Mannheim/Rhein-Neckar, 30. Juli 2014. (red/pm) Das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt den Abriss des Mitzlaff-Baus und den Teilabbruch des Athenetrakts der Kunsthalle Mannheim.
Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
“Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat gestern (Dienstag, 29. Juli 2014) die Genehmigung für den Abbruch des sogenannten Mitzlaff-Baus sowie den Teilabbruch des Athenetrakts der Kunsthalle Mannheim erteilt.
Die Entscheidung hatte nach den Vorgaben der Landesbauordnung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Baurechtsbehörde anstelle der an sich zuständigen Stadt Mannheim zu erfolgen, weil es sich bei dem Abbruch um ein Vorhaben der Stadt Mannheim selbst handelte und dagegen seitens der anwaltlich vertretenen „Bürgerinitiative Kunsthalle Mannheim“ Einwendungen erhoben worden waren.
Abbruch unbedenklich
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Sach- und Rechtslage geprüft und ist hierbei zu der Auffassung gekommen, dass dem beantragten Abbruch keine von der Baurechtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere stufte das Regierungspräsidium den Abbruch auch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht als unbedenklich ein.
Während der Mitzlaff-Bau selbst nicht unter Denkmalschutz steht, ist der teilweise abzubrechende Athenetrakt zwar denkmalgeschützt, den denkmalpflegerischen Belangen wird insoweit jedoch mit in die Baugenehmigung aufgenommenen denkmalschutzrechtlichen Auflagen Rechnung getragen. Die für den Billingbau sowie den benachbarten Wasserturm bestehende Eigenschaft als besondere Kulturdenkmäler führte ebenfalls nicht zu einer anderen Bewertung.
Umgebung der Kulturdenkmäler beeinträchtigt
Zwar genießen diese Kulturdenkmäler einen sogenannten Umgebungsschutz. Mit dem genehmigten Abbruch ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Umgebung dieser Kulturdenkmäler, soweit diese für das Erscheinungsbild der Denkmale bedeutend ist, allerdings nicht verbunden. Aus diesen Gründen hatte auch die höhere Denkmalschutzbehörde innerhalb des Regierungspräsidiums Karlsruhe intern die erforderliche denkmalschutzrechtliche Zustimmung für den Abbruch erteilt.
Der nun erteilten Abbruchgenehmigung war ein Petitionsverfahren der Bürgerinitiative beim Petitionsausschuss des Landtags gegen das Gesamtvorhaben vorausgegangen. Nach dem für die Bürgerinitiative erfolglosen Abschluss des Petitionsverfahrens am 24. Juli (LT-Drs. 15/5480) konnte die Baugenehmigung für den Abbruch schließlich erteilt werden.
Über die baurechtliche Zulässigkeit des geplanten Neubaus wird in einem selbstständigen Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden sein.”