Rhein-Neckar, 03. Februar 2020. (red/pm) „Die durchaus nennenswerte Anzahl an Stiftungsneugründungen im vergan-genen Jahr beweist, dass die Bürgerinnen und Bürger sich von den anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen nicht in ihrem Engagement für das Ge-meinwesen beirren lassen“, teilte Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder bei der Vorstellung der Stiftungsstatistik am 30. Januar 2020 in Karlsruhe erfreut mit.
Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
“Im Regierungsbezirk Karlsruhe wurden im vergangenen Jahr 13 gemeinnützige Stiftungen und eine Familienstiftung anerkannt. Die Zahl der Neugründungen ist im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren weiterhin leicht rückläufig (2015: 17; 2016: 20; 2017: 30; 2018: 16). Das Grundstockvermögen der im Jahr 2019 neu gegründeten Stiftungen betrug insgesamt gut 8 Millionen Euro und liegt damit unter dem Niveau der Vorjahre (2017: 36,2 Millionen Euro; 2018: 29 Millionen Euro).
Mit einer Stiftung soll ein Anliegen gefördert werden, das dem Stifter besonders am Herzen liegt. So reichen die Stiftungszwecke von Wissenschaft, Kunst und Kultur über Tierschutz und Umweltschutz zu Bildung, Erziehung und Förderung der Jugend- und Altenhilfe. „Dieses breitgefächerte Spektrum zeigt das vielfältige Engagement in zentralen gesellschaftlichen Bereichen“, betonte Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.
Insgesamt unterstehen 814 Stiftungen der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Dass sich die Zahl trotz der 14 neu anerkannten Stiftungen im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 13 Stiftungen erhöht hat, ist zum einen Sitzverlegungen von Stiftungen geschuldet: einige Stiftungen sind aus anderen Regierungsbezirken in den Regierungsbezirk Karlsruhe gewechselt, andere Stiftungen haben ihren Sitz nach außerhalb verlegt. Zum anderen musste eine Stiftung aufgelöst werden.
Schwierige Bedingungen für Stiftungen
Der seltene Vorgang einer Stiftungsauflösung ist symptomatisch für die schwierigen Bedingungen, denen sich die Stiftungen insbesondere durch die schon langanhaltende Niedrigzinsphase ausgesetzt sehen. Als Voraussetzung für die Auflösung einer Stiftung verlangt der Gesetzgeber, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden oder das Gemeinwohl gefährdet ist. Gerade kleineren Stiftungen mit vergleichsweise geringem Grundstockvermögen fällt es gegenwärtig zunehmend schwer, ausreichend Erträge für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu generieren. Hinzu kommen teilweise erhebliche Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Personen, die bereit sind – zumeist ehrenamtlich – in den Gremien der Stiftungen mitzuwirken.
Von den 814 Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe sind 753 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, darunter 24 Bürgerstiftungen, 17 Stiftungen öffentlichen Rechts und 44 kommunale Stiftungen. Auffallend ist, dass wie bereits im Jahr 2018 im Vergleich zu den übrigen Stadtkreisen, die Stiftungen im Stadtkreis Karlsruhe am stärksten vertreten sind: Stadtkreis Karlsruhe: 154; Stadtkreis Mannheim: 111; Stadtkreis Heidelberg: 106; Stadtkreis Baden-Baden: 48; Stadtkreis Pforzheim: 37.
Aufgrund der bereits geschilderten Problematiken bei der Erwirtschaftung von Erträgen gehen beim Regierungspräsidium nach wie vor Anfragen gerade von kleineren Stiftungen bezüglich der Zulässigkeit einer Auflösung, beziehungsweise Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung ein. Unabhängig von der Größe der Stiftungen ist das Interesse an der Zulässigkeit alternativer Geldanlageformen hoch.
Trend zu Verbrauchs- oder Hybridstiftungen
Bei Stiftungsneugründungen ist ein gewisser Trend zu Verbrauchs- oder Hybridstiftungen zu verzeichnen. Im Gegensatz zu einer klassischen Ewigkeitsstiftung wird eine Verbrauchsstiftung nur für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren angelegt und das Grundstockvermögen darf nach einem im Vorhinein festgelegten Schema für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Hybridstiftungen verbinden die Elemente von Verbrauchs- und Ewigkeitsstiftung.
„Ich freue mich, dass trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase eine große Bereit-schaft der Menschen für zivilgesellschaftliches Engagement vorhanden ist. Das Regierungspräsidium wird weiterhin seinen Beitrag zu einem stiftungsfreundlichen Klima leisten“, erklärte Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.
Die 14 neu anerkannten Stiftungen verteilen sich wie folgt auf die Stadt- und Landkreise:
Stadtkreise:
- Karlsruhe 4
- Heidelberg 1
- Mannheim 1
- Baden-Baden –
- Pforzheim 1
Landkreise:
- Rhein-Neckar-Kreis –
- Landkreis Freudenstadt 2
- Enzkreis –
- Landkreis Karlsruhe 2
- Neckar-Odenwald-Kreis 1
- Landkreis Rastatt –
- Landkreis Calw 2
Hintergrund
Im Rahmen der Stiftungsaufsicht berät das Regierungspräsidium potentielle Stifterinnen und Stifter bei der Gründung einer Stiftung ebenso wie nach der Gründung bei der Verwaltung einer anerkannten Stiftung. In der Regel stehen dabei Fragen der Ausstattung der Stiftung mit Vermögenswerten, die Erarbeitung einer Satzung, die Verwirklichung des Stiftungszwecks sowie die Rechnungslegung im Vordergrund.
Weitere Informationen zu Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe, insbesondere auch Muster für Stiftungssatzungen, sind im Internet auf dem Themenportal der Regierungspräsidien unter dem Thema Gesellschaft bereitgestellt. Hier sind auch die für Stiftungen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Regierungspräsidium Karlsruhe angegeben:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Stiftung/Seiten/default.aspx.”