Mannheim, 01. September 2016 (red) Die Nutzung des „Turmcafé“ im Stadthaus N1 als gastronomischer Betrieb ist dem Betreiber von der Stadt Mannheim untersagt worden. Grund: Die brandschutztechnischen Einrichtungen sind nicht ausreichend.
Die Stadt hatte 2014 als damals noch Miteigentümer zusammen mit LBBW Immobilien und SV SparkassenVersicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den Brandschutz zu überprüfen. Seit der Eröffnung 1995 sind hier zahlreiche neue Erkenntnisse und Verordnungen hinzugekommen, die eine neue Risikobewertung notwendig machten.
Wegen neuer Erkenntnisse über den mangelnden Brandschutz im Rahmen der Umbaumaßnahmen des Oststadttheaters wurde das Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten wurde im Juni 2015 als nicht ausreichend erachtet, weshalb dann im August desselben Jahres im Namen der Eigentümergemeinschaft ein zweiter Gutachter beauftragt wurde.
Das aktuelle Gutachten liegt seit 22. August 2016 vor. Die baurechtlichen Verfügungen mit den umzusetzenden Maßnahmen wurden am 25. August 2016 den Eigentümern und dem Pächter zugestellt. Die vorläufige Nutzungsuntersagung an den Eigentümer wurde am 26. August 2016 vom Pächter sofort umgesetzt und das Turmcafé blieb geschlossen.
Betroffen sind rund zehn Mitarbeiter und 20 Aushilfskräfte. Wie Vermieter und Pächter den Umsatzausfall verrechnen, ist nicht bekannt.
Ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, um einen zulässigen Brandschutz herzustellen, ist offen.