Mannheim/Karlsruhe, 02. Dezember 2014. (red/pro) Mitte Oktober 2013 kündigte die Bürgerinitiative “Konversion statt BUGA” eine Klage gegen den Bürgerentscheid an. Eine Woche später ging die Klage beim Verwaltungsgericht ein. Dann benötigte der Anwalt sehr lange, um die Klage zu begründen, die Stadt hat die Klageschrift erwidert, als nächster Schritt folgt die mündliche Verhandlung – irgendwann in den ersten Monaten 2015.
Von Hardy Prothmann
Auch die Klage gegen den Bürgerentscheid zur Bundesgartenschau 2023 wird wie üblich politisch instrumentalisiert. Karlheinz Paskuda, der für Die Linke für den Gemeinderat kandidierte, aber nicht gewählt worden ist, behauptete heute auf der Facebook-Seite des grünen Stadtrats Gerhard Fontagnier:
Woher Herr Paskuda das weiß, sagt er nicht. Klar ist, entweder hat er keine Ahnung und redet dummes Zeugs oder er hat Ahnung, dann lügt er glatt, um die Stadt, respektive den Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (SPD) zu beschädigen. Der Dauervorwurf ohne Belege lautet: Alles irgendwie gemauschelt.
Tatsache ist, dass der Heidelberger Anwalt der Bürgerinitiative, Dr. Uwe Lipinski, die Klage am 22. Oktober 2013 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) eingereicht hat. Erst drei Monate später, am 20. Januar 2014 hielt er Akteneinsicht. Es passiert also von Seiten des Anwalts drei Monate lang nichts.
Am 12. Mai 2014, also 7 (!) Monate nach Klageeinreichung legte der Anwalt eine vergleichsweise “sehr umfangreiche und detaillierte Klagebegründung” vor, wie uns Dr. Rüdiger Albrecht, Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Anfrage mitteilte.
Die Stadt bekam diese zur Prüfung und Erwiderung zugestellt und schickte diese angesichts des Umfangs sehr zügig zurück: Der Eingang ist am 8. August dokumentiert. Also gerade mal etwas über zwei Monate später.
Seitdem liegt der Fall beim VG:
Es handelt sich um kein Eilverfahren, deswegen braucht das eine gewisse Zeit – auch wegen des Umfangs und Inhalts. Das ist kein sehr alltäglicher Fall,
sagt Dr. Albrecht zum Verfahrensverlauf und Inhalt der Klage. Der Kläger will erreichen, dass der Bürgerentscheid für ungültig erklärt und wiederholt wird.
Wann die mündliche Verhandlung stattfindet, ist noch offen. In der Verhandlung wird der Anwalt seine Klage präzisieren und die Gegenseite Stellung nehmen. Danach zieht sich das Gericht zurück und verkündet das Urteil, wenn dieses gefällt worden ist. Das kann bei komplexen Fällen dann jeweils Tage bis Wochen dauern.
Im Anschluss an die Entscheidung steht der unterlegenen Seite die Beschwerde vorm Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) offen. Wir haben versucht, weitere Informationen vom Anwalt der Kläger zu erhalten – der hat sich bei uns aber bislang noch nicht gemeldet.