Mannheim/Rhein-Neckar, 02. Oktober 2015. (red) Holger Keck, Bezirksbeiratssprecher der SPD Neckarstadt-West sowie Natice Orhan-Daibel, Schriftführerin des Vereins “Mannheim sagt Ja”, hatten am 23. Mai Beschwerde geführt, einer unserer Berichte sei “Rufmord” und verstoße “gegen die journalistische Sorgfaltspflicht”. Der Beschwerderat des Deutschen Presserats hat diese Beschwerden als “unbegründet” zurückgewiesen.
Erwägung des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserats im Original:
“Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Berichterstattung keinen Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze. Das Gremium folgt dabei weitgehend der Argumentation der Beschwerdegegnerin. Die Berichterstattung behauptet nicht, dass alle aktiven Mitglieder und Sympathisanten des Vereins durch verfassungsfeindliche Äußerungen auffallen. Im Beitrag wird den Lesern auch hinreichend transparent gemacht, auf welcher Grundlage der Vorwurf an Verantwortliche des Vereins formuliert wurde. Auch die der diesem Vorwurf zugrunde liegende These, nämlich dass durch die Zulassung potenziell gewaltbereite Gruppen als quasi demokratisch legitimiert würden, lässt sich dem Text ausreichend deutlich entnehmen. Diesen Schlussfolgerungen der Redaktion muss der Leser inhaltlich nicht folgen, einen Verstoß gegen den Pressekodex stellen sie jedenfalls nicht dar.”
Hintergrund:
Der Deutsche Presserat dient der Selbstkontrolle – über Jahrzehnte der Zeitungen, seit einiger Zeit auch für Online-Medien. Ende 2013 hat sich der Deutsche Presserat an uns gewandt und uns angeboten, dort Mitglied zu werden.
Wir zahlen eine Jahresgebühr dafür, dass wir uns dem Pressekodex unterordnen und im Falle von Beschwerden uns prüfen lassen. Im Grunde sind drei Entscheidungen möglich: Zurückweisung einer Beschwerde, Missbilligung, Rüge.
Missbilligungen sollten veröffentlicht werden, Rügen müssen veröffentlicht werden (was aber auch oft nicht eingehalten wird). Eine lokale Zeitung beispielsweise erhielt mehrere Missbilligungen, die aber nicht veröffentlicht worden sind, unter anderem wegen “kollektiver Diskriminierung” und Schleichwerbung.
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