Sinsheim, 29. Juli 2014. (red/pm) Mit Fragen rund um den Tierschutz bei Schlachtungen beschäftigten sich insgesamt 92 selbstschlachtende Metzger aus dem Rhein-Neckar-Kreis vor wenigen Tagen in Sinsheim.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
“Aus Anlass einer neuen Verordnung der Europäischen Union hatte das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises die Teilnehmer zu zwei jeweils dreistündigen Schulungsterminen eingeladen.
Die Tierärzte des Kreisveterinäramtes schulten die Metzger, um die Voraussetzungen für die Sachkunde nach der EU-Verordnung zu schaffen. In dieser wird die Eigenverantwortung der Metzger für die Einhaltung des Tierschutzes bei der Schlachtung deutlich gestärkt. Das neue Tierschutzkonzept stützt sich dabei auf mehrere Säulen.
Neu sind Standardarbeitsanweisungen für die Schlachtung, die im Betrieb festgelegt werden müssen sowie die Benennung eines Verantwortlichen, der die Einhaltung der Anweisungen überprüft und die Ergebnisse schriftlich dokumentiert. Weiterer wesentlicher Punkt des Tierschutzkonzepts ist die Sachkunde. Nur wer über einen Sachkundenachweis zum Schlachten verfügt, darf gewerblich schlachten. Voraussetzung hierfür sind theoretische und praktische Schulungen.
Leitfaden „Tierschutz bei der Schlachtung“
Die EU nimmt außerdem die Berufsverbände in die Pflicht. Der deutsche Fleischerverband hat für seine Mitglieder einen praxisnahen Leitfaden zum Thema „Tierschutz bei der Schlachtung“ erstellt. In diesem neu veröffentlichen Leitfaden sind Standardarbeitsanweisungen für das Schlachthandwerk erarbeitet worden, die dem Unternehmer die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben deutlich erleichtern. Für Innungsmitglieder ist der Leitfaden unentgeltlich über den Verband erhältlich.
Die beiden angebotenen Schulungen in Sinsheim sind bei den Metzgern auf reges Interesse gestoßen. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreis und der hiesigen Fleischerinnung, erfüllen die Metzger nun die rechtlichen Vorgaben der neuen Tierschutz-Schlachtverordnung hinsichtlich Schulung und Sachkunde.
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises beantwortet unter der Telefonnummer 06222 / 3073 – 4362 gerne weitere Fragen zum Thema „Tierschutz bei der Schlachtung“.”