Mannheim, 03. August 2019. (red/pro) Am frühen Morgen drangen rund 40 Personen in das Betriebsgelände des Großkraftwerks Mannheim ein und besetzten dort ein Kohleförderband. Die Hauptzufahrt des Kraftwerks wurde von weiteren 40 Personen durch eine nicht angemeldete Sitzblockade versperrt. Die Polizei unternahm nichts und ließ die Personen gegen 18 Uhr ohne Identitätskontrolle abziehen. RNB-Redaktionsleiter wurde massiv behindert, genötigt, beleidigt und unter den Augen der Polizei bedrängt. Das war kein friedlicher Protest, sondern eine vorsätzlich angekündigte Sabotage, unterstützt von Bundestagsabgeordneten von Die Linke und Bündnis90/Die Grünen. Medien verbreiten bundesweit Fake News – ebenso die Polizei Mannheim.
Von Hardy Prothmann
Wie die Linksextremisten widerrechtlich auf das Betriebsgelände gekommen sind, ist noch unklar. Klar hingegen ist, dass der betriebliche Schutz des Großkraftwerk Mannheim (GKM) faktisch nicht vorhanden ist. Durch die Aktion ist klar geworden, dass Personen, die Schaden anrichten wollen, jederzeit ohne große Probleme auf das Gelände gelangen können. Wieso eine so teure und kritische Infrastruktur so miserabel geschützt ist, sollte politische Debatten auslösen.
Betreiber des GKM sind die drei Energiekonzerne RWE (Essen), EnBW (Karlsruhe) und MVV (Mannheim). 2015 ging der 1,2 Milliarden teure Block 9 mit einer Leistung von knapp 2150 Megawatt ans Netz. Es ist die größte Stromverkohlungsanlage Deutschlands.
Polizei tatenlos aus Angst vor unangenehmen Bildern?
Die Polizei ist nach eigenen Angaben nicht tätig geworden, weil Haufriedensbruch ein “Antragsdelikt” sei und das GKM keine Anzeige erstellt habe. Auch das eine mehr als fatale Entscheidung – sendet sie doch das Signal aus, dass die Linksextremisten schalten und walten können, wie sie wollen.
Der Zusammenhang liegt auf der Hand – einerseits wollte man die Lage deeskalieren, was gelungen ist. Gegen 18 Uhr lösten sich die Besetzung und die Blockade auf. Ein Polizeieinsatz hätte möglicherweise Schaden für die Einsatzkräfte und die Extremisten bedeuten können – siehe Hambacher Forst, wo ein freier Fotograf aus den Bäumen abstürzte und an den Folgen des Sturzes verstarb. Solche Bilder und Nachrichten wollte man nicht – man hat sich also für eine zeitliche Kapitulation entschieden.
GKM wurde nicht behindert
Die Extremisten forderten die sofortige Abschaltung des Block 9, “um das Klima zu retten”. Tatsächlich war dieser wegen Wartungsarbeiten gar nicht in Betrieb, wie der Leiter Betrieb, Peter Volkmann auf RNB-Anfrage mitteilte: “Es gab technisch keine Störung des Betriebs.” Daraus ergibt sich, dass die Besetzung des Förderbandes somit vollständig erfolglos war. Dass eine solche Aktion trotzdem lebensgefährlich ist, war wohl auch den Extremisten klar. Am Band zogen sie eine “Reißleine”, die sich in regelmäßigen Abständen dort befinden, um es bei Gefahren sofort stoppen zu können – dadurch bemerkten die GKM-Mitarbeiter auch die Besetzung.
“Schirmherrschaft” durch Die Linke und die Grünen
Vor Ort war auch die Bundestagsabgeordnete Sabine Leidig (Die Linke), die früher Geschäftsführerin von Attac war und Mitglied des Vorstands von Die Linke ist. Sie postete auf Twitter Bilder von sich als “parlamentarische Beobachterin” vom Förderbandturm. Unter anderem verbreitete sie die Fake News, dass das GKM seit 5 Uhr “stehe”. Bei der Sitzblockade war die Bundestagsabgeordnete Lisa Badum (Bündnis90/Die Grünen) als “parlamentarische Beobachterin” vor Ort, sie ist klimapolitische Sprecherin der Fraktion. Frau Badum stand in engstem Austausch mit den Extremisten und fertigte dann Fotos von mir. Als ich auf sie zuging und meinte: “Bitte schön, jetzt können Sie mich besser im Porträt fotografieren”, meinte sie: “Äh, danke, ich hab ja schon ein Foto.”
Jede Menge Fake News
“Parlamentarische Beobachter” als Aufdruck auf einer Warnweste klingt wichtig, ist aber ungefähr so bedeutend wie “Sharia Police”. Es gibt diese Funktion einfach nicht und der Eindruck, dass die beiden Abgeordneten hier irgendeine parlamentarisch-legitimierte Funktion hätte, ist Fake News.
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Fake News ist ebenfalls die Meldung der Polizei, dass die Besetzung und Blockade friedlich verlaufen seien. Erstens handelt es sich mindestens um einen Hausfriedensbruch mit der Absicht einen wirtschaftlichen Schaden anzurichten, was auch ein Verbrechen darstellen könnte, zweitens um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, weil eine Straße blockiert wurde und drittens bin ich als Journalist behindert, bedrängt, genötigt und beleidigt.
Polizei lässt Behinderung von Journalisten zu
Unter den Augen der Polizei, die erst einschritt, als mehrere Personen mit mir auf “Tuchfühlung” gingen – also erst dann, als ein körperlicher Angriff kurz bevorstand. Im Anschluss wurde ich gebeten, doch mehr “Abstand” zu halten, “um nicht zu provozieren”.
Das ist ein glatte Umkehr der Sachverhalte. Ich habe mich immer im Abstand von gut 15 Metern zu den Extremisten aufgehalten. Diese versuchten durch Regenschirme und Transparent Aufnahmen zu verhindern und gingen damit aktiv auf mich zu, bis ich mich zur Seite bewegen musste, um nicht umzingelt zu werden.
Ein paar Extremisten beschwerten sich bei der Polizei über eine “Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte” – sie wollten nicht von mir aufgenommen werden. Später auf Twitter äußerte sich “Ende Gelände”, man rede gerne auch kritisch mit Journalisten, nur nicht mir “rechten Bloggern”. Als vor Ort jemand schrie: “Das ist ein rechter Blogger”, fragte ich nach, wie man denn rechter Blogger definiere und was man an Argumenten vorbringen können. Antwort: “Wir wissen das.”
Entscheiden künftig Extremisten über Recht und Ordnung?
Diese Extremisten entscheiden also künftig, wer Journalist ist und wer nicht. Sie entscheiden, wer Aufnahmen machen und berichten darf und wer nicht. Sie entscheiden, wer seinen Betrieb führen darf und wer nicht. Unterstützt von Die Linke und Bündnis90/Die Grünen. “Die Linke Mannheim” bezeichnete die illegale Besetzung als “Super Aktion!”
Anm. d. Red.: Das Video ist ohne Ton und in Zeitplupe. Das hat sich aus der Situation ergeben, als die Lage bedrohlich wurde, wurde die Videoaufnahme der Kamera aktiviert und die Zeitlupenfunktion war aus einer früheren Produktion noch eingestellt.
Man darf auf andere Medien gespannt sein – dort wird man die massive Behinderung meiner journalistischen Arbeit totschweigen und die Mär vom friedlichen Protest weitertragen. Skandalisiert wird nur, was ins eigene Weltbild passt – man stelle sich vor, ein Team des ZDF wäre heute so massiv bedrängt worden. Der Vorfall hätte es sicher in die Hauptnachrichten geschafft.
Wer mich für einen “rechten Blogger” hält, darf das – die Meinungsfreiheit gilt auch für dumme Meinungen. Ich bin Journalist und das Fundament meiner Arbeit ist der Rechtsstaat, den ich verteidige, was der Polizei Mannheim heute gründlich misslungen ist – aus Angst, vielleicht als “politisch nicht korrekt” dazustehen.
Fatale Signale
Dass man die Straftäter auch noch ohne jede Personenfeststellung ziehen ließ, sendet das fatale Signal aus, dass solche Aktionen, unterstützt von radikalen Bundestagsabgeordneten, in irgendeiner Weise “legitim” seien.
Gesetzestreuen Bürgern wird nicht vermittelbar sein, wieso Extremisten, weil es dem politischen Mainstream gefällt, ohne jede Konsequenz Straftaten begehen dürfen, während man wegen Falschparkens und fester Wohnanschrift die absolute Härte des Gesetzes kennenlernt.
Die Polizeiführung wirft eine Nebelgranate, wenn sie von einem “Antragsdelikt” spricht – es handelt sich um ein Offizialdelikt, auf das bis zu fünf Jahre Gefängnis stehen. Offenbar wollte man das aber nicht sehen – es ist nicht vorstellbar, dass die Polizei §88 StGB nicht kennt:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen
1.
Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
2.
Telekommunikationsanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen,
3.
Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind, oder
4.
Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen,
ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ganz bestimmt kennt die Polizei – das weiß ich aus eigener Erfahrung – den Paragrafen § StGB 126, Störung des öffentlichen Friedens:
§ 126
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
4. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
6. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
7. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1
androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
Entscheidend ist hier § 316b:
§ 316b
Störung öffentlicher Betriebe
(1) Wer den Betrieb
1. von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
2. einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienenden Anlage oder eines für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtigen Unternehmens oder
3. einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage
dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, insbesondere mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft, beeinträchtigt.
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