Frankenthal/Diez/Ludwigshafen/Mainz, 03. August 2016. (red/pro) Der zu lebenslanger Haft verurteilte Frauenmörder Sascha B. war am 07. Juni bei einem Freigang in Limburg geflohen und konnte am 02. August in Brüssel verhaftet werden. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal geht davon aus, dass er in der 33. Kalenderwoche, also ab dem 15. August von Belgien nach Deutschland ausgeliefert wird.
War die Flucht spontan oder geplant? Das ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal teilt auf Nachfrage mit, dass die “Umstände des Entweichens des Verurteilten derzeit auf eine geplante Flucht schließen lassen”. Wird sich Sascha B. dazu äußern? Noch unklar.
Fest steht: Die Flucht selbst ist keine Straftat – den sie folgt dem Drang nach Freiheit. Strafbar kann sie trotzdem sein – durch Sachbeschädigung, Körperverletzung und andere einhergehende Delikte. Das war hier nicht der Fall soweit wir wissen.
Ob es einen oder mehrere Fluchthelfer gab, dazu äußert sich die Staatsanwaltschaft Frankenthal nicht eindeutig. Hier ist klar: Wer einem Gefangenen bei seiner Flucht hilft oder ihn zu seiner Flucht verleitet, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Es ist dabei nicht von Belang, ob es sich um einen Strafgefangen, einen Untersuchungsgefangenen oder nur um einen vorläufig Festgenommenen handelt. Gegen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Diez (JVA) wird nicht ermittelt.
Sascha B. hatte 500 Euro Bargeld bei sich – dieses hatte er sich durch Arbeit in der JVA verdient. Erstaunlich ist, dass er damit über Deutschland nach Frankreich, Belgien, Spanien und wieder Belgien gereist ist – acht Wochen lang. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt Dr. Kai Hempelmann teilt mit:
Hinweise auf Straftaten während seiner Flucht gibt es bislang nicht. Über die Gründe der Wahl seiner Reiseroute liegen uns derzeit keine Erkenntnisse vor.
Wie der geflohene Frauenmörder gereist ist und wann die Behörden wussten, wo er sich jeweils aufgehalten hat, will die Staatsanwaltschaft aus “ermittlungstaktischen Gründen” keine Angaben machen. Nach unseren Recherchen wollten die Behörden schon vor dem letztlich erfolgreichen Zugriff in Brüssel den Strafgefangenen festnehmen – dies scheiterte allerdings am bürokratischen Aufwand und der “Bewegungsfreudigkeit” des Flüchtigen.
Letztlich griffen in Brüssel belgische Behörden ohne Beteiligung deutscher Beamter zu. Ein Widerstand ist nicht bekannt.
Wir berichten bei neuen Erkenntnissen nach.