Mannheim, 02. Februar 2015. (red/ms) Viel schreiben – wenig sagen. Das ist hohe politische „Kunst“. Die Mannheimer CDU hat ein „Positionspapier“ herausgegeben, die SPD „freut“ sich darüber. Doch über was? Eigentlich legt sich die CDU auf gar nichts fest – die SPD will dazu im Zusammenhang mit der Buga 23 ein „Ja“ zur Verlegung der Straße am Aubuckel an die Riedbahn-Trasse herauslesen. Dem ist aber nicht so.
Von Minh Schredle
Am vergangenen Donnerstag, dem 29. Januar 2015, hat die Mannheimer CDU-Gemeinderatsfraktion eine Erklärung veröffentlicht. Thema: Die Position zur Bundesgartenschau. In der Meldung heißt es:
Die CDU-Gemeinderatsfraktion steht klar und geschlossen zur Durchführung einer Bundesgartenschau 2023 in Mannheim.
Nach der fragwürdigen Mitgliederbefragung im vergangenen November konnte das zumindest angezweifelt werden.
Inzwischen hat die Mannheimer SPD am Sonntag, dem 01. Februar, zur Erklärung der CDU Stellung bezogen. Der Fraktionsvorsitzende Ralf Eisenhauer sei „äußert erfreut“, dass die CDU nun „uneingeschränkt zum Bürgerentscheid und dem mit der Bundesgartenschaugesellschaft abgeschlossenen Vertrag“ stehe. Das gebe Planungssicherheit.
„Ja zur Buga“ – aber „wie“?
In der Erklärung der CDU wird nicht nur ein grundsätzliches „Ja“ zur Buga bekundet, sondern auch auf das „Wie“ eingegangen – zumindest ein Bisschen. Dazu heißt es:
Die CDU bestätigt in ihrem Positionspapier ihre Unterstützung der übergeordneten Zielsetzung eines durchgehenden Grünzugs und bekräftigt die bisher rechtsverbindlich getroffen Entscheidungen.
Auch das „erfreut“ die SPD. Etwas umständlich formuliert heißt es in ihrer Stellungnahme:
Zum Umgang mit einem Teilstück der Straße ‚Am Aubuckel‘, das den Grünzug zwischen ‚Neustädter Straße‘ und ‚Wingertsbuckel‘ durchschneidet, freut sich Eisenhauer über die Unterstützung der CDU.
Hier wird es interessant. Denn diese Art der „Unterstützung“ muss man aus der Erklärung schon herauslesen wollen, um sie herauslesen zu können. In der Pressemitteilung der CDU wird zwar gesagt:
Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat sich daher unter dem verkehrspolitischen Leitgedanken: Entlastung der Bürgerschaft Am Aubuckel in Feudenheim für eine Verlegung entlang der Riedbahn ausgesprochen. Weder die Einwohner der nördlichen Stadtteile noch die Wirtschaft (Groß- und Mittelstandsbetriebe) können auf diese wichtige Verkehrsachse verzichten.
Mit der Verlegung des Aubuckels entlang der Riedbahn würde man der Empfehlung der Verwaltung folgen und die gleiche Position, wie die SPD unterstützen. So weit, so klar. Allerdings heißt es in der Erklärung ebenfalls:
Es gibt keine breite Mehrheit im Gemeinderat für eine Straßenverlegung und diese ist derzeit auch nicht absehbar. Folglich ist es sinnvoll ein Alternativszenario unter der Prämisse des Verbleibs der Straße am Aubuckel zu entwickeln.
Außerdem wird ausgeführt:
Die Frage einer Straßenverlegung war nicht Bestandteil des Bürgerentscheides. Auch im Durchführungsvertrag ist dies nicht geregelt. Eine Beschlussfassung ist im Gemeinderat bisher nicht erfolgt.
Eindeutig uneindeutig
Bietet so eine Aussage wirklich Planungssicherheit? Es klingt eher danach, als wolle man sich alle Optionen, die irgendwie rechtlich möglich sind, offen lassen – also das genaue Gegenteil von „eindeutig“. Im Weiteren hießt es dann:
Gemäß dem Text aus dem Bürgerentscheid vom 27. September 2013 wurde mehrheitlich durch die Bürgerinnen und Bürger beschlossen: „Ja, in Mannheim soll zur nachhaltigen Entwicklung eines Grünzugs Nordost im Jahr 2023 eine Bundesgartenschau durchgeführt werden, die überwiegend auf dem Gelände der ehemaligen Spinelli-Kaserne und unter Einbeziehung einer maximal 16 Hektar großen Teilfläche der Feudenheimer Au unter Beibehaltung ihres Status als Landschaftsschutzgebiet stattfindet“. Sollte sich für eine Straßenverlegung im Gemeinderat keine Mehrheit finden, so fordert die CDU-Gemeinderatsfraktion, die BUGA–Konzeption ohne direkte Einbindung des Landschaftsschutzgebietes „Au“ in das eintrittspflichtige Kerngebiet anzupassen. Die „Au“ kann dann nach den bisherigen Beschlüssen mit bis zu max. 16 ha als BUGA-Satellit in die Bundesgartenschau eingebunden werden. Damit wird der Bürgerentscheid zu 100 % erfüllt.
Was lässt sich daraus herauslesen? Dass es gegebenfalls möglich wäre, die ursprüngliche Planung aufzugeben und die CDU auch das unterstützen würde? Würde sich die SPD darüber ebenfalls freuen?
Warum wird explizit erwähnt, dass man die Au auch als BUGA-Satelliten einbinden könnte?
Offenbar weil auch das in den Augen der CDU als Option in Erwägung gezogen wird. Dann gäbe es nämlich immer noch einen „durchgehenden“ Grünzug, der nicht von einer Straße unterbrochen wird – aber eben ganz anders, als eigentlich in der Planung vorgesehen.
Die Pressemitteilung der CDU ist in dieser Form jedenfalls kein eindeutiges Bekenntnis zur Straßenverlegung entlang der Riedbahn – auch wenn die SPD das gerne so auslegen würde. Vielmehr ist es eine Ankündigung der CDU, dass man nicht dafür zurückscheuen wird, die Beschlüsse der Bürgerschaft und des Gemeinderats unter Umständen sehr „frei“ zu interpretieren.
Anm. d. Red.: Im Folgenden finden die Erklärungen von SPD und CDU in ihrem Wortlaut.
Erklärung der CDU-Gemeinderatsfraktion:
Auf dem Weg zur BUGA 2023 – Leitgedanken der CDU-Gemeinderatsfraktion
Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat in einer Klausurtagung den aktuellen Planungsstand zur
Bundesgartenschau 2023 diskutiert und folgende Positionierung zur BUGA formuliert:
- Die CDU-Gemeinderatsfraktion steht klar und geschlossen zur Durchführung einer Bundesgartenschau 2023 in Mannheim. Die CDU war im Mannheimer Gemeinderat die erste Fraktion, die die Sinnhaftigkeit einer Bundesgartenschau zur nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt erkannt und gefordert hat. Die CDU-Gemeinderatsfraktion steht uneingeschränkt zum Bürgerentscheid vom 27.09.2014 und dem abgeschlossenen Vertrag mit der Bundesgartenschaugesellschaft.
- Die CDU-Gemeinderatsfraktion sieht in der Bundesgartenschau ein geeignetes Instrumentarium, um vor allen Dingen die Konversionsflächen in unserer Stadt positiv zu entwickeln. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat von Beginn an einen Fokus auf die Konversionsfläche „Spinelli“ als Kerngebiet eines Bundesgartenschaugeländes gelegt. Eine Bundesgartenschau macht heutzutage nicht nur mehr als Veranstaltungsform nach außen, sondern vor allen Dingen als Stadtentwicklungsprojekt nach innen gerichtet und den damit verbundenen Strukturfördermitteln von Bund und Land Sinn.
- Die CDU-Gemeinderatsfraktion unterstützt die Idee, im Nord-Osten der Stadt einen durchgehenden Grünzug als neues Naherholungsgebiet und als Frischluftschneise zu entwickeln. Dieser Grünzug ist nun in einem städteplanerischen Prozess gemeinsam mit der Bürgerschaft zu gestalten.
- Die CDU-Gemeinderatsfraktion stand einer direkten Einbindung des Landschaftsschutzgebietes „Au“ in das BUGA Kerngelände zunächst skeptisch gegenüber. Erst nach Aussagen der Stadtverwaltung, des Planungsbüros Sinai und weiterer Akteure war die CDU-Gemeinderatsfraktion bereit, der BUGA in Mannheim zum Erfolg zu verhelfen und hierfür einen Kompromiss unter einer Teileinbindung der „Au“ in das BUGA-Gelände zuzustimmen.
- Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat das Ziel, die emotional geführte Debatte um eine Bundesgartenschau und deren Ausgestaltung sach- und zielorientiert zu führen. Ziel ist und bleibt die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt. In der jetzigen Planungsphase, in der es um die Gestaltung des Grünzuges, Fragen der Straßenführung und damit verbunden um die Ausrichtung des BUGA-Geländes an sich geht, muß es das Ziel der Mannheimer Kommunalpolitik sein, die lang anhaltende BUGA-Debatte zu befrieden und in Übereinkunft mit den bisher rechtsverbindlich getroffenen Entscheidungen die BUGA zu einem Bürgerprojekt zu machen und damit den Rückhalt für dieses so wichtige Stadtentwicklungsprojekt zu stärken.
- Die CDU-Gemeinderatsfraktion stellt fest, dass der Oberbürgermeister sowie die Fraktionen von SPD und Grüne keine gemeinsame Position zur Zukunft der Straße Am Aubuckel gefunden haben.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat auf Grundlage der bisherigen Beschlüsse im Gemeinderat folgende Eckpunkte zur Ausgestaltung der BUGA definiert:
Das BUGA-Kerngebiet darf nicht durch eine stark befahrene Straße zerschnitten werden.
Die Frage einer Straßenverlegung war nicht Bestandteil des Bürgerentscheides. Auch im Durchführungsvertrag ist dies nicht geregelt. Eine Beschlussfassung ist im Gemeinderat bisher nicht erfolgt. Dabei geht es vor allem auch um die Schaffung eines durchgehenden Grünzuges Nord-Ost, der ebenfalls nicht von einer stark befahrenen Straße unterbrochen werden sollte.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat sich daher unter dem verkehrspolitischen Leitgedanken: Entlastung der Bürgerschaft Am Aubuckel in Feudenheim für eine Verlegung entlang der Riedbahn ausgesprochen.
Weder die Einwohner der nördlichen Stadtteile noch die Wirtschaft (Groß- und Mittelstandsbetriebe) können auf diese wichtige Verkehrsachse verzichten. Darüber hinaus würde sich der Verkehr in andere Stadtteile verlagern.
Es gibt keine breite Mehrheit im Gemeinderat für eine Straßenverlegung und diese ist derzeit auch nicht absehbar. Folglich ist es sinnvoll ein Alternativszenario unter der Prämisse des Verbleibs der Straße am Aubuckel zu entwickeln.
Wird die Straße Am Aubuckel nicht verlegt, muss die BUGA–Planung verändert werden.
Gemäß dem Text aus dem Bürgerentscheid vom 27. September 2013 wurde mehrheitlich durch die Bürgerinnen und Bürger beschlossen: „Ja, in Mannheim soll zur nachhaltigen Entwicklung eines Grünzugs Nordost im Jahr 2023 eine Bundesgartenschau durchgeführt werden, die überwiegend auf dem Gelände der ehemaligen Spinelli-Kaserne und unter Einbeziehung einer maximal 16 Hektar großen Teilfläche der Feudenheimer Au unter Beibehaltung ihres Status als Landschaftsschutzgebiet stattfindet“.
Sollte sich für eine Straßenverlegung im Gemeinderat keine Mehrheit finden, so fordert die CDU-Gemeinderatsfraktion, die BUGA-Konzeption ohne direkte Einbindung des Landschaftsschutzgebietes „Au“ in das eintrittspflichtige Kerngebiet anzupassen. Die „Au“ kann dann nach den bisherigen Beschlüssen mit bis zu max. 16 ha als BUGA-Satellit in die Bundesgartenschau eingebunden werden. Damit wird der Bürgerentscheid zu 100 % erfüllt.
Gemäß § 1 Abs. 4 S. 1, S. 3 und S. 4 des am 11.04.2014 zwischen der Stadt Mannheim und der BUGA-Gesellschaft geschlossenen Durchführungsvertrags heißt es dort: „Die Ausstellung der BUGA 2023 soll im Bereich der drei Sphären „Spinelli“, „Hochgestande“ und „Au“ stattfinden.“ Auf der Grundlage der städteplanerischen Entscheidung, die nun der Gemeinderat zu beschließen hat, erfolgt die konkrete Festlegung des BUGA-Geländes. Veränderungen der in der Machbarkeitsstudie „Sinai“ dargestellten Flächen sind möglich. Folglich kann auch im Hinblick auf die Einbeziehung der Feudenheimer Au die Planung vertragskonform geändert werden, wenn dies erforderlich ist.
Hochwertiger Wohnungsbau entlang der BUGA ist ein absolutes „Muss“.
Die Stadt Mannheim ist beim Wohnungsbestand von einer sehr geringen Eigentumsquote geprägt. Die Vergleichszahlen zum Lande Baden-Württemberg lauten: Mannheim 24,3 %, Baden-Württemberg 53,5%. Wesentlicher Grund dafür: Die Planungen der Stadtverwaltung für hochwertigen Wohnungsbau entlang der BUGA sind bisher unzureichend.
Die Fläche wird durch die nicht erforderliche Ausweitung der Frischluftschneise auf 500 Meter und der Planungen des Erhalts der U-Halle immer geringer und der Zeitpunkt der Wohnbebauung soll überwiegend erst nach der BUGA stattfinden. Die
CDU-Fraktion hält dies für inakzeptabel. In Mannheim fehlen interessante Grundstücke für hochwertigen Einfamilienhausbau. Das Randgebiet einer BUGA bietet hierfür hervorragende Voraussetzungen, die es zu nutzen gilt, um die weitere Abwanderung von Familien in das Umland zu verhindern.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion fordert deshalb hochwertigen Wohnungsbau entlang der BUGA. Dieser muss noch vor 2023 erfolgen. Des weiteren soll ein nennenswerter Betrag zur Refinanzierung der BUGA aus Grundstücksverkäufen kommen.
Soll die BUGA ein Erfolg werden, so müssen die Planungen bzgl. der angrenzenden Wohnbebauung inhaltlich und zeitlich überarbeitet werden. Experimentellem Wohnungsbau und einem Erhalt der U-Halle für Künstler- und Gewerbehöfe erteilt die CDU-Gemeinderatsfraktion in diesem Kontext eine klare Absage.
Einbeziehung der Stadtparks in die BUGA ist ein wesentlicher Faktor
Die Einbeziehung von Luisenpark und Herzogenriedpark als BUGA-Satelliten ist in den bisherigen Beschlüssen des Gemeinderates vorgesehen. Bei der Ausgestaltung der BUGA ist vor allem Wert auf eine direkte Anbindung des Luisenparks an das BUGA-Gelände durch ein innovatives Transportsystem zu legen.
Der Luisenpark muss einen neuen Eingangsbereich am Neckarufer nahe des Chinesischen Teehauses erhalten. Hierzu wird die Fläche der brachliegenden Sportanlagen in den Luisenpark integriert. Für die BUGA-Durchführung ist ein Kombiticket für den Besuch der Stadtparks und der BUGA einzuplanen.“
Erklärung der SPD-Mannheim:
„Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Eisenhauer äußert sich erfreut über die Bestätigung seitens der CDU-Fraktion zur gemeinsam von SPD, CDU, GRÜNE und LINKE getragenen Bundesgartenschau 2023 in Mannheim:
„Es ist wichtig, dass die CDU nach Ihrer Mitgliederbefragung nun in ihrem Positionspapier doch bekräftigt, dass sie uneingeschränkt zum Bürgerentscheid und dem mit der Bundesgartenschaugesellschaft abgeschlossenen Vertrag steht. Das gibt Planungssicherheit für die nächsten Schritte, die wir ebenfalls mit breiter Mehrheit im Gemeinderat gehen wollen.“
Durchgehender Grünzug oberstes Ziel
Die CDU bestätigt in ihrem Positionspapier ihre Unterstützung der übergeordneten Zielsetzung eines durchgehenden Grünzugs und bekräftigt die bisher rechtsverbindlich getroffen Entscheidungen.
Auch zum Umgang mit einem Teilstück der Straße ‚Am Aubuckel‘, das den Grünzug zwischen ‚Neustädter Straße‘ und ‚Wingertsbuckel‘ durchschneidet, freut sich Eisenhauer über die Unterstützung der CDU.
Eisenhauer erklärt: „Ich habe bisher stets betont, dass die Herausnahme dieses Straßenabschnitts stadtplanerisch und ökologisch ein großer Gewinn ist. Nun fordert die CDU genau dieses als ihren ersten Eckpunkt zur Ausgestaltung der BUGA unter der Überschrift ‚Das BUGA-Kerngebiet darf nicht durch eine stark befahrene Straße zerschnitten werden‘. Auf dieser Grundlage bin ich zuversichtlich, dass es uns gelingt, auch beim Verkehrsthema gemeinsam mit allen BUGA-Befürwortern im Gemeinderat die fachlich beste Lösung zu erarbeiten.““