Rhein-Neckar, 02. August 2014. (red/pm) Das Mitglied des Landtags Kai Schmidt-Eisenlohr (Grüne) kritisiert die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion für den Ausbau des ÖPNV-Verkehrs.
Information des MdL Dr. Schmidt-Eisenlohr:
„Der Landtagsabgeordnete Schmidt-Eisenlohr kritisiert den Widerstand der CDU für den Ausbau des Nahschnellverkehrs Rhein-Neckar zwischen Mannheim – Wiesloch/Walldorf sowie zwischen Mannheim und Karlsruhe. In der letzten Sitzung des Landtages vor der Sommerpause hatten die Abgeordneten der CDU einer Aufnahme von Förderanträgen in das GVFG-Bundesprogramm die Zustimmung verweigert.
Grüne und SPD hatten dagegen beantragt, zahlreiche, wichtige Projekte beim GVFG-Bundesprogramm anzumelden. „Mit der Anmeldung der Projekte beim Bund signalisieren wir, welche Projekte wichtig für das Land und insbesondere auch für unsere Region sind. Es liegt uns nämlich fern, wie gerne von der CDU vorgeworfen, Gelder vom Bund nicht abzurufen bzw. einfach liegen zu lassen“, so der Grüne Landtagsabgeordnete Schmidt-Eisenlohr.
Behinderungen durch destruktive Haltung
„Die CDU übernimmt damit die Rolle des Totengräbers für zahlreiche ÖPNV-Projekte“, sagt MdL Schmidt-Eisenlohr. „Die zweite Ausbaustufe der S-Bahn zwischen Mannheim und Wiesloch-Walldorf bzw. weiter nach Karlsruhe wäre durch eine solche destruktive Haltung auf vollkommen unbestimmte Zeit verschoben, wenn sich die grün-rote Mehrheit nicht durchgesetzt hätte“, kritisierte der Grüne Abgeordnete weiter.
Schmidt-Eisenlohr fordert die CDU zu konstruktiver Sachpolitik auf, um den so wichtigen Ausbau des Nahverkehrs abzusichern. „Die Metropolregion als große Wirtschaftsregion mit starken Unternehmen wie SAP, Heidelberger Druck und BASF sind darauf angewiesen, dass in die Infrastruktur investiert wird und Berufspendler ihren Arbeitsplatz in zumutbarer Zeit erreichen“, sagt Schmidt-Eisenlohr.
Angekündigt, aber nicht konkretisiert
Gefordert sei insbesondere mehr Einsatz innerhalb der Großen Koalition für eine Nachfolgeregelung des 2019 auslaufenden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Im Koalitionsvertrag der GroKo ist dies angekündigt, aber bisher nicht konkretisiert worden. „Hier brauchen die Kommunen, die in den nächsten Jahren ÖPNV-Projekte planen und realisieren wollen, tatsächlich dringend eine Perspektive“, erklärt Schmidt-Eisenlohr.
Bis diese auf Bundesebene in trockenen Tüchern ist, dürften sie aber nicht verdammt sein, die Hände in den Schoß zu legen. Daher meldet die Landesregierung Projekte beim Bund für das laufende GVFG-Programm an – darunter auch das Projekt Nahschnellverkehr zwischen Mannheim und Wiesloch-Walldorf und in der Verlängerung Richtung Karlsruhe. Der Landesanteil an der Finanzierung von 20 Prozent der Kosten ist im Haushalt abgesichert.
Im Landtag hatte die CDU kritisiert, dass der Bund seinen Maximalanteil von 60 Prozent unter Umständen nicht voll erbringt, weil der Fördertopf bis 2019 dies nicht hergebe.
Kein Risiko
„Das ist richtig, im Fall des Nahverkehrsnetzes Rhein-Neckar für die Kommunen aber kein Risiko. Dieses Ausfallrisiko übernimmt das Land und hat es in seiner Planung auch finanziell abgesichert. Umso absurder ist die Weigerung von CDU-Abgeordneter der Anmeldung beim Bund nicht zuzustimmen. Die grün-rote Koalition wird die Chance auf Millionen aus Berlin auf jeden Fall nutzen“, so Schmidt-Eisenlohr.
Hintergrund: Durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Dieses Gesetz läuft 2019 aus. Im April 2013 legten die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms vor. Der Entwurf sieht vor, die jährlichen Mittel von 332,56 Millionen Euro auch ab dem Jahr 2020 zur Verfügung zu stellen.“