Mannheim/Rhein-Neckar, 02. November 2014. (red/me) Ab Frühjahr 2015 soll die Straßenbahn-Haltestelle ‘Rheinstraße’ am Rand der Mannheimer Innenstadt videoüberwacht werden. Dies ist Ergebnis des Rundes Tisches „Sicher fühlen in Mannheim“ unter Leitung von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. Allerdings werden die Kameras nicht von der Polizei oder der Stadtverwaltung installiert und überwacht, sondern durch die Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft GmbH (rnv). Diese begründet die Maßnahme mit einer “Optimierung der Betriebsabläufe”, so eine Sprecherin gegenüber Rheinneckarblog.de.
Von Mathias Meder
„Optimierung der Betriebsabläufe“ – diese Formulierung hört man immer wieder und sie ist doch nur die halbe Wahrheit. Denn laut der rnv wünscht man sich am Runden Tisch auch Sicherheitseffekte, weshalb die rnv nun das tut, was Polizei und Stadt gerne tun würden, aber nicht dürfen: Den öffentlichen Raum überwachen.

Ab Frühjahr 2015 soll auch die Haltestelle Rheinstraße im Jungbusch videoüberwacht werden. Ob das die Sicherheit erhöht, ist mehr als fraglich. Die unter den Autobrücken liegende Haltestelle ist kein Kriminalitätsschwerpunkt, aber aus Sicht der Polizei ein „Angstraum“.
Hierzu benötigte die Polizei nämlich einen konkreten Kriminalitätsschwerpunkt. Doch Polizeipräsident Thomas Köber sagt auf Anfrage:
Das ist bei der Haltestelle Rheinstraße definitiv nicht der Fall. Trotzdem handelt es sich hier um einen so genannten Angstraum. Die Kameras werden die „gefühlte“ Sicherheit erhöhen.
Objektiv gesehen ist es sicher, sich dort aufzuhalten – subjektiv nicht. Zum Einen, weil die Atmosphäre eher düster ist, zum Anderen, weil nur 50 Meter weiter im vergangenen Jahr die Studentin Gabriele Z. Opfer eines Sexualmordes geworden war. Die rnv springt also für die Stadt ein, offiziell geht es um die „Optimierung der Betriebsabläufe“ – tatsächlich soll die Bevölkerung durch eine „Sicherheitsmaßnahme“ beruhigt werden.
Noch ist nicht klar, wie viele Kameras installiert werden. Doch es zeige sich laut Auskunft der rnv ein relativ großer Planungsaufwand und man beteilige daran natürlich auch den städtischen Datenschutzbeauftragten. Der jedoch weiß bislang von nichts und fühlt sich auch nicht zuständig, wie er auf Anfrage sagte. Die Situation ist heikel: Eine Überwachung des öffentlichen Raumes darf nicht erfolgen – dazu fehlt der Polizei wie beschrieben die gesetzliche Grundlage. Jetzt nimmt man also den Umweg über die „Optimierung“ – die rnv darf ihre „privaten“ Gelände, also Haltebereich und Schienen überwachen. Der Nebeneffekt soll als Placebo-Effekt die gefühlte Sicherheit erhöhen.