Heidelberg, 1. August 2022. (red/pm) Wer ein Photovoltaik-Balkonmodul anschaffen möchte oder als Besitzer eines Heidelberg-Passes(+) seinen Kühlschrank durch ein energiesparendes Modell ersetzen möchte, bekommt künftig einen Zuschuss der Stadt Heidelberg.
Information der Stadt Heidelberg:
„Wer ein Photovoltaik-Balkonmodul anschaffen möchte oder als Besitzer eines Heidelberg-Passes(+) seinen Kühlschrank durch ein energiesparendes Modell ersetzen möchte, bekommt künftig einen Zuschuss der Stadt Heidelberg. Das Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ wurde mit einigen Neuerungen fortgeschrieben. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 mit großer Mehrheit beschlossen. Mit dem Förderprogramm setzt die Stadt Anreize für Klimaschutzmaßnahmen – dazu gehört die Sanierung von Gebäuden, die Installation von Photovoltaikanlagen und der Neubau von Passivhäusern. Durch die Fortschreibung soll die Antragstellung vereinfacht und die Kombination mit Förderprogrammen des Bundes erleichtert werden. Jährlich werden rund 1,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Parkplätzen, an Fassaden und Balkonmodule
Im Förderprogramm bezuschusst die Stadt seit 1. Januar 2021 Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden. Neu ist die Förderung von Photovoltaikanlagen über Parkplatzflächen – sie hat denselben Fördersatz wie Photovoltaikanlagen über extensiv begrünten Dachflächen. Um die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von landwirtschaftlich oder gewerblich genutzten Gebäuden voran zu treiben, werden die Sanierung von Asbestdächern oder Maßnahmen zur Verbesserung der Statik von Dächern für die anschließende Nutzung für Photovoltaikanlagen mit 50 Euro pro Quadratmeter bezuschusst.
Ab 1. September 2022 werden Balkonmodule mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 600 Watt mit 50 Prozent der Kosten, bis zu 750 Euro gefördert. Für Heidelberg-Pass(+)-Besitzer werden sogar fast die vollen Kosten des Balkonmoduls von der Stadt übernommen: Es bleibt lediglich ein Eigenanteil von 50 Euro. Zwei Balkonmodule liefern jährlich etwa so viel Strom, wie ein Kühlschrank und eine Waschmaschine in einem Haushalt mit 4 Personen verbrauchen.
Für Heidelberg-Pass-Besitzer: Kühlschränke, Waschmaschinen und Spülmaschinen
Menschen mit geringem Einkommen bekommen künftig eine Förderung für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte nach EU-Label. Zielgruppe sind Inhaberinnen und Inhaber des Heidelberg-Passes und des Heidelberg-Passes+. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Investitionen, maximal 150 Euro pro Gerät und bezieht sich auf Kühl- und Gefriergeräte sowie Kombigeräte, Spülmaschinen und Waschmaschinen. Die Altgeräte müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Sanierung im Bestand: Dämmung von Wänden, Dächern, Fenster-Austausch, Lüftungsanlagen, Umstellung auf Wärmepumpen und Fernwärme
Der Förderbaustein „Sanierungsmaßnahmen im Bestand“ wird an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst, um ergänzend zur Bundesförderung hohe Energiestandards in der Sanierung mit dem Ziel einer klimaneutralen Stadt zu ermöglichen. Er umfasst sowohl Einzelmaßnahmen als auch Gesamtmaßnahmen mit einem Bonus von 10 Prozent auf die förderfähigen Kosten.
Dazu gehören Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie sommerlicher Wärmeschutz in Form von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen an Fenstern), die Installation oder Erneuerung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie neu dazugekommen der Austausch von Heizungsanlagen. Insbesondere werden hier von der Stadt die Maßnahmen der Umstellung auf Wärmepumpe oder Anschluss an die Heidelberger Fernwärme bezuschusst, da diese in Heidelberg im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung primär verfolgt werden.
Gefördert werden analog zur Bundesförderung auch die Gesamtmaßnahmen der Sanierung zu den Effizienzhäuser-Klassen Denkmal, 55 und 40. Der Prüfungsaufwand wird vermindert, da für die Antragstellung lediglich per Auszahlungsbescheid einer Förderung durch die BEG nachgewiesen werden muss.
Nachhaltiger Neubau und Nachverdichtung
Erstmals wird in diesem Förderbaustein neben dem Neubau von Wohngebäuden im Passivhausstandard auch die Nachverdichtung im städtischen Raum in Form von An- und Aufbauten gefördert – sofern diese im Passivhausstandard oder durch nachwachsende Rohstoffe erfolgt. Neu aufgenommen wird zur bestehenden Förderung des Passivhaus-Energiestandards („Passivhaus Classic“) die zusätzliche Kategorie „Passivhaus Plus“, mit dem Ziel besonders effiziente Gebäude stärker zu fördern.
Um die Speicherung von Grauer Energie im Gebäudebestand zu fördern, wird der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen im Neubau in und an der Gebäudehülle gefördert. Dies betrifft sowohl die Verwendung von Holz in der Gebäudekonstruktion als auch von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Flachs, Hanf, Jute, Schafwolle, Schilfrohr, Seegras oder Stroh.
Hintergrund zum Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“
Das Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ existiert seit 1993. Ursprünglich bezog es sich auf Maßnahmen zur Wärmeeinsparung, sprich die Sanierung von Gebäuden. Das Programm wird seitdem kontinuierlich fortgeschrieben, erweitert und evaluiert. Insgesamt wurden bereits über 3.000 Anträge bewilligt, durch deren Maßnahmen Einsparungen in Höhe von 7.000 Tonnen CO2 pro Jahr bewirkt werden konnten. Weitere Informationen gibt es unter www.heidelberg.de/umwelt > Umwelt Förderprogramme > Rationelle Energieverwendung”