Mannheim, 01. Juli 2014. (red/ms) Für den Mord an der Austauschstudentin Gabriele Z. verhängte das Landgericht Mannheim die Höchststrafe gegen den Angeklagten Emil S. Die Verteidung hat nun Revision beantragt. Das Urteil wird jetzt auf Rechtsfehler geprüft. Zuständig dafür ist der erste Senat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Erst nach dessen Entscheidung ist das Urteil rechtskräftig.

Rechtsanwalt Endler: „Der Angeklagte ist bereit, eine Strafe zu akzeptieren. Allerdings muss diese rechtsfehlerfrei sein.“ Foto: Q-Press.
Von Minh Schredle
Dr. Ulrich Meinerzhagen war der Vorsitzende Richter im Prozess gegen den Mörder der Austauschstudentin Gabriele Z. Er verhängte gegen den Angeklagten Emil S. (41) die höchste Strafe, die in der deutschen Rechtsprechung möglich ist: Lebenslange Haft, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt und anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde.
Unmittelbar im Anschluss an die Urteilsverkündung beantragte die Verteidigung des Angeklagten Revision. Bei seinem Geständnis, Gabriele Z. getötet zu haben, hatte der Angeklagte gesagt, er sei bereit jede Strafe hinzunehmen. Wie ist das damit zu vereinbaren, dass die Verteidigung das Urteil anfechten will? Rechstanwalt Endler erklärt per Mail auf unsere Anfrage:
Der Angeklagte ist grundsätzlich dazu bereit, eine Strafe zu akzeptieren, allerdings muss diese rechtsfehlerfrei verhängt worden sein. Ob dies vorliegend der Fall war, können wir derzeit noch nicht sagen, das muss eben unsere Prüfung ergeben.
Um festzustellen, ob möglicherweise Rechtsfehler beim Urteil gemacht wurden, wird die Verteidigung das Hauptverhandlungsprotokoll und die schriftlichen Urteilsgründe überprüfen. Letztere liegen der Verteidigung noch nicht vor. Rechtsanwalt Maximilian Endler teilt per email mit, er gehe davon aus, dass es noch ein paar Wochen dauern werde, bis er und Verteidigerin Inga Berg die Unterlagen erhalten.
Entscheidung frühestens im Herbst
Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen hat die Verteidigung einen Monat lang Zeit, eine schriftliche Begründung zu formulieren, weswegen sie das Strafmaß für fehlerhaft erachtet. Zusammen mit den Akten wird diese Begründung dann an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe übermittelt. Dort hat die Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit, zu den Ausführungen der Verteidigung Stellung zu nehmen.
Alles zusammen wird schließlich dem ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofs vorgelegt, der entscheiden wird, ob das Urteil rechtskräftig ist. Bis das geschehen ist, kann nach einer Einschätzung von Herrn Endler noch etwa ein halbes Jahr vergehen. Dr. Joachim Bock, Sprecher des Landgerichts Mannheim, teilt diese Ansicht und rechnet frühestens im Herbst mit einer Entscheidung.