Mannheim, 01. Dezember 2017. (red/pm) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 40-jährigen Mann Anklage zum Landgericht Mannheim – Schwurgericht – wegen Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Dem Angeschuldigten liegt zur Last, in der Nacht des 12. August versucht zu haben, aus Eifersucht seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Mannheim zu töten.
Information der Staatsanwaltschaft Mannheim:
“Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte am Nachmittag des 11. August erfahren haben, dass seine Ehefrau Trennungsabsichten hegte. Hierauf habe er nach dem Konsum von erheblichen Mengen Alkohol beschlossen, seine Ehefrau umzubringen.
Sodann habe er ihr mit einem Schlafmittel versetzte Getränke angeboten, die die Ehefrau auf sein Drängen hin gutgläubig getrunken habe. Anschließend hätten sich die Eheleute gegen Mitternacht zum Schlafen gelegt, woraufhin der Angeschuldigte wenig später seiner wehrlosen und schlafenden Ehefrau mit einem Messer in den Oberkörper gestochen habe.
Aufgrund der lebensgefährlichen Verletzung und der damit verbundenen Schmerzen sei die Ehefrau erwacht und habe versucht, mit ihrem Handy einen Rettungswagen zu rufen. Dies soll der Angeschuldigte verhindert haben, indem er ihr das Handy abgenommen und zerstört habe.
Der Ehefrau sei es jedoch gelungen, ihre zehnjährige Tochter zu rufen, die bei den Nachbarn einen Rettungswagen rufen sollte. Als die Tochter die Wohnung verlassen hatte, habe die Geschädigten noch ihr zweites Handy aufgefunden, mit dem sie schließlich selbst einen Rettungswagen rufen konnte.
Der Angeschuldigte, der noch am Tattag festgenommen wurde, hat sich zum Tatvorwurf eingelassen und eingeräumt, mit dem Messer zugestochen zu haben, an den Tatverlauf jedoch keine Erinnerung zu haben. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.”