Viernheim, 01. März 2016. (red/pm) In der Viernheimer Innenstadt gelten nach der offiziellen Freigabe des zweiten Bauabschnitts neue Verkehrsvorschriften: Generell ist das Befahren der Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen sowie das Parken verboten. Dennoch wurden seit der Freigabe des zweiten Bauabschnitts über 150 Strafzettel verteilt. Die Frage, ob es eventuell Poller bräuchte stünde im Raum, so Jens Bolze.
Information der Stadt Viernheim:
“Das Ordnungsamt kontrolliert verstärkt die Einhaltung der für die Fußgängerzone geltenden Verkehrsvorschriften. Denn das Befahren der ausgewiesenen Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Parken) ist verboten. Durchfahrtsberechtigt sind lediglich Lieferfahrzeuge (werktags von 6.00 Uhr – 10.00 Uhr), Taxis (aber nur bei Fahrgastbeförderung) sowie Anwohner mit einer Durchfahrtsberechtigung (grüne Karte).
Vorschriften werden ignoriert
Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Über 150 Knöllchen wurden seit Freigabe des 2. Bauabschnitts bereits verteilt.
Doch auffallend viele Verkehrsteilnehmer ignorieren weiterhin die geltenden Vorschriften, fahren und parken wie selbstverständlich in der Fußgängerzone, obwohl es im Umfeld sehr günstige Alternativen zum Parken gibt.
Erster Stadtrat Jens Bolze, zuständiger Dezernent für das Ordnungsamt, macht deutlich:
“Ich bekomme zuhauf Beschwerden von Fußgängern über zu viel PKW-Verkehr in der Fußgängerzone – zu Recht, wie die Anzahl der Strafzettel in zwei Monaten zeigt. Gerade an Wochenenden oder abends nehmen diese Verstöße zu. Viele haben den Eindruck, dass in Viernheim das Verbot zum Befahren der oder Parken in der Fußgängerzone nicht gilt. Meine Antwort lautet dann immer: Doch, das Verbot gilt!
Maßnahme: Poller?
Deshalb ist die Fußgängerzone auch intensiver kontrolliert worden. Die Stadtpolizei behält weiterhin die gesamte Fußgängerzone inklusive der angrenzenden verkehrsberuhigten Bereiche im Auge. Leider können wir keine 24 – Stunden-Kontrolle, Tag für Tag, gewährleisten.
Vielleicht braucht es deshalb an den ganz kritischen Punkten irgendwann doch den einen oder anderen Poller, um die Fußgängerzone beispielsweise für Abkürzungsfahrten unattraktiv zu machen.”