Neckar-Odenwald-Kreis, 01. Februar 2017. (red/pm) Obwohl die Vogelgrippe weiterhin um sich greift, gilt die Stallpflicht im Neckar-Odenwald-Kreis nur noch entlang des Neckars. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg differenziert dabei nach örtlichem Risiko. Strenge Hygienemaßnahmen sind für alle Geflügelhalter dennoch weiterhin Pflicht.
Information des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis:
„Die Stallpflicht für Geflügel aufgrund der Vogelgrippegefahr wird differenziert nach örtlichem Risiko fortgesetzt. Diese Entscheidung traf heute das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Im Neckar-Odenwald-Kreis gilt demnach die so genannte Aufstallungspflicht nur noch für Geflügelhalter, die ihre Tiere in Neckarnähe halten.
Betroffen sind Geflügelhalter, deren Tiere innerhalb von 500 Meter Luftlinie auf beiden Seiten des Neckars, vom Ufer aus gemessen, leben. In dieser Zone dürfen auch keine Geflügelausstellungen stattfinden. Die entsprechende Verfügung des Fachdienstes Veterinärwesen gilt zunächst bis 15. März. Da der Neckar ein Gebiet mit hohem Wasservogelbestand ist, besteht hier nach Einschätzung der Experten ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen wie Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften, die Erfassung verendeter Tiere und der Zahl gelegter Eier, die Verwendung von Schutzkleidung sowie Möglichkeiten zum Händewaschen gelten auf Grundlage der geänderten Geflügelpestverordnung bis 20. Mai unverändert für alle Halter weiter.
Kreisweite Stallpflicht aufgehoben
Der Neckar-Odenwald-Kreis hatte im November 2016 bis zunächst 31. Januar 2017 vorsorglich eine kreisweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Bisher blieben die nördlichen Landkreise Baden-Württembergs aber glücklicherweise vom Infektionsgeschehen verschont. Es wurden im Kreis dem Fachdienst nur vereinzelt tot aufgefundene Wildvögel gemeldet, ohne dass das H5N8 Virus jeweils nachgewiesen werden konnte. Eine Entwarnung kann jedoch nicht gegeben werden, denn im benachbarten Südhessen und in Franken wurden neue Funde bekannt.
Ob die eigene Tierhaltung im reglementierten Neckarbereich liegt, können die Geflügelhalter in Zweifelsfällen bei der Gemeinde oder beim Fachdienst Veterinärwesen in Buchen unter 06281 5212 1450 erfragen. Eine Karte des Verlaufs der Grenze stellt das Landratsamt außerdem auf seiner Homepage ein. Gemeldet werden sollen weiterhin vermehrte Todesfälle von Geflügel oder gehäufte Totfunde von wildlebenden Wasser- oder Greifvögeln.“