Rhein-Neckar-Kreis, 1. Juli 2021. (red/pm) Aufgrund einer mikrobiellen Verunreinigung des Trinkwassers muss dieses in den folgenden Kommunen vor dem Verzehr abgekocht werden:
Information des Rhein-Neckar-Kreis:
“Aufgrund einer mikrobiellen Verunreinigung des Trinkwassers muss dieses in den folgenden Kommunen vor dem Verzehr abgekocht werden:
Teile von Heiligkreuzsteinach,
Schriesheim/ Altenbach,
Weinheim (Stadtteile Oberflockenbach, Ritschweier, Rippenweier, Rittenweier, Heiligkreuz, Steinklingen und Wünschmichelbach)
Wilhelmsfeld.
Es wird umgehend mit einer Chlorung der Ortsnetze begonnen. Durch die Chlorung kann es zu geruchlichen und geschmacklichen Beeinträchtigungen kommen, die nicht gesundheitsschädlich sind. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis spricht für die betroffenen Gebiete ab sofort ein Abkochgebot aus.
(Erstellt am 01. Juli 2021)”