Mannheim/Rhein-Neckar, 03. Dzember 2011. (red/aktualisiert) Nach unseren Informationen wurde Strafanzeige gegen die Schulleitung wegen Datenschutzverletzungen erstattet. Die Schulleitung soll mittlerweile die Kameras entfernt haben.
Ursprünglicher Artikel:
Mannheim/Rhein-Neckar, 30. November 2011. In mindestens einer Männer-Toilette des privaten Kurpfalz-Gymnasium/-Realschule ist eine Kamera installiert. Unsere Redaktion wurde von Eltern darauf aufmerksam gemacht. Die Schulleitung findet, es sei ihr Recht, dort eine Kamera zu installieren. Ist das so? Darf eine Privatschule sanitäre Anlagen per Videoüberwachung „schützen“ und gleichzeitig die Privatsphäre von Schülern verletzen?
Von Hardy Prothmann
Die Aufregung bei den Eltern ist groß: „Das gibts doch nicht, war meine erste Reaktion, als ich gehört habe, dass auf den Toiletten Kameras hängen“, sagt der Vater eines Jungen, der das Mannheimer Kurpfalz-Gymnasium besucht.
„Geschmacklos und rechtswidrig“, ist die erste Reaktion von Mathias Meder, Sprecher für Sicherheits- und Ordnungspolitik von Bündnis 90/ Die Grünen im Gemeinderat der Stadt Mannheim.
„Das ist meine Sache, ich darf das“, ist die erste Reaktion von Schulleiter Schmitt, der uns sogleich „rechtliche Konsequenzen und jede Menge Ärger“ am Telefon androht: „Sie werden darüber nicht berichten.“
Zuvor erklärt uns der Schulleiter Schmitt, es habe „Schmierereien und Demolierungen“ gegeben, die Toilettenräume seien frisch renoviert, deswegen seien die Kameras angebracht worden: „Ich muss mein Eigentum schützen. Die Schule gehört mir.“ Angezeigt habe er die Demolierungen aber nicht: „Ich kann machen, was ich will.“
Das sind keine Kameras, sondern nur Attrappen.
Wir fragen nach, ob dass seiner Meinung nach ausreicht, Schüler und andere Personen auf der Toilette zu filmen? „Das ist Quatsch, niemand wird gefilmt. Das sind nur Attrappen, die dienen der Abschreckung“, sagt Herr Schmitt. Und: „Das ist ein Unding, dass Sie in meine Räume eindringen. Das hat Ihnen niemand erlaubt.“
Dass niemand „eingedrungen“ ist und im Beisein von Eltern den Vorwurf überprüft hat, lässt Herr Schmitt nicht gelten: „Sie hätten sich einen Termin geben lassen müssen. Da könnte ja jeder kommen.“ Und überhaupt, es sei ja unerhört, am Telefon solche Fragen zu stellen: „Sie kriegen Ärger, verlassen Sie sich drauf.“
Ärger könnte tatsächlich Herrn Schmitt drohen. Eltern prüfen eine Anzeige gegen den Schulleiter – bei der Polizei und beim Landesdatenschutzbeauftragten: „Man kann doch Kinder nicht auf der Toilette filmen. Das ist unvorstellbar.“ Darüber hinaus haben wir keine Hinweis auf die Kameras entdecken können.
Angst und Abschreckung als pädagogischer Anspruch?
Der Datenschutzverein Foebud.org, der sich gegen Datenschutzmissbrauch engagiert und den BigBrotherAward verleiht, antwortet auf unsere Anfrage, ob Kameras, egal ob „scharf“ oder „Attrappe“ auf Schultoiletten zulässig sind und beurteilt die Begründung der Schulleitung:
Das ist nicht nur eine schlechte Begründung, sondern auch eine Bankrotterklärung gegenüber jedem pädagogischen Anspruch. Wenn sich junge Menschen, die ja noch dabei sind, sich im Leben zu orientieren, sich nur „richtig“ verhalten, weil sie Angst haben, dass sie kontrolliert und erwischt werden, dann ist das sicher kein Gewinn für ihre geistig-moralische Entwicklung.
Unabhängig davon sollten die Eltern sofort den Landesdatenschutzbeauftragten kontaktieren und sich beschweren, so Rena Tangens von Foebud.org.
Siehe unten § 20a Landesdatenschutzgesetz. Leider kommt es immer wieder an Schulen zu Vandalismus. Um dem vorzubeugen, können Videokameras aufgehängt werden. Nach dem Gesetz ist aber eine Abwägung mit den Interessen der Betroffenen erforderlich. Es ist nicht vorstellbar, dass eine Schule filmt, wer, wann auf die Toilette geht.
Verletzung der persönlichen Sphäre.
Das Kultusministerium in Stuttgart verweist auf das Landesdatenschutzgesetz § 20a und antwortet auf unsere Anfrage:
Wann dürfen in Schulen Kameras aufgehängt werden? Welche Gesetze/Verordnungen regeln das?
Siehe unten § 20a Landesdatenschutzgesetz. Leider kommt es immer wieder an Schulen zu Vandalismus. Um dem vorzubeugen, können Videokameras aufgehängt werden. Nach dem Gesetz ist aber eine Abwägung mit den Interessen der Betroffenen erforderlich. Es ist nicht vorstellbar, dass eine Schule filmt, wer, wann auf die Toilette geht.
Wo dürfen die Kameras platziert werden und wo nicht?
Hier wird auf Absatz 3 Satz 1 des § 20a LDSG verwiesen: „Die Speicherung (Videoaufzeichnung), Übermittlung und Nutzung der nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, soweit sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt werden.“ Das heißt: Dort, wo der Vandalismus erfahrungsgemäß auftritt – ohne Verletzung der persönlichen Sphäre.
Wie sind die Regelungen bei Privatschulen?
Privatschulen haben in vielen Bereichen einen größeren Spielraum. Den Datenschutz müssen aber auch sie beherzigen. Zudem unterliegen sie natürlich der staatlichen Schulaufsicht.
Schutz des Eigentums ja, wenn unbedingt erforderlich und es keinen anderen Ausweg gibt – aber ohne Verletzung der persönlichen Sphäre also.
Stadtrat Meder hat unserer Kenntnis zufolge sofort einen Termin mit der Schulleitung gemacht:
„Wir hatten in Mannheim ja in der Vergangenheit schon Ärger mit Kameras an öffentlichen Schulen, die sind abgeschaltet worden. Ich gehe davon aus, dass die Schulleitung des Kurpfalzgymnasiums diesen empörenden Zustand sofort beendet – egal, ob es sich um echte Kameras oder Attrappen handelt.“
Die Privatschule Kurpfalz-Gymnasium/Realschule besuchen rund 1.000 Schülerinnen und Schüler. Pro Schüler wird ein Schulgeld in Höhe von 230 Euro/Monat fällig (Stand: 2009).