Sinsheim/Schifferstadt, 01. Juni 2017. (red/pol/pro) Aktualisiert. Am 15. April 2017 machten zwei Arbeiter in Schifferstadt eine grausige Entdeckung: In einem Plastiksack fanden sie inmitten von Altkleidern die Leiche eines Neugeborenen. Zunächst ermittelten das Polizeipräsidium Rheinpfalz und die Staatsanwaltschaft Frankenthal. Schnell wurde klar, dass der Tatort vermutlich in Sinsheim war, weswegen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim die Ermittlungen übernommen haben. Fünf Wochen nach der Tat konnte die Mutter nun ermittelt werden.
Die Ermittlungsbehörden vermuteten, dass der Säugling, der laut Obduktionsbericht nur wenige Stunden gelebt hatte, in Sinsheim oder Mühlhausen in einem Plastiksack in einem Altkleidercontainer „entsorgt“ worden war. Die Polizei bat die Bevölkerung um Mithilfe und veröffentlichte das Foto eines Badehandtuchs, in das die Leiche eingewickelt war.
Die intensiven Ermittlungen der Ermittler der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, unterstützt durch das Kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, führten nun über die DNA des toten Säuglings zur Identifizierung der Mutter. Auf Nachfrage äußern sich die Behörden nicht zur Methodik – klar ist aber, dass es irgendeine verzeichnete DNA-Spur geben musste, weil sonst diese Ermittlung keinen Erfolg gebracht hätte.
Die 19-jährige Deutsche wurde am 22. Mai 2017 von den Ermittlern in ihrer Wohnung in Sinsheim aufgesucht. Im Rahmen des Einsatzes wurde der Geburtsort des Kindes in der Nähe von Sinsheim lokalisiert, wo noch Beweismittel aufgefunden und beschlagnahmt wurden. Ob Wohnung und Geburtsort identisch sind, wollte die Polizei aus Ermittlungsgründen nicht beantworten. Auch nicht, welche Art von Beweismitteln aufgefunden worden sind. Offen bleibt auch, ob die Frau das Kind alleine oder in Anwesenheit anderer Personen zur Welt gebracht hat, ebenso, ob die Frau das Kind alleine „entsorgt“ hat oder andere Personen daran beteiligt waren.
Die junge Frau wurde nach Angaben der Behörden zwecks Behandlung auf eigenen Wunsch hin in eine psychiatrische Klinik gebracht, wo sie sich nach wie vor befindet. In einer Vernehmung am 31. Mai 2017 machte sie Angaben zur Sache. Welcher Art diese Angaben sind, wird von den Behörden wegen der laufenden Ermittlungen vorerst ebenfalls nicht bekannt gegeben.
Die genauen Umstände der Geburt und des Todes des Kindes sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Diese werden von der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Heidelberg geführt. Die Ermittlungen werden nach wie vor wegen des Verdachts des Totschlags, beispielsweise durch unterlassene Hilfeleistung geführt.
Laut Obduktionsbericht wurde bei dem männlichen Säugling ein vergrößertes Herz festgestellt. Möglicherweise hätte dem Kind medizinisch geholfen werden können, am Leben zu bleiben.
Ob eine Schuld vorliegt und die Mutter schuldfähig ist, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben.
Die Behörden erhielten zu den veröffentlichten Fotos von Badetüchern Hinweise, die letztlich aber nicht zur Mutter geführt haben. Trotzdem sind Hinweise aus der Bevölkerung für die Polizei immer von einem möglichen Vorteil.