Rhein-Neckar, 01. Juni 2015. (red/pm) Ab dem 01. Juni können bei der Bußgeldstelle des Rhein-Neckar-Kreises Betroffene über das Internet Einsicht in Teile ihres Ordnungswidrigkeitenverfahrens nehmen. Mit der Anhörung bzw. der Verwarnung oder dem Zeugenfragebogen erhält der Empfänger die Zugangsdaten für das Portal, mit denen er sich dort für dieses eine Verfahren anmelden kann.
Information des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis:
„Eine Anmeldung mit den Zu- gangsdaten ist auch unter www.rhein-neckar-kreis.de möglich. Im Portal kann man sich die Beweisfotos ansehen und das Antwortformular zur An- hörung oder zu dem Zeugenfragebogen ausfüllen und direkt an die Bußgeld- stelle weiterleiten. Damit entfallen der Gang zum Briefkasten und auch das Porto für den Antwortbrief.
Sorge, dass die Daten und Fotos für andere Internetnutzer sichtbar sind, muss nicht bestehen. Nur mit gültigen Zugangsdaten können die Informationen zum Vorgang aus der Datenbank abgerufen werden. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird der Zugriff verweigert. So ist sichergestellt, dass nur der Betroffene seine Daten einsehen kann.
Das Serviceangebot soll in naher Zukunft noch ausgebaut werden, so dass auch eine Bezahlung von Verwarngeldern über das Portal möglich sein wird. Dies wird voraussichtlich ab dem 3. Quartal dieses Jahres der Fall sein.“