Weinheim, 01. Juni 2018. (red/pm) Die Ergebnisse des ersten Wahlgangs der Oberbürgermeisterwahl in Weinheim werden am 10. Juni, 20:00 Uhr, bekannt gegeben. Die Briefwahl ist noch bis zum 08. Juni möglich.
Information der Stadt Weinheim:
“Noch bis Freitag, 08. Juni, 18:00 Uhr, werden im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim beim Bürger- und Ordnungsamt, Dürrestraße 2, 3. Stock., Zimmer 306 (rollstuhlgerecht erreichbar) Briefwahlunterlagen ausgestellt.
Das Bürger- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht werden. Sie können auch persönlich abgeholt werden. An jemand anderen dürfen die Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.
Online-Anträge sind nur noch bis Donnerstag, 07. Juni, 12:00 Uhr, möglich. Am Samstag, 09. Juni, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr kann ein neuer Wahlschein erteilt werden, wenn der oder die Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass der Wahlschein nicht zugegangen ist.
Bis zum Wahltag 15:00 Uhr können Wahlscheine erteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist nach den Vorschriften der Kommunalwahlordnung versäumt wurde, wenn das Recht auf Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl erst nach Ablauf der vorgenannten Fristen entstanden ist, wenn das Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Das Wahlamt befindet sich am Samstag und Sonntag im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang A, Zimmer 209 und ist unter den Telefonnummern 82-216 und 82-299 erreichbar.
Am Sonntag, 10. Juni, dem Tag des ersten Wahlgangs, findet um 20:00 Uhr im Turmzimmer des Rathauses/Schloss eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung ist die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin.”