisch anmerken, dass es nach 13 Wahlanfechtungsklagen in wichtigen Städten leider am politischen Gestaltungswillen fehlte, hier regulierend einzugreifen.“ Den Namen nennt Herr Just im Gespräch nicht, aber es ist klar, um wen es geht: Fridi Miller, Dauerkandidatin, die nach eigenen Angaben zu Dutzenden von Wahlen angetreten war. Zwar völlig erfolglos, aber sie klagte hinterher immer wieder, so auch gegen die Wahl in Weinheim. Die Ausschöpfung des Rechtswegs dauerte dann regelmäßig fast ein Jahr, bis die Klagen gescheitert und die Wahlen bestätigt wurden.
Aber auch das zeichnet Herrn Just aus – die tiefe, demokratische Überzeugung: „Eine Wahl anfechten zu können, ist ein hohes rechtsstaatliches Gut, das stelle ich überhaupt nicht in Frage. Möglicherweise würde eine Prüfung ergeben, dass man nichts ändern kann, um Prozesse zu beschleunigen, dann wäre das so, aber man sollte es wenigstens erst einmal prüfen.“ Damit kritisiert er die Klägerin nicht, wegen der er so lange auf den Amtsantritt warten musste, sondern den gesetzlichen Rahmen. Und in der Sache hat er Recht. Fridi Miller hat durch ihre Penetranz belegt, dass das Wahlrecht durchaus eine Prüfung verträgt, weil sie zumindest über lange Zeiträume hinweg die Verwaltungen zwar nicht lähmen konnte, wie sie es äußerste, aber doch erheblich Sand ins Getriebe gestreut hat. Vielleicht bleibt sie ein Ausnahmefall – aber Nachahmer wissen nun, wie es geht.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute mitgeteilt, dass „mit Beschluss vom 2. Mai 2019 das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Januar 2019 bestätigt wird, mit dem der Wahleinspruch einer Klägerin gegen die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Weinheim zurückgewiesen wurde. Ohne Rechtsfehler habe das Verwaltungsgericht die Prozessfähigkeit der Klägerin verneint. Schon aus diesem Grund sei ihre gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl gerichtete Klage vom Verwaltungsgericht zu Recht abgewiesen worden. Die Klage hätte auch in der Sache keinen Erfolg haben können. Zwar habe die Stadt Weinheim gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Kandidaten verstoßen, indem zu einer Vorstellungsrunde bei der Feuerwehr nicht alle Kandidaten eingeladen worden seien. Dieser Wahlfehler habe sich jedoch nicht auf das Wahlergebnis ausgewirkt.“
Hier folgte der VGH dem Verwaltungsgericht nicht und sah tatsächlich einen Wahlfehler. Der stellvertretende Feuerwehrkommandant hatte Kandidaten ins Feuerwehrzentrum eingeladen, allerdings nur fünf von sieben, zwei nicht, darunter Fridi Miller. Angesichts des Ergebnisses kommt der VGH aber zum Schluss: „Es könne bei lebensnaher Betrachtung nicht davon ausgegangen werden, dass der gewählte Bewerber, der 11.718 der 17.126 gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte, nicht die erforderliche Mehrheit von 8.564 Stimmen erhalten hätte, wenn die Klägerin und der weitere nicht eingeladene Kandidat an der Veranstaltung der Feuerwehr teilgenommen hätten oder die Veranstaltung nicht stattgefunden hätte.“ Stichwort „lebensnahe Betrachtung“: Fridi Miller erhielt 39 Stimmen oder 0,23 Prozent.
Bürgermeisterwahl in Hirschberg
Während sich die Weinheimer freuen dürfen, dass man nun einen neuen Oberbürgermeister hat, wird der Bürgermeisterposten in Hirschberg mit Amtsantritt von Just in Weinheim vakant. Und auch das hat es in sich. Der Bürgermeisterstellvertreter Fritz Bletzer übernimmt das Amt. Das kann er, aber er selbst kandidiert nicht mehr für den Gemeinderat. Dieser bleibt bis zur Bestellung des neuen Gemeinderats geschäftsführend. Nach der Wahl wird Herr Bletzer also den neuen Gemeinderat zur Gründungssitzung einladen und die Sitzung eröffnen. Dann wird er die Sitzung abgeben, nach der Gemeindeordnung an den Lebensältesten der 18 Gemeinderäte, der die weitere Sitzung leitet, bis die Bürgermeisterstellvertreter gewählt sind. Der erste Bürgermeisterstellvertreter wird dann die Sitzungsleitung übernehmen.
Manuel Just wäre nicht Manuel Just, wenn er die Verwaltung nicht intensiv vorbereitet hätte: „Wir hatten in vier Monaten fünf Gemeinderatssitzungen, wesentliche Entscheidungen und Beschlüsse wurden für eine sehr große Fülle von Tagesordnungspunkten getroffen, wie beispielsweise zum evangelischen Kindergarten. Damit haben wir Bebauungspläne, können Ausschreibungen vorantreiben. Die Verwaltung ist also voll handlungsfähig. Das war mir persönlich sehr wichtig.“ Hier sagt er fast zum letzten Mal „wir“ für Hirschberg. „Mit Amtsantritt in Weinheim stehe ich sicher, wenn gewünscht, mit Rat zur Seite, aber Taten gibt es dann keine mehr von mir in Hirschberg.“
Die Bürgermeisterwahl in Hirschberg muss laut Gemeindeordnung spätestens nach drei Monaten erfolgen, das wäre spätestens der 11. August 2019. Anvisiert wird der 21. Juli 2019 als Wahltermin. Das wäre noch vor den Sommerferien. Eine Neuwahl würde 14 Tage später am 04. August 2019 anstehen, sofern es bei der Wahl keinen Kandidaten geben sollte, der mindestens 50 Prozent plus eine Stimme erreicht. Im Gespräch sind der Hauptamtsleiter Ralf Gänshirt sowie der CDU-Gemeinderat Christian Würz. Damit kann den Hirschbergern ein Stein vom Herzen fallen, denn es gibt vermutlich mindestens diese zwei soliden Bewerber. Ob sich weitere Bewerber finden, wird sich zeigen. Klar ist, die Verwaltung wird viel zu tun haben und muss das flott regeln.
Manuel Just wird erst in den nächsten Jahren nach Weinheim ziehen – mit dem Schulwechsel der Kinder. Bis dahin bleibt er Hirschberger Bürger: „Meine letzte Gemeinderatssitzung, die ich geleitet habe, war am 29. April 2019. Mal schauen, vielleicht nehme ich an kommenden Sitzungen teil, aber im Besucherraum als Bürger der Gemeinde.“
Anm. d. Red.: Die Amtszeit eines Bürgermeisters in Baden-Württemberg, der den Status eines hauptamtlichen Beamten auf Zeit hat, beträgt acht Jahre. Die elf Monate Wartezeit spielen keine Rolle, die Amtszeit beginnt mit Amtsantritt. Am 21. Juni 2018 hatten wir einen Artikel veröffentlicht, in dem wir angekündigt haben, dass bei Ausschöpfung aller Fristen, eine endgültige Entscheidung fast ein Jahr dauern würde – es waren elf Monate…. (Artikel hier).