Rhein-Neckar, 01. August 2018. (red/pm) Die Sonne und der wenige Regen lässt den Wasserspiegel sinken und die Wassertemperaturen steigen. Deshalb weist das Wasserrechtsamt darauf hin, dass der Gemeingebrauch an unseren Gewässern nur solange möglich und gestattet ist, wie dies unschädlich für das Gewässer ist.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
„Sonne satt gepaart mit hohen Temperaturen beschert uns dieser Tage nicht nur uneingeschränkte Sommerfreuden, sondern hat auch weniger schöne Auswirkungen für unsere Gewässer“, erläutert Margarete Schuh, Leiterin des Wasserrechtsamts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Die Wasserspiegel sinken und die Wassertemperaturen steigen deutlich. Beides schadet der Gewässerfauna und -flora massiv. Aus diesem Grund weist das Wasserrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis darauf hin, dass der Gemeingebrauch an unseren Gewässern nur solange möglich und gestattet ist, wie dies unschädlich für das Gewässer ist.
„Unter den Gemeingebrauch fällt dabei besonders das Entnehmen von Wasser zur Gartenbewässerung“, erläutert Margarete Schuh weiter. Das sei nur dann unschädlich möglich, wenn das Gewässer ausreichend Wasser führt. Fällt der Wasserspiegel drastisch ab, ist jedwede Benutzung verboten. Es ist davon auszugehen, dass durch die derzeitige Trockenheit diese sogenannte Mindestwasserführung bei vielen Gewässern bereits erreicht ist oder sogar unterschritten wird. „Die beste Abhilfe für unsere Gewässer in dieser Situation ist Regen“, so Schuh.
Fragen rund um die Wasserstände und Wasserentnahme aus den Gewässern im Rhein-Neckar-Kreis beantwortet das Wasserrechtsamt unter Tel. 06221 522-1725.
Was ist das Wassergesetz
Das Wassergesetz Baden-Württemberg regelt die Zulässigkeit der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern für Gemeingebrauch, Eigentümer- und Anliegergebrauch. Zulässig ist dieser nur, soweit er unschädlich ist und zum Beispiel eine gewisse Mindestwasserführung erhält.“