Heidelberg, 01. April 2017. (red/pm) Der Heidelberger Gemeinderat stimmte in der vergangenen Sitzung am 30. März einer weiteren Nutzung der Patrick-Henry-Village durch das Land Baden-Württemberg für ein weiteres Jahr zu. Bis zum 30. April 2018 können dort bis zu 1.000 Menschen untergebracht werden.
Information der Stadt Heidelberg:
„Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. März zugestimmt, dass die Verwaltung mit dem Land Baden-Württemberg über eine Verlängerung der Nutzung von Patrick-Henry-Village (PHV) verhandeln soll. Eckpunkte der Gespräche sollen sein, dass die Stadt einer weiteren Nutzung bis zum 30. April 2018 zustimmt. Die Stadt hält aber daran fest, dass nicht mehr als 1.000 Menschen – in begründeten Notfällen maximal 2.000 Menschen – gleichzeitig dort untergebracht werden sollen. Im Gegenzug soll das Land die Stadt Heidelberg beim Ankauf und der städtebaulichen Entwicklung von PHV unterstützen.
Ziel ist es, die Kaufverhandlungen mit dem Bund voranzutreiben und sukzessive in die Verfügbarkeit der Fläche zu kommen und somit eine Flächenentwicklung unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Zudem bleibt die Stadt Heidelberg von der Zuweisung weiterer Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel befreit.
Bebauungsplan wird in die Wege geleitet
Zudem beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit, die Arbeit an einem Bebauungsplan für das gesamte Areal in die Wege zu leiten. „Wir haben immer gesagt, dass wir Patrick-Henry-Village für unsere eigene Entwicklung dringend benötigen. Deshalb wollen wir jetzt den ersten Schritt im Bebauungsplanverfahren machen und ein klares Signal geben, dass wir unsere Planungshoheit auch ausüben werden“, sagt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.
Das Registrierungszentrum in Patrick-Henry-Village ist vom Land Baden-Württemberg mittlerweile in „Ankunftszentrum“ umbenannt worden. Mit der Umbenennung will das Land dem geänderten Charakter der Einrichtung Rechnung tragen: Vor Ort werden Menschen auf der Flucht nicht mehr nur registriert. Das Land bietet gemeinsam mit Einrichtungen des Bundes alle notwendigen Verfahrensschritte bis zur Stellung des Asylantrages in der Unterkunft an. Danach werden die Menschen nach einem festgelegten Schlüssel auf die Kommunen im ganzen Land in die sogenannte „vorläufige Unterbringung“ verteilt.“