Rhein-Neckar-Kreis, 3. November 2022. (red/pm) „Das BTHG zum Anfassen und Anhören“ ist die aktuelle Ausstellung im Foyer des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg überschrieben, die am 27. Oktober 2022 eröffnet worden ist.
Information des Rhein-Neckar-Kreis:
„„Das BTHG zum Anfassen und Anhören“ ist die aktuelle Ausstellung im Foyer des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg überschrieben, die am 27. Oktober 2022 eröffnet worden ist. „Ich finde es sehr gut, dass durch die Schau das Gesetz zur Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung – kurz BTHG – und seine Ziele für die Öffentlichkeit und die Fachverwaltungen sowie alle weiteren Akteure sichtbar gemacht werden“, begrüßte Landrat Stefan Dallinger zahlreiche Gäste aus Inklusionsbeirat, Politik und Verwaltung. Es sei für ihn eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, „dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleistet wird und wir alle uns dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen dafür kontinuierlich zu verbessern.“
Neues Gesetz verbessert die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
„Das BTHG gibt Menschen mit Behinderung größere Freiräume, ihre individuelle Unterstützung selbst zu planen“, erläutert Silke Ssymank, Kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, die die Ausstellungeröffnung moderierte. Die Wanderausstellung wendet sich vorrangig an Bürgerinnen und Bürger mit wenig Vorwissen zum Bundesteilhabegesetz. Wer sich tiefer einlesen möchte, findet zahlreiche QR-Codes, die auf weiterführende Informationen verlinken. Begleithefte, die auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen, enthalten die wichtigsten Inhalte zum Mitnehmen.
Ausstellung für Bürgerinnen und Bürger mit wenig Vorwissen
Die Ausstellung veranschaulicht auf neun Stelen, wie die Hilfebedarfe und -wünsche nach der neuen Rechtslage erhoben werden. Insbesondere zu den Themen Gesamtplanverfahren, Teilhabeplanverfahren, Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen, Vertragsrecht, Einkommen und Vermögen, soziale Teilhabe sowie Vernetzung von Beratungsangeboten werden Hintergrund, Intention und die wichtigsten Regelungsinhalte des Gesetzes u. a. anhand von Beispielen erläutert. Interaktive Elemente laden zum Stöbern und Weiterlesen ein. Audiostationen bieten kurze inhaltliche Zusammenfassungen beispielsweise für Menschen mit einer Sehbehinderung.
Eine Besonderheit der Schau ist, dass sie die rechtlichen Änderungen und ihre Auswirkungen immer für alle Beteiligten im sozialrechtlichen Dreieck abbildet. Sie wendet sich vorrangig an Bürgerinnen und Bürger mit wenig Vorwissen zum Bundesteilhabegesetz. Wer sich tiefer einlesen möchte, findet zahlreiche QR-Codes, die auf weiterführende Informationen verlinken. Begleithefte, die auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen, enthalten die wichtigsten Inhalte zum Mitnehmen.
„Wo stehen wir heute“, wirft Rosemarie Jany von der Johannes Diakonie Mosbach zu Beginn ihres Vortrags die Frage in den Raum und kommt zum Ergebnis: „Es gibt noch viel zu tun. Aber wir sind auf dem richtigen Weg. Gemeinsam können wir die Ziele des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung erreichen. Und dabei spielen insbesondere die Selbstbestimmung, die Teilhabe, die Personenzentrierung, das Wunsch- und Wahlrecht sowie die Inklusion eine bedeutende Rolle.“
Anschließend führte Kirsten Ehrhardt, Leiterin der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung Heidelberg (EUTB), durch die Ausstellung. Dabei erläutert die Expertin, dass ein besonderes Augenmerk der Fachstelle Teilhabeberatung auf dem Ausbau der Beratung von Betroffenen für Betroffene, liege. Die EUTB wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsche nach einem Persönlichen Budget zu stärken. Sie wird niederschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten. „Wir freuen uns, dass die Umsetzung des BTHG immer mehr Fahrt aufnimmt und werden weiterhin alles dafür tun, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen und Ratsuchenden zu fördern“, so Kirsten Ehrhardt abschließend.
Hinter der Ausstellung steht das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG. Dieses hat der Bundesgesetzgeber im Einvernehmen mit den Ländern zur Unterstützung der Träger der Eingliederungshilfe initiiert. Es wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags bis zum 31. Dezember 2022 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Träger ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Bis 9. November im Foyer des Landratsamtes
Noch bis zum 9. November 2022 kann die Ausstellung im Foyer des Landratsamtes in der Kurfürstenanlage 38 – 40 in Heidelberg zu den Öffnungszeiten montags bis freitags von 7:30 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 12 bis 17 Uhr besichtigt werden. Fragen werden täglich von 10 bis 11 Uhr im Foyer an einem Infopoint von einer Mitarbeiterin der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie von der kommunalen Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises beantwortet. Am Mittwoch, 9. November ist von 10 bis 11 Uhr eine Gebärdensprachdolmetscherin anwesend. Alle Teilnehmenden werden gebeten, die aktuellen Corona-Bestimmungen zu beachten.
(Erstellt am 31. Oktober 2022)“
