Mannheim/Rhein-Neckar, 31. Mai 2014. (red/pm) Mit einer Erhöhung der Steuer auf Geldspielautomaten und der erstmaligen Besteuerung von Wettbüros will Mannheim das weiter zunehmende Glückspielangebot in der Stadt eindämmen. Aus der Erhöhung des Steuersatzes und der neuen Steuer für Wettbüros werden jährliche Mehreinnahmen von rund 1,2 Million Euro für den städtischen Haushalt erwartet. Über zwei entsprechende Vorlagen entscheidet aktuell der Hauptausschuss des Gemeinderats.
Information der Stadt Mannheim:
„In den fünf Jahren von 2008 bis 2013 hat sich die Zahl der in Mannheim gemeldeten Geldspielgeräte von 841 auf 1.533 erhöht – das entspricht einer Zunahme um über 80 Prozent! Auch Wettbüros und Spielhallen haben sich im Stadtbild deutlich wahrnehmbar ausgebreitet“, erläutert Erster Bürgermeister und Ordnungsdezernent Christian Specht und betont: „Dieses übermäßige Wachstum, das sich größtenteils aus der Spielsucht von Menschen mit ohnehin geringem Einkommen speist, wollen wir bremsen: Die Steuereinnahmen fließen auch in die vielfältigen Suchtpräventionsangebote der Stadt Mannheim.“
Der Gemeinderat hatte aus diesen Gründen im Dezember 2013 beschlossen, den Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit zum 1. Januar 2015 auf 25 Prozent des Netto-Einspielergebnisses zu erhöhen. Gleichzeitig sollte die Vergnügungssteuer auf Wettbüros neu eingeführt werden. Diese müssen nun pro Quadratmeter genutzten Raumes 11,50 Euro monatlich bezahlen.
Eindämmung der Spielautomaten
Bei der Höhe des Steuersatzes auf Geldspielgeräte orientiert sich die Stadt Mannheim an den Steuersätzen anderer Kommunen und der aktuellen Rechtsprechung: Die Erhöhung von derzeit 22 Prozent netto auf 25 Prozent netto kann zu einer Eindämmung der Spielautomaten in der Stadt beitragen, ohne eine erdrosselnde Wirkung zu erzielen. Das belegen Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.
Ende März hatte das Verwaltungsgericht Freiburg grundsätzlich bestätigt, dass Kommunen eine Vergnügungssteuer auf Wettbüros erheben können. In Baden-Württemberg nutzen derzeit unter anderem Stuttgart und Freiburg diese Möglichkeit.
Der Vergnügungssteuersatz beeinflusst die vorgeschriebene Mindestauszahlungsquote (Gewinn pro eingesetztem Geldbetrag) von Geldspielautomaten nicht.
200.000 Euro für den städtischen Haushalt
Aus der Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielautomaten werden jährliche Mehreinnahmen von rund einer Million Euro für den städtischen Haushalt erwartet, aus der neuen Steuer für Wettbüros weitere rund 200.000 Euro pro Jahr. Die Mehreinnahmen wurden bei der Haushaltsplanung ab 2015 berücksichtigt.
Hintergrundinformation: Netto-Einspielergebnis ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen, abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Fehlgeld und gesetzlicher Umsatzsteuer. Genutzter Raum eines Wettbüros ist die für die Besucher bestimmte Fläche ausschließlich Theken, Toiletten und ähnlicher Nebenräume.”